Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | B466-G020-BY |
Bundesland | Bayern |
Straße | B 466 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Nein |
Anzahl der Teilprojekte | 4 |
Länge | 15,5 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 2-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | Verkehrsuntersuchung läuft seit 27.07.2000 ohne Planungsbeginn seit 06.09.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Teilprojekte |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 35,8 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 35,8 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 35,8 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 35,0 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Teilprojekte |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | hoch |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | mittel |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | mittel |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Teilprojekte.
Verbesserung der Verkehrsqualität und Erhöhung der Reisegeschwindigkeit auf der B 466 zwischen B 13 (Gunzenhausen) und B 25 (Nördlingen). Reduzierung von Erreichbarkeitsdefiziten der strukturschwachen Landkreise Weißenburg-Gunzenhausen und Donau-Ries. Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Verlagerung auf Ortsumgehungen. Reduktion der Emissionen von Schadstoffen und Klimagasen durch Anstreben eines gleichmäßigen Geschwindigkeitsniveaus. Verbesserung der Lebensqualität in Regionen und Städten / Lärmminderung / Entlastung von Orten.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Bayern |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Weißenburg-Gunzenhausen, Landkreis; Donau-Ries, Landkreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Ansbach (241); Donau-Ries (254) |
Siehe Teilprojekte.
Siehe Teilprojekte.
Siehe Teilprojekte.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für die Teilprojekte und nicht für das Hauptprojekt vor. Der Umweltbeitrag Teil 1 entfällt deshalb für das Hauptprojekt.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | hoch |
Das Neubauprojekt verläuft über ebenes bis leicht bewegtes Grünland und Ackerland. Ein Vogelschutzgebiet wird an zwei Stellen zentral durchfahren, ein teilweise lageidentisches FFH-Gebiet wird einmal zerschnitten. Das Land verweist auf wirtschaftliche und verkehrstechnische Gründe, wegen derer eine Umfahrung nicht möglich sei. Von erheblichen Beeinträchtigungen für beide Gebiete ist auszugehen (T4). Im Bereich des Gewässers Wörnitz wird das ÜSG durchfahren (T4). Weiter nördlich liegt ein weiteres FFH-Gebiet, das auch NSG und Kernraum (Feuchtlebensräume) (BfN) ist, in der Wirkzone (T3). Erhebliche Beeinträchtigungen können noch nicht ausgeschlossen werden. Das Projekt führt an einem römischen Kastell vorbei, das zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört. Der Bereich neben dem Kastell wird vom Projekt durchfahren. Ein Teil des Projektes liegt in Großräumen (Wald- und Großsäugerlebensräume) (BfN) (T2, T3, T4), an mehreren Stellen angrenzend liegen Kernräume in der Wirkzone (Feuchtlebensräume) (BfN) (T2, T4). Im Norden liegt auch ein LSG in der Wirkzone. Ein UZVR wird randlich zerschnitten, ein Restfläche von > 100 km² bleibt erhalten. An der Wörnitz liegt ein FFH-Gebiet in der Wirkzone (T4), ein Naturpark östlich des Projekts (T2, T3). Insgesamt besteht eine hohe Umweltbetroffenheit. |
Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.
Einstufung | Punkte |
---|---|
geringe Raumwirksamkeit | < 5 |
mittlere Raumwirksamkeit | >= 5 bis < 10 |
hohe Raumwirksamkeit | >= 10 |
Das Projekt besitzt eine mittlere städtebauliche Bedeutung.
Es sind Wirkungen auf mittlerem Niveau ohne nennenswerte Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.
Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:
Straßenraumeffekte | Sanierungseffekte | Flächen- und Erschließungseffekte | |
---|---|---|---|
Wirksamkeitsgrad | 0,0% | 81,0% | 0,0% |
Beeinträchtigungsgrad | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
Wirkungsumfang | 1.000 m | 800 m | 0 Einw. |
Bewertung der pos. Wirkungen | +++ | ||
Bewertung der neg. Wirkungen | |||
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutung | mittel |
Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | 1.000 m (100% Längenanteil) | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | 800 m (100% Längenanteil) | |
Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Sanierungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf | 700 m (81% Längenanteil) | |
Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Sanierungspotentiale einstellen: Oettingen i. Bay. | ||
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Verbesserungen stellen sich ein für | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- |
Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- | ||
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- | ||
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- |