8 Teilprojekt 7

B 470 S-OU Gremsdorf

8.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

8.2 Grunddaten

ProjektnummerB470-G010-BY-T07-BY
BundeslandBayern
StraßeB 470
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte0
Länge3,5 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau
Planungsstände1)ohne Planungsbeginn seit 23.09.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungVordringlicher Bedarf (VB)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
11,2--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

11,2
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
11,2--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
10,9--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB). Das Projekt leistet mit dem Neubau einen Beitrag zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit.

Das Projekt wurde als Gesamtprojekt bewertet, da es nur so seine verkehrlichen Wirkungen voll entfalten kann.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Nur durch die Beseitigung der stark belasteten Ortsdurchfahrt können folgende Ziele erreicht werden: 1. Steigerung der Leistungsfähigkeit 2. Verbesserung der Verkehrssicherheit 3. Erhöhung der Reisegeschwindigkeit 4. Stärkung der überregionalen raumerschließenden Funktion der B 470 5. Zügige Anbindung des Mittelzentrums Neustadt a. d. Aisch sowie der überörtlich bedeutenden Wirtschaftsunternehmen in Höchstadt (Pendler, Güterverkehr) an die A 3 und den Wirtschaftsraum Erlangen / Nürnberg 6. Fernstraßengerechter Ausbau der Verbindung der Autobahnen A 3 und A 7 7. Entlastung der OD Gremsdorf, die derzeit einen DTVw von 13.256 Kfz/24h (SVw 1.081 Kfz/24h) aufweist.

8.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B470-G010-BY-T07-BY_2013-09-23_Lageplan.pdf (870.1KB)
Quelle: Bayerische Straßenbauverwaltung

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerBayern
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteErlangen-Höchstadt, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Erlangen (242)

8.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist ein verkehrsgerechter Ausbau der OD zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nicht möglich. Als Alternative zur Südumfahrung wurde eine Nordumfahrung, sh. Teilprojekt G470-G011-BY-T07V-BY geprüft. Die Nordumfahrung führt zu erheblichen Eingriffen in das Natura-2000-Gebiet 6331-471 - Aischgrund. Die Südumfahrung führt nach derzeitiger Einschätzung zu keinen direkten Eingriffen in bzw. erheblichen Beeinträchtigungen von Natura-2000-Gebieten. Da die Südumfahrung nach derzeitiger Bewertung eine zumutbare Alternative darstellt, wäre eine Nordumfahrung naturschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig.

8.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

8.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

8.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

8.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Das Neubauprojekt verläuft südlich von Gremsbach über ebenes Acker- und Grünland. Im Norden und im Süden reicht seine Wirkzone in ein FFH-Gebiet und in ein Vogelschutzgebiet. Erhebliche Beeinträchtigungen für die drei Natura 2000-Gebiete sind nicht ausgeschlossen. Das Projekt durchfährt zudem einen Großsäugerlebensraum und einen Großraum (Feuchtlebensräume).

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

8.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

8.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

8.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.