8 Teilprojekt 7

B 55 OU Warstein

8.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

8.2 Grunddaten

ProjektnummerB55-G10-NW-T7-NW
BundeslandNordrhein-Westfalen
StraßeB 55
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge3,2 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau
Planungsstände1)Umweltverträglichkeits- / Variantenuntersuchung läuft seit 27.07.1994
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungWeiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
30,8--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

30,8
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
30,8--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
29,7--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)siehe Hauptprojekt
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)gering

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Das Projekt ist wirtschaftlich und wird dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) zugewiesen, damit mit der Planung unmittelbar begonnen werden kann.

Das Projekt wurde als Gesamtprojekt bewertet, da es nur so seine verkehrlichen Wirkungen voll entfalten kann.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Die B55 ist im mittleren Westfalen die einzige Nord-Süd-Verbindung von der A2 über die A44 u. A46 bis zur A4/A45 im Raum Olpe/Köln. Die OD Warstein hat einen hohen Durchgangsverkehr mit erheblichem SV-Anteil z.B. von der Brauerei u. der Steinindust-rie. Ein fast gleicher Anteil entsteht aus Ziel- u. Quellverkehr des umliegenden Raumes zum Mittelzentrum. Viele Menschen an der OD sind täglich dem Lärm und den Schadstoffen ausgesetzt. Heute liegt gemäß VU2009 eine Belastung von 19500 Kfz/24h (SV-Anteil ~9%) vor. Der Prognose-0-Fall 2025 weist einen DTV-Wert von bis zu 23000Kfz/24h (SV-Anteil ~10%) in der OD aus. Der Fernverkehr wird in der OD durch Einmündungen, Signalanlagen und Fußgängerüberwege erheblich behindert. Eine gesicherte Radverkehrsführung existiert nicht. Die Verkehrsknoten sind in den Hauptbelastungsphasen überlastet u. nicht weiter zu optimieren. Die Luftreinhalteplanung gem. EU-Richtlinie sieht in dieser OU eine der nachhaltigsten Lösungen für Warstein. Für die Stadt die Region ist die Maßnahme ein zentrales Anliegen, um das Zentrum in Warstein vom überreg. Verkehr u. den damit verbundenen erhebl. Feinstaub- und Lärm-belastungen zu entlasten u. eine städtebauliche Aufwertung zu realisieren. Die OU von Warstein ist unerlässlich in der o.g. Netzkonzeption der B55, weil fernverkehrlich ein deutlicher Engpass besteht.

8.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_3_1_B55-G10-NW-T7-NW-OU-Warstein-ULP ohne L735 OU-Suttrop.pdf (2.4MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNordrhein-Westfalen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteSoest, Kreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Hochsauerlandkreis (147)

8.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Das übrige innerörtliche wie auch außerörtliche Straßennetz bietet keine Möglichkeit, den Verkehrsstrom der B55 sowohl verkehrsgerecht als auch städtebaulich verträglich durch Warstein zu führen. Die B 55 ist der einzige und zugleich überlastete Fernverkehrsstreckenzug in der Region. Ein Ausbau im vorhandenen Straßenzug mit ausreichenden Verkehrsräumen für motorisierten Verkehr, Fußgänger und Radfahrer ist aufgrund der vorhandenen örtlichen Situation ohne weitreichende Eingriffe in Bausubstanz und damit weitestgehende Zerstörung des Ortskerns nicht möglich. Weitere zumutbare, sich aufdrängende Trassenkorridore existieren nicht.

8.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

8.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

8.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

8.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Neubauprojekt als OU von Warstein. Trassierung vorwiegend in Siedlungsrandbereichen und Flächen mit landwirtschaftlicher Nutzung, z. T. Querung von Flächen mit Kalksteinabbau. Vorhabenbedingt werden Flächen eines NSG beansprucht, ein weiteres NSG liegt innerhalb der Wirkzone des Vorhabens. Randlich wird ein großflächiger Großraum (Wald- und Feuchtlebensraum) (BfN) angeschnitten. Das Vorhaben liegt zentral in einem Naturpark.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

8.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Siehe Hauptprojekt.

8.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt eine geringe städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Es sind geringe Wirkungen ohne nennenswerte Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad34,0%51,0%0,0%
Beeinträchtigungsgrad 0,0%0,0%0,0%
Wirkungsumfang 1.800 m2.000 m0 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen+++
Bewertung der neg. Wirkungen
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutunggering

Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 1.800 m (100% Längenanteil)
 Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf 600 m (34% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen:
    Warstein
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 2.000 m (100% Längenanteil)
 Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Sanierungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf 1.000 m (51% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Sanierungspotentiale einstellen:
    Warstein
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -

Quellbild nicht vorhanden

Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))

Abb. 4: Städtebauliche Beurteilung

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Abb. 5: Legende zu Abbildung 4

8.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.