Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | B7/B180-G10-TH-ST-SN-T2-TH |
Bundesland | Thüringen |
Straße | B 7 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Nein |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 0,7 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 2-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | Vorentwurf in Bearbeitung seit 16.07.2012 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | Vordringlicher Bedarf (VB) |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 2,8 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 2,8 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 2,8 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 37,4 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt. Die Angabe entspricht den Kosten aller der Bewertung zugrunde gelegten Projekte (siehe Hinweis in Abbildung 1).
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | mittel |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | siehe Hauptprojekt |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | unbedeutend |
Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB). Durch das Projekt wird die Leistungsfähigkeit für den übergeordneten Verkehr erhöht.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen notwendigen Anschluss an die neue A 72.
Das Projekt wurde als Gesamtprojekt bewertet, da es nur so seine verkehrlichen Wirkungen voll entfalten kann.
Das Vorhaben umfasst den in TH gelegenen Teil des Planungsabschnittes „B 7 Verlegung nördl. Frohburg (TH/SN)“. Die Verbindung zw. Altenburg und Leipzig soll künftig über die A 72 erfolgen. Die geplante A 72 AS Frohburg ist derzeit über die B 93, B 7 u. B 95 erreichbar. Dieser Streckenzug ist durch eine ungünstige Linienführung, einen hohen Anteil an Überholverboten und zwei OD gekennzeichnet. Die OD Eschefeld weist einen stark kurvigen Verlauf auf. Die Straßenbreite ist durch Engstellen (bis zu 5,5 m) gekennzeichnet. Die Verkehrsstärke liegt bei 3.675 Kfz/24 h (SV-Anteil 10 %). Auch die 3 km lange OD Frohburg ist durch zahlreiche Grundstückszufahrten, Knotenpunkte und Engstellen gekennzeichnet. Mit der Überlagerung von Verbindungs-, Erschließungs- u. Aufenthaltsfunktionen kommt es zu Konflikten zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern. Die Verkehrssicherheit ist eingeschränkt und die Belastung für die Anwohner durch Verkehrslärm, Erschütterungen und Abgase hoch. Mit dem Bau des leistungsfähigen Zubringers der B 7n und die Verknüpfung zur B 95/ Anschlussstelle Frohburg verbessert sich die Erreichbarkeit zwischen Altenburg und der A 72 erheblich (Reduzierung der Streckenlänge um 9 km). Gleichzeitig werden die OD entlastet und die Verkehrssicherheit verbessert. Im Zuge der Neubaustrecke werden Verkehrsstärken von 12.200 Kfz/24 h (SV-Anteil 5 %) erwartet (Prognosejahr 2025).
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_B7_B180-G10-TH-ST-SN-T2-TH_Lageplan.pdf (1.5MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Thüringen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Altenburger Land, Landkreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Greiz - Altenburger Land (195) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | mittel |
Das Neubauprojekt liegt östlich von Windischleuba in einem Waldgebiet (Deutsches Holz). Es liegt in einem LSG und durchfährt Groß- und Kernräume (Waldlebensräume, Feuchtlebensräume und Großsäugerlebensräume) (BfN). |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.
Es sind keine oder nur geringe Wirkungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.
Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:
Straßenraumeffekte | Sanierungseffekte | Flächen- und Erschließungseffekte | |
---|---|---|---|
Wirksamkeitsgrad | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
Beeinträchtigungsgrad | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
Wirkungsumfang | 2.200 m | 0 m | 0 Einw. |
Bewertung der pos. Wirkungen | |||
Bewertung der neg. Wirkungen | |||
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutung | unbedeutend |
Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | 2.200 m (100% Längenanteil) | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Verbesserungen stellen sich ein für | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- |
Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- | ||
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- | ||
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- |