2 Teilprojekt 1

B 293 Wörth am Rhein (B 9) - Lgr. RP/BW

2.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

2.2 Grunddaten

ProjektnummerB36/B293-G10-RP-BW-T1-RP
BundeslandRheinland-Pfalz
StraßeB 293
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte0
Länge3,7 km
Bautyp(en), Bauziel(e)4-streifiger Neubau
Planungsstände1)Planfeststellungserörterung stattgefunden am 04.07.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 203015.000 Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungVordringlicher Bedarf (VB)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
75,5--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

75,5
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
75,5--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
103,7--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
    Die Angabe entspricht den Kosten aller der Bewertung zugrunde gelegten Projekte (siehe Hinweis in Abbildung 1).


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)1,8
Umweltbetroffenheit (Modul B)hoch
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Aufgrund des Nutzen-Kosten-Verhältnisses ist das Projekt ausreichend wirtschaftlich. Es erfolgt eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB), weil:

das Projekt einen Beitrag zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des überregionalen Durchgangsverkehrs leistet.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Ziel der Planung ist eine 2. Rheinbrücke, um mit Blick auf die heutige Verkehrssituation (im Jahr 2007 rheinquerend rd. 80.000 Kfz/24h) und die allgemein prognostizierte Verkehrszunahme (Prognose 2025 rheinquerend rd. 100.000 Kfz/24h) der Überlastung der bestehenden Rheinquerung bei Karlsruhe entgegen zu treten. In den Streckenabschnitten beiderseits des Rheines stehen dem Verkehr teils 4, teils 6 Fahrstreifen ohne Standstreifen zur Verfügung. In den Spitzenstunden ist der Verkehrsfluss im gesamten Bereich zwischen dem Wörther Kreuz (A65) und der Anschlussstelle Knielingen (B 10) wegen Überlastung oft erheblich gestört. Jede betriebsdienstliche Maßnahme oder Unfall führt zu massiven Verkehrsproblemen. Bei erforderlichen Sperrungen muss der Verkehr zwischen Karlsruhe und Wörth dann ganz oder teilweise auf die jeweils rd. 25 km Luftlinie entfernten benachbarten Rheinbrücken Iffezheim (B 500) oder Germersheim (B 35) und darüber hinaus umgeleitet werden. Prognose Planfall 26.500 Kfz/24h, Güterverkehrsanteil 3.100 Lkw/24h (ca. 12 %).

2.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B36_B293-G10-RP-BW-T1-RP_Lageplan_01.pdf (1.3MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Rheinland-Pfalz und Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformationen und Landesentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de , Az.: 2851.9-1/19

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerRheinland-Pfalz
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteGermersheim, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Südpfalz (212)

2.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Gesamtplanerisch wurde eine Nordvariante mit Führung im Bereich des Landeshafens linienbestimmt und planerisch weiterverfolgt, da sie die Bevölkerung vor zusätzlichen gesundheitlichen Gefahren schützt, ökonomische, bautechnische und verkehrliche Vorteile bietet,zeitnah realisierbar erscheint. Alle Nordvarianten verursachen erhebliche Beeinträchtigungen der Vogelschutzgebiete Wörther Altrhein u. Wörther Rheinhafen (DE 6915-402) und Hördter Rheinaue (DE 6816-402). Lediglich die Südvariante führt zu keinen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten. Aufgrund der Unzumutbarkeit der Südvariante sowie der zwingenden Gründe des Vorhabens und der vorgesehenen Kohärenzmaßnahmen ist die Vorzugslinie dennoch genehmigungsfähig. Die Südvariante ist sehr kostenintensiv, sie erreicht die geforderte verkehrliche Wirkung nicht und führt zu Beeinträchtigungen wichtiger Belange des Gemeinwohls (u.a. Gefährdung der menschlichen Gesundheit, starker Eingriff in die Wohnbebauung, schwierige Gefahrenabwehr bei Hochwasser).

2.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Die Quelle für die nachfolgenden Karten ist das Geodatenzentrum des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG).

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Abb. 2: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 4: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

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Abb. 5: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

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Abb. 6: Querschnittsbezogene Kfz-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

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Abb. 7: Querschnittsbezogene Lkw-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

2.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Kenngröße  Wirkungen  
Verkehrsbelastungen auf dem Projekt
mittlere Kfz-Belastungen
im Bezugsfall0Kfz/Tag
im Planfall15.000Kfz/Tag
mittlerer Lkw-Anteil
im Bezugsfall0%
im Planfall19%
Verkehrswirkungen im Planfall
Veränderung der Betriebsleistung im Personenverkehr (PV)-8,23Mio. Pkw-km/a
(88 % Fahrzweck Privat, 12 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,66Mio. Pkw-km/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Pkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im PV-0,43Mio. Pkw-h/a
(88 % Fahrzweck Privat, 12 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,01Mio. Pkw-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Pkw-h/a
Veränderung der Reisezeit im PV-0,59Mio. Personen-h/a
(90 % Fahrzweck Privat, 10 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,01Mio. Personen-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Personen-h/a
Veränderung der Betriebsleistung Güterverkehr (GV)-0,03Mio. Lkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im GV-0,02Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten < 50 km-0,02Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten ≥ 50 km0,00Mio. Lkw-h/a
Veränderung der Kraftstoffverbräuche (PV+GV)
Benzin0,10Mio. l/a
Diesel0,09Mio. l/a
Gas0,03Mio. l/a
Elektro-0,17Mio. kWh/a
Veränderung der Abgasemissionen (PV+GV)PkwLkwKfz
Stickoxid-Emissionen (NOx)0,920,411,33t/a
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)17,46-0,1617,30t/a
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)305,72180,56486,28t/a
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)-0,01-0,00-0,01t/a
Feinstaub-Emissionen (PM)0,040,000,04t/a
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)-0,030,00-0,03t/a
Veränderung der Zuverlässigkeit
Summendifferenz der Standardabweichungen
der Reisezeitverluste über alle Routen
0,00Tsd. h/a
Veränderung der Trennwirkungen-7,38Tsd. Personen-h/a

2.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Jährliche
Nutzen
[Mio.
€/Jahr]
Barwert
der Nutzen
[Mio. €]
Veränderung der Betriebskosten im Personen- und GüterverkehrNB2,95275,715
Fahrzeugvorhaltekosten0,1644,204
Betriebsführungskosten (Personal)1,70143,632
Betriebsführungskosten (Betrieb)1,08727,879
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der VerkehrswegeNW-0,160-4,094
Veränderung der VerkehrssicherheitNS0,73718,911
Veränderung der Reisezeit im PersonenverkehrNRZ3,35185,960
davon Reisezeitnutzen aus Einzelreisezeitgewinnen < 1 min0,0000,000
Veränderung der Transportzeit der Ladung im GüterverkehrNTZ0,0290,749
Veränderung der impliziten NutzenNI0,1553,976
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der InfrastrukturNL-0,164-4,194
Veränderung der GeräuschbelastungNG-0,340-8,728
InnerortsNGi0,0000,000
AusserortsNGa-0,340-8,728
Veränderung der AbgasbelastungenNA-0,096-2,456
Stickoxid-Emissionen (NOx)NA1-0,020-0,524
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)NA2-0,001-0,028
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)NA3-0,071-1,809
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)NA40,0000,000
Feinstaub-Emissionen (PM)NA5-0,004-0,104
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)NA60,0000,008
Veränderung der innerörtlichen TrennwirkungenNT0,0471,212
Veränderung der ZuverlässigkeitNZ0,0000,000
Gesamtnutzen6,513167,061

Kosten

Bewertungsrelevante KostenKosten
[Mio. €]
Barwert
der Kosten
[Mio. €]
Planungskosten10,07-
Aus- und Neubaukosten93,64-
Summe bewertungsrelevanter Investitionskosten103,7292,449

Nutzen-Kosten-Verhältnis

Barwert des Nutzens167,1 Mio. €
Barwert der bewertungsrelevanten Investitionskosten92,4 Mio. €
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)1,8

Grundlagen der Barwertermittlung
Dauer der noch ausstehenden Planungen108 Monate
Dauer der Bauphase48 Monate
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer)42 Jahre

2.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 1: Nutzensumme Umwelt [Mio. Euro Barwert]-15,378

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"hoch
Der Neubau der Trasse startet nördlich von Wörth am Rhein an der B9 und westlich des Industriegebiets Wörth-Oberwald. Sie führt auf landwirtschaftlichen Flächen und vereinzelten Heckenstrukturen südlich am Industriegebiet vorbei und verläuft bis zu den Rheinanlagen (Waldbestand) an der K25 entlang. Sie quert die Rheinanlagen und den Altrhein ohne erkennbares Brückenbauwerk und fährt nördlich des Automobilwerks mit Hilfe einer Brücke über Schienen, verläuft weiter ca. 400m über Ackerland und setzt zu einer Brücke über den Rhein an. Das Vorhaben zerschneidet ein ÜSG im Bereich der Rheinaue, nach Auskunft des Landes liegt das Vorhaben jedoch hinter dem Rheinhauptdeich und ist somit für die Retention nicht maßgeblich. Im Zuge des Vorhabens sind Maßnahmen zum Retentionsausgleichs geplant (Retentionspolder) und teilweise auch schon umgesetzt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens war die Obere Wasserbehörde stets eingebunden. Bezüglich Retentionsraum wurden von dort keine Einwendung oder Forderungen erhoben. Die Trasse zerschneidet 2 SPA-Gebiete, so dass erhebliche Beeinträchtigungen lt. Ländermeldung wahrscheinlich sind und Kohärenzmaßnahmen vorgesehen werden. Im Westen berührt die Trasse bei der Auffahrt auf die Bestandstrecke ein FFH-Gebiet, so dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können. Zwei BfN-Kernräume sowie 1 BfN-Gr

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen

Umweltbeitrag Teil 1
(monetarisierte Umweltkriterien, übernommen aus der Nutzen-Kosten-Analyse)

Beschreibung Bewertung
Nr. Kriterium Differenz Planfall-Bezugsfall Nutzen [Mio. €/a]Barwert
[Mio. €]
1.13) Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner (innerörtlicher Anteil)- - 0,0000,000
Neubelastung oder stärker betroffen 0Einw. - -
Entlastung 0 Einw. - -
1.2 Veränderung der Geräuschbelastung außerorts (fiktive außerörtliche Lärmschutzwand)0,0 Tsd. qm-0,340-8,728
1.3 Kohlendioxid-Emissionen (CO2) (bestehend aus CO2 aus Betrieb und CO2-Äquivalenten aus Lebenszyklusemissionen) 1.614,070 t/a -0,235 -6,003
1.4 Luftschadstoff-Emissionen
Stickoxid-Emissionen (NOX) 1,327 t/a -0,020 -0,524
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) 17,297 t/a -0,001 -0,028
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC) -0,010 t/a 0,000 0,000
Feinstaub-Emissionen 0,036 t/a -0,004 -0,104
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) -0,025 t/a 0,000 0,008
Nutzensumme Umwelt-15,378

3) Die konkrete Ermittlung der Lärmbetroffenheit und des notwendigen Lärmschutzes im Bereich des Projektes erfolgt in nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Umweltbeitrag Teil 2
(nicht-monetarisierte Kriterien)

Nr. Kriterium Beschreibung Bewertung
absolut Betroffenheit
pro Strecken km
je Kriterium
2.1 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung 9,7 ha 2,20 ha/km hoch
2.2 Erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten hoch
Erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen 1 Anzahl Gebiete-- -
Erhebliche Beeinträchtigung wahrscheinlich 2 Anzahl Gebiete - - -
2.3 Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250) 14,9 ha 3,39 ha/km hoch
2.4 Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen und Lebensraumachsen/-korridoren (BfN-Lebensraumnetzwerke) hoch
1a) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR 1.000/1.500: Feucht-, Trocken- und Waldlebensräume) 3,0 km 0,69 km/km -
1b) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großsäuger-Lebensräumen (UFR 1.500) 3,0 km 0,69 km/km -
1c) Neubau: Zerschneidung von Lebensraumachsen/-korridoren 0 Anzahl - - -
2) Ausbau: Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken - Anzahl - - -
2.5 Flächeninanspruchnahme 18,3 ha - - -
2.6 Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten 3,4 km 0,77 km/km hoch
2.7 Durchfahrung von Wasserschutzgebieten 0,0 km 0,00 km/km gering
2.8 Zerschneidung Unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR) 0,0 ha - - gering
2.9 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des (Kultur-)Landschaftsschutzes 16,3 ha 3,71 ha/km mittel

Zusätzliche bewertungsrelevante Sachverhalte

1Trassenführung verursacht nur indirekte Betroffenheiten-
2 Querungshilfen eingeplant X
3 Bündelungsmöglichkeit mit bestehenden Vorbelastungen -
4 Sonstiges: -
  -
Die zusätzlichen Sachverhalte führen
zur Heraufstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht kritischer eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-
zu keiner Veränderung des ErgebnissesX
zur Herabstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht weniger kritisch eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 8 und 9 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

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Abb. 8: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 9: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

2.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

2.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

2.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.