1 Gesamtprojekt

B 414 n OU Kirburg

1.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

ProjektnummerB414n-G10-RP
BundeslandRheinland-Pfalz
StraßeB 414 n
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge2,8 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau
Planungsstände1)Vorplanung läuft seit 01.08.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 20308.000 Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungWeiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
14,6--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

14,6
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
14,6--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
14,1--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)1,5
Umweltbetroffenheit (Modul B)hoch
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Das Projekt ist wirtschaftlich und wird dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) zugewiesen, damit mit der Planung unmittelbar begonnen werden kann.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Die B 414 verläuft derzeit durch die Ortslage Kirburg. Der Durchgangsverkehr, der einen sehr hohen Wert an der Gesamtverkehrsmenge einnimmt, wird durch einmündende Landes-und Ortsstraßen, sowie durch querenden Rad-und Fußgängerverkehr behindert und es kommt zu unfallträchtigen Situationen. Durch die ab Ortsgrenze vorzu-nehmende Verringerung der Reisegeschwindigkeit und der Abbiegevorgänge des Schwerlastverkehrs, vor allem im Bereich des plangleichen Knotenpunktes Richtung Langenbach (L 256), kommt es oft zu Kolonnenfahrten mit ständigen Bremsvorgängen, die die Unfallhäufigkeit (Auffahrunfälle) und die Wartezeiten erhöhen. Infolge des hohen Verkehrsaufkommens werden die Anwohner in der Ortslage von Kirburg durch erhebliche Immissionen der Fahrzeuge, insbesondere des Schwerlastverkehrs, stark belastet . Die Ost-West-Verbindung zwischen den beiden Oberzentren Gießen und Bonn/Köln soll abschnittsweise leistungsfähig ausgebaut werden. Durch den geplanten bzw. teilweise bereits vollzogenen Ausbau angrenzender Streckenabschnitte, mit denen die Wirtschaftsstandorte in der Region durch leistungsfähige Anbindungen an die großen Wirtschaftszentren gesichert und gestärkt werden sollen, wird sich der Durchgangsverkehr mit einem verhältnismäßig hohen Anteil an Schwerlastverkehr in den kommenden Jahren weiter erhöhen.

1.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B414n-G10-RP_Lageplan_01.pdf (13.8MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Rheinland-Pfalz

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerRheinland-Pfalz
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteWesterwaldkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Montabaur (205)

1.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Bei der Betrachtung möglicher Varianten kristallisieren sich vor dem Hintergrund der vorhandenen Schutzgebietsausweisungen und Zwangspunkte aus dem Wasser-und Forstrecht drei potentielle Trassenführungen heraus. Vor dem Hintergrund der Eingriffs-und Ausgleichsregelung sind zusätzlich Trassenlänge, Topographie und Bauwerkserfordernis¬se zu berücksichtigen. Variante 1: Nördlich Kirburg Variante 2: Südlich Kirburg, nördlich Bölsberg Variante 3: Nördlich Bad Marienburg, nördlich Stangenrot, südlich Bölsberg. Unter funktionaler Betrachtung kommt eine Umfahrung lediglich in nördlicher Richtung in Frage. Neben der Entlastung durch die grundsätzliche Linienführung wird die Ortslage Kirburg durch Verknüpfungspunkte sowohl vom Durchgangsverkehr der beiden Landesstraßen (L 285, L 287), der Kreisstraße K 26, als auch vom Schwerverkehr des Gewerbegebietes Langenbach entlastet. Die Entlastungswirkung einer Südumfahrung beschränkt sich auf die beiden Kreisstraßen (K 26 Ri Norken, K 61 Ri Bölsberg).

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Die Quelle für die nachfolgenden Karten ist das Geodatenzentrum des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG).

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Abb. 2: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

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Abb. 3: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

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Abb. 4: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

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Abb. 5: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

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Abb. 6: Querschnittsbezogene Kfz-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

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Abb. 7: Querschnittsbezogene Lkw-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Kenngröße  Wirkungen  
Verkehrsbelastungen auf dem Projekt
mittlere Kfz-Belastungen
im Bezugsfall0Kfz/Tag
im Planfall8.000Kfz/Tag
mittlerer Lkw-Anteil
im Bezugsfall0%
im Planfall18%
Verkehrswirkungen im Planfall
Veränderung der Betriebsleistung im Personenverkehr (PV)1,29Mio. Pkw-km/a
(87 % Fahrzweck Privat, 13 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,00Mio. Pkw-km/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Pkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im PV-0,05Mio. Pkw-h/a
(87 % Fahrzweck Privat, 13 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,00Mio. Pkw-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Pkw-h/a
Veränderung der Reisezeit im PV-0,07Mio. Personen-h/a
(90 % Fahrzweck Privat, 10 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,00Mio. Personen-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Personen-h/a
Veränderung der Betriebsleistung Güterverkehr (GV)0,16Mio. Lkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im GV-0,01Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten < 50 km0,00Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten ≥ 50 km-0,01Mio. Lkw-h/a
Veränderung der Kraftstoffverbräuche (PV+GV)
Benzin0,01Mio. l/a
Diesel0,02Mio. l/a
Gas0,01Mio. l/a
Elektro0,03Mio. kWh/a
Veränderung der Abgasemissionen (PV+GV)PkwLkwKfz
Stickoxid-Emissionen (NOx)-0,01-0,08-0,09t/a
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)-1,220,19-1,03t/a
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)51,8128,2780,08t/a
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)0,020,010,02t/a
Feinstaub-Emissionen (PM)0,000,000,00t/a
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)0,000,000,01t/a
Veränderung der Zuverlässigkeit
Summendifferenz der Standardabweichungen
der Reisezeitverluste über alle Routen
1,90Tsd. h/a
Veränderung der Trennwirkungen-0,26Tsd. Personen-h/a

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Jährliche
Nutzen
[Mio.
€/Jahr]
Barwert
der Nutzen
[Mio. €]
Veränderung der Betriebskosten im Personen- und GüterverkehrNB0,1293,289
Fahrzeugvorhaltekosten0,0581,466
Betriebsführungskosten (Personal)0,3228,186
Betriebsführungskosten (Betrieb)-0,250-6,363
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der VerkehrswegeNW-0,018-0,456
Veränderung der VerkehrssicherheitNS0,1584,026
Veränderung der Reisezeit im PersonenverkehrNRZ0,3749,519
davon Reisezeitnutzen aus Einzelreisezeitgewinnen < 1 min0,1082,750
Veränderung der Transportzeit der Ladung im GüterverkehrNTZ0,0481,210
Veränderung der impliziten NutzenNI-0,001-0,025
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der InfrastrukturNL-0,039-1,002
Veränderung der GeräuschbelastungNG0,0521,335
InnerortsNGi0,1092,764
AusserortsNGa-0,056-1,429
Veränderung der AbgasbelastungenNA-0,009-0,239
Stickoxid-Emissionen (NOx)NA10,0010,036
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)NA20,0000,002
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)NA3-0,012-0,295
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)NA40,000-0,001
Feinstaub-Emissionen (PM)NA50,0010,021
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)NA60,000-0,002
Veränderung der innerörtlichen TrennwirkungenNT0,0020,043
Veränderung der ZuverlässigkeitNZ0,0220,567
Gesamtnutzen0,71818,268

Kosten

Bewertungsrelevante KostenKosten
[Mio. €]
Barwert
der Kosten
[Mio. €]
Planungskosten2,14-
Aus- und Neubaukosten11,94-
Summe bewertungsrelevanter Investitionskosten14,0812,273

Nutzen-Kosten-Verhältnis

Barwert des Nutzens18,3 Mio. €
Barwert der bewertungsrelevanten Investitionskosten12,3 Mio. €
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)1,5

Grundlagen der Barwertermittlung
Dauer der noch ausstehenden Planungen114 Monate
Dauer der Bauphase24 Monate
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer)44 Jahre

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 1: Nutzensumme Umwelt [Mio. Euro Barwert]0,094

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"hoch
Das Neubauprojekt verläuft durch hügeliges Waldgebiet und landwirtschaftliche Flächen nördlich einer Ortschaft (Kirburg). Es quert das FFH-Gebiet "Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwalds". Hier ist mit direkter Flächeninanspruchnahme und durch Immissionen von erheblichen Beeinträchtigungen auszugehen. Außerdem verläuft das Projekt über Großsäugerlebensräume und einen Großraum (Waldlebensräume) (BfN). Seine Wirkzone reicht zudem in einen weiteren Teil des FFH-Gebiets, hier sind Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen. Die Wirkzone erreicht auch ein LSG. Der Konfliktschwerpunkt ist die Betroffenheit des FFH-Gebiets.

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen

Umweltbeitrag Teil 1
(monetarisierte Umweltkriterien, übernommen aus der Nutzen-Kosten-Analyse)

Beschreibung Bewertung
Nr. Kriterium Differenz Planfall-Bezugsfall Nutzen [Mio. €/a]Barwert
[Mio. €]
1.13) Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner (innerörtlicher Anteil)- - 0,1092,764
Neubelastung oder stärker betroffen 0Einw. - -
Entlastung 217 Einw. - -
1.2 Veränderung der Geräuschbelastung außerorts (fiktive außerörtliche Lärmschutzwand)0,0 Tsd. qm-0,056-1,429
1.3 Kohlendioxid-Emissionen (CO2) (bestehend aus CO2 aus Betrieb und CO2-Äquivalenten aus Lebenszyklusemissionen) 351,861 t/a -0,051 -1,297
1.4 Luftschadstoff-Emissionen
Stickoxid-Emissionen (NOX) -0,091 t/a 0,001 0,036
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) -1,030 t/a 0,000 0,002
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC) 0,021 t/a 0,000 -0,001
Feinstaub-Emissionen 0,000 t/a 0,001 0,021
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) 0,005 t/a 0,000 -0,002
Nutzensumme Umwelt0,094

3) Die konkrete Ermittlung der Lärmbetroffenheit und des notwendigen Lärmschutzes im Bereich des Projektes erfolgt in nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Umweltbeitrag Teil 2
(nicht-monetarisierte Kriterien)

Nr. Kriterium Beschreibung Bewertung
absolut Betroffenheit
pro Strecken km
je Kriterium
2.1 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung 5,1 ha 1,81 ha/km hoch
2.2 Erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten hoch
Erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen 0 Anzahl Gebiete-- -
Erhebliche Beeinträchtigung wahrscheinlich 1 Anzahl Gebiete - - -
2.3 Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250) 0,0 ha 0,00 ha/km gering
2.4 Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen und Lebensraumachsen/-korridoren (BfN-Lebensraumnetzwerke) mittel
1a) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR 1.000/1.500: Feucht-, Trocken- und Waldlebensräume) 0,9 km 0,33 km/km -
1b) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großsäuger-Lebensräumen (UFR 1.500) 2,7 km 0,94 km/km -
1c) Neubau: Zerschneidung von Lebensraumachsen/-korridoren 0 Anzahl - - -
2) Ausbau: Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken - Anzahl - - -
2.5 Flächeninanspruchnahme 12,4 ha - - -
2.6 Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten 0,0 km 0,00 km/km gering
2.7 Durchfahrung von Wasserschutzgebieten 0,0 km 0,00 km/km gering
2.8 Zerschneidung Unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR) 0,0 ha - - gering
2.9 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des (Kultur-)Landschaftsschutzes 1,5 ha 0,54 ha/km mittel

Zusätzliche bewertungsrelevante Sachverhalte

1Trassenführung verursacht nur indirekte Betroffenheiten-
2 Querungshilfen eingeplant -
3 Bündelungsmöglichkeit mit bestehenden Vorbelastungen -
4 Sonstiges: -
  -
Die zusätzlichen Sachverhalte führen
zur Heraufstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht kritischer eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-
zu keiner Veränderung des ErgebnissesX
zur Herabstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht weniger kritisch eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 8 und 9 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 8: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 9: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

1.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

1.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

1.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.