1 Gesamtprojekt

B 51 n Westumfahrung Trier

1.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

ProjektnummerB51-G20-RP
BundeslandRheinland-Pfalz
StraßeB 51 n
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte0
Länge6,0 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau /
4-streifiger Neubau
Planungsstände1)Planfeststellungsbeschluss ergangen am 05.05.2003
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 203013.000 Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungVordringlicher Bedarf (VB)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
60,1--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

60,1
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
60,1--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
54,8--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)>10
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)mittel

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Das Projekt ist aufgrund des hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses vordringlich. Es erfolgt eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB).

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit

Die B51 erfüllt eine überregionale Verbindungsfunktion mit hohem regionalem Erschließungswert. Sie führt vom Oberzentrum Saarbrücken aus dem Saarland kommend über die Mittelzentren Saarlouis, Merzig und Saarburg zum Oberzentrum Trier. Mit der Verkehrsfreigabe der Ortsumgehung Konz-Könen wird die Attraktivität im Einzugsgebiet von Trier bereits deutlich verbessert und die Funktion weiter verstärkt. Verbindungen zwischen den nördlich (B49) und südlich (B51) der Moselverlaufenden Bundesstraßen bestehen derzeit über 3 im Stadtgebiet gelegenen Brücken. Anschluss an das Fernstraßennetz ((A1, A64) besteht nur über Steigungsstrecken mit hohen Kurvigkeiten, die für Schwerlastverkehr gesperrt sind. Hierfür ist derzeit nur eine vollständige Querung des Stadtgebietes möglich. Neben den Quell-/Zielbeziehungen zu Trier besteht hoher Bedarf zum Anschluss an das Fernstraßennetz in Form der A64 nördlich von Trier. Mit dieser direkten Anbindung wird dem in den vergangenen Jahren stetig gewachsenen Bedarf einer komfortablen Verbindung für Berufspendelverkehr von/nach Luxembourg Rechnung getragen. Vorrangiges Ziel ist hierbei der Schutz und die Lebensqualität der Anwohner entlang der dicht bewohnten Strecken im Moseltal. Ein direkter Anschluss aus dem Moseltal mit einer zusätzlichen Überführungsmöglichkeit der Mosel ist daneben auch wichtiger Impuls für den Wirtschaftsstandort Trier und Konz.

1.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B51n-G20-RP_Lageplan_01.pdf (6.8MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Rheinland-Pfalz

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerRheinland-Pfalz
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte-; -
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Trier (204)

1.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens wurde 4 Alternativvarianten untersucht. Bei allen war eine Moselquerung zwischen B419 und B49 vorgesehen. Die Varianten A und B verlaufen etwa in Verlängerung dieser Querung nach Norden in Richtung A64. Zur Schaffung erforderlicher Entwicklungslänge zur Überwindung des Höhenunterschiedes von rd. 140m folgt Variante A gleichmäßigen Radienfolgen, während Variante B gestreckter dem Geländeverlauf folgt und topografisch tiefer an die A64 anbindet, dafür allerdings näher an den Ortslagen von Igel und Liersberg entlang verläuft. Die Varianten C und D verlaufen zunächst rd. 3,5km nach Westen entlang der Mosel – C nördlich, D südlich mit zusätzlicher Moselquerung – bevor sie nach Norden in Richtung A64 abschwenken. Die Variante A geht als Vorzugslösung aus dem Raumordnungsverfahren hervor. Sie ist unter verkehrlichen, umweltverträglichen und infolge der kürzesten Baulänge auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten die günstigste Lösung. Trotz hoher technologischer Anforderungen an die Baudurchführung, die wegen der Aufstiegsabschnitte alle Varianten betreffen, besteht hier der Vorteil, dass überwiegend keine bebauten Gebiete betroffen sind, da Zufahrtsmöglichkeiten unmittelbar vom klassifizierten Netz (K1 und vorzeitige Herstellung Anschluss A64) flexibel zur Verfügung stehen.

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Die Quelle für die nachfolgenden Karten ist das Geodatenzentrum des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG).

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Abb. 2: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

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Abb. 4: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 5: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

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Abb. 6: Querschnittsbezogene Kfz-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

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Abb. 7: Querschnittsbezogene Lkw-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Kenngröße  Wirkungen  
Verkehrsbelastungen auf dem Projekt
mittlere Kfz-Belastungen
im Bezugsfall0Kfz/Tag
im Planfall13.000Kfz/Tag
mittlerer Lkw-Anteil
im Bezugsfall0%
im Planfall13%
Verkehrswirkungen im Planfall
Veränderung der Betriebsleistung im Personenverkehr (PV)7,18Mio. Pkw-km/a
(88 % Fahrzweck Privat, 12 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr11,48Mio. Pkw-km/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Pkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im PV-1,35Mio. Pkw-h/a
(88 % Fahrzweck Privat, 12 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,16Mio. Pkw-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Pkw-h/a
Veränderung der Reisezeit im PV-1,93Mio. Personen-h/a
(91 % Fahrzweck Privat, 9 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,22Mio. Personen-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Personen-h/a
Veränderung der Betriebsleistung Güterverkehr (GV)-1,11Mio. Lkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im GV-0,16Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten < 50 km-0,10Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten ≥ 50 km-0,06Mio. Lkw-h/a
Veränderung der Kraftstoffverbräuche (PV+GV)
Benzin0,18Mio. l/a
Diesel-0,29Mio. l/a
Gas0,08Mio. l/a
Elektro0,15Mio. kWh/a
Veränderung der Abgasemissionen (PV+GV)PkwLkwKfz
Stickoxid-Emissionen (NOx)1,71-1,75-0,04t/a
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)15,94-0,7715,18t/a
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)902,49-1.035,61-133,12t/a
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)0,40-0,030,37t/a
Feinstaub-Emissionen (PM)0,06-0,010,05t/a
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)0,03-0,010,02t/a
Veränderung der Zuverlässigkeit
Summendifferenz der Standardabweichungen
der Reisezeitverluste über alle Routen
0,00Tsd. h/a
Veränderung der Trennwirkungen-3,11Tsd. Personen-h/a

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Jährliche
Nutzen
[Mio.
€/Jahr]
Barwert
der Nutzen
[Mio. €]
Veränderung der Betriebskosten im Personen- und GüterverkehrNB7,759181,446
Fahrzeugvorhaltekosten1,15827,090
Betriebsführungskosten (Personal)7,399173,036
Betriebsführungskosten (Betrieb)-0,799-18,680
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der VerkehrswegeNW-0,084-1,954
Veränderung der VerkehrssicherheitNS0,76117,793
Veränderung der Reisezeit im PersonenverkehrNRZ10,299240,842
davon Reisezeitnutzen aus Einzelreisezeitgewinnen < 1 min1,14026,661
Veränderung der Transportzeit der Ladung im GüterverkehrNTZ0,43910,266
Veränderung der impliziten NutzenNI3,46981,123
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der InfrastrukturNL-0,082-1,927
Veränderung der GeräuschbelastungNG-0,154-3,594
InnerortsNGi0,2395,596
AusserortsNGa-0,393-9,190
Veränderung der AbgasbelastungenNA0,0240,561
Stickoxid-Emissionen (NOx)NA10,0010,013
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)NA2-0,001-0,022
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)NA30,0190,451
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)NA4-0,001-0,015
Feinstaub-Emissionen (PM)NA50,0060,140
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)NA60,000-0,007
Veränderung der innerörtlichen TrennwirkungenNT0,0200,465
Veränderung der ZuverlässigkeitNZ0,0000,000
Gesamtnutzen22,452525,029

Kosten

Bewertungsrelevante KostenKosten
[Mio. €]
Barwert
der Kosten
[Mio. €]
Planungskosten5,27-
Aus- und Neubaukosten49,57-
Summe bewertungsrelevanter Investitionskosten54,8447,566

Nutzen-Kosten-Verhältnis

Barwert des Nutzens525,0 Mio. €
Barwert der bewertungsrelevanten Investitionskosten47,6 Mio. €
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)>10

Grundlagen der Barwertermittlung
Dauer der noch ausstehenden Planungen108 Monate
Dauer der Bauphase48 Monate
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer)40 Jahre

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 1: Nutzensumme Umwelt [Mio. Euro Barwert]-4,960

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Die Westumfahrung Trier (B 51) nimmt Flächen überwiegender Acker- und Grünlandnutzung sowie Bereiche eines ausgedehnten Waldgebietes in Anspruch. Hier werden Großsäugerfunktionsräume (BfN) sowie Großräume (Wald- und Trockenlebensräume) (BfN) gequert. Im Bereich der dort vorliegenden BfN-Lebensraumachse für Großsäuger und Waldlebensräume ist eine Grünbrücke vorgesehen. Zwischen den Siedlungsbereichen Igel und Zewen wird ein BfN-Kernraum (Trockenlebensraum) zerschnitten. Das Überschwemmungsgebiet der Mosel wird mit einem Talbauwerk gequert.

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen

Umweltbeitrag Teil 1
(monetarisierte Umweltkriterien, übernommen aus der Nutzen-Kosten-Analyse)

Beschreibung Bewertung
Nr. Kriterium Differenz Planfall-Bezugsfall Nutzen [Mio. €/a]Barwert
[Mio. €]
1.13) Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner (innerörtlicher Anteil)- - 0,2395,596
Neubelastung oder stärker betroffen 416Einw. - -
Entlastung 1.466 Einw. - -
1.2 Veränderung der Geräuschbelastung außerorts (fiktive außerörtliche Lärmschutzwand)0,0 Tsd. qm-0,393-9,190
1.3 Kohlendioxid-Emissionen (CO2) (bestehend aus CO2 aus Betrieb und CO2-Äquivalenten aus Lebenszyklusemissionen) 435,262 t/a -0,063 -1,476
1.4 Luftschadstoff-Emissionen
Stickoxid-Emissionen (NOX) -0,037 t/a 0,001 0,013
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) 15,177 t/a -0,001 -0,022
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC) 0,366 t/a -0,001 -0,015
Feinstaub-Emissionen 0,047 t/a 0,006 0,140
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) 0,022 t/a 0,000 -0,007
Nutzensumme Umwelt-4,960

3) Die konkrete Ermittlung der Lärmbetroffenheit und des notwendigen Lärmschutzes im Bereich des Projektes erfolgt in nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Umweltbeitrag Teil 2
(nicht-monetarisierte Kriterien)

Nr. Kriterium Beschreibung Bewertung
absolut Betroffenheit
pro Strecken km
je Kriterium
2.1 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung 0,0 ha 0,00 ha/km gering
2.2 Erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten gering
Erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen 0 Anzahl Gebiete-- -
Erhebliche Beeinträchtigung wahrscheinlich 0 Anzahl Gebiete - - -
2.3 Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250) 3,9 ha 0,50 ha/km mittel
2.4 Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen und Lebensraumachsen/-korridoren (BfN-Lebensraumnetzwerke) hoch
1a) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR 1.000/1.500: Feucht-, Trocken- und Waldlebensräume) 5,7 km 0,73 km/km -
1b) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großsäuger-Lebensräumen (UFR 1.500) 3,1 km 0,40 km/km -
1c) Neubau: Zerschneidung von Lebensraumachsen/-korridoren 0 Anzahl - - -
2) Ausbau: Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken - Anzahl - - -
2.5 Flächeninanspruchnahme 24,4 ha - - -
2.6 Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten 0,0 km 0,00 km/km gering
2.7 Durchfahrung von Wasserschutzgebieten 0,0 km 0,00 km/km gering
2.8 Zerschneidung Unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR) 0,0 ha - - gering
2.9 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des (Kultur-)Landschaftsschutzes 0,3 ha 0,03 ha/km mittel

Zusätzliche bewertungsrelevante Sachverhalte

1Trassenführung verursacht nur indirekte Betroffenheiten-
2 Querungshilfen eingeplant X
3 Bündelungsmöglichkeit mit bestehenden Vorbelastungen -
4 Sonstiges: -
  -
Die zusätzlichen Sachverhalte führen
zur Heraufstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht kritischer eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-
zu keiner Veränderung des ErgebnissesX
zur Herabstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht weniger kritisch eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 8 und 9 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 8: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 9: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

1.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

1.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt eine mittlere städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Es sind Wirkungen auf mittlerem Niveau ohne nennenswerte Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad0,0%0,0%71,0%
Beeinträchtigungsgrad 0,0%0,0%0,0%
Wirkungsumfang 2.200 m0 m1.400 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen++
Bewertung der neg. Wirkungen
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutungmittel

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 800 m (39% Längenanteil)
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für 1.400 Einw. (100% Anteil)
 Verbesserungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Erschließungspotentiale führen, stellen sich ein für 1.400 Einw. (100% Anteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen ihrer Erschließungspotentiale einstellen:
    Konz

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf 1.300 m (61% Längenanteil)
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -

1.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.