Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | B311n-B313-G50-T1-BW |
Bundesland | Baden-Württemberg |
Straße | B 311 n |
Straße 2 | B 313 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 7,6 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 3-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | Linie bestimmt / Trassenführung festgelegt am 30.07.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 70,0 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 70,0 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 70,0 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 67,7 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | hoch |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | siehe Hauptprojekt |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | unbedeutend |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Entlastung von mehreren Ortsdurchfahrten entlang der B 32, dort Minderung der Unfallrisiken und Umweltbelastungen sowie Abbau von Kapazitätsengpässen. Im Verbund mit Teilprojekt 2 OU Engelsweis und Vilsingen werden 4 weitere ODen entlang der bestehenden B 311 stark entlastet. Die Projektziele können nur erreicht werden, wenn beide Teilprojekte realisiert werden. Im Bereich Sigmaringen-Ennetach bündelt die B 311n auch den Nord-Südverkehr aus dem Raum Balingen/ Albstadt und aus dem Oberzentrum Reutlingen/Tübingen in Richtung Ravensburg.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_B311n_B313-G50-BW-T1-BW_S-OU_Sigmaringen-Mengen_Lp_131211.pdf (4.0MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Baden-Württemberg |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Sigmaringen, Landkreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Zollernalb - Sigmaringen (295) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | hoch |
Das Neubauprojekt verläuft hauptsächlich durch ein großes, zusammenhängendes Waldgebiet. Teile der Strecke verlaufen über landwirtschaftlich genutzte Offenlandbereiche. Die gesamte Strecke verläuft innerhalb eines Naturparkes, zwei Landschaftsschutzgebiete liegen innerhalb der Wirkzone des Projekts und rufen eine hohe Umweltbetroffenheit für Vorrangflächen des Kulturgüter- und Landschaftsschutzes hervor. Ebenfalls eine hohe Umweltbetroffenheit resultiert aus der Lage innerhalb eines Großsäugerfunktionsraums (ca. 3/4 der Strecke). Zusätzlich verbleiben vor allem nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktionen aufgrund der umfangreichen Flächenverluste, Zerschneidung und Störwirkung auf die Waldfauna durch Verkehrsimmissionen. Die betroff. naturschutzfachlichen Belange wurden als hochwertig (regionale bis landesweite Bedeutung) eingestuft. Nach Einschätzung des Landes ist ein Ausnahmeverfahren nach § 45 (7) BNatSchG zwingend erforderlich. Aus diesem Grund wird die Gesamtumweltbetroffenheit als hoch eingestuft. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.
Die Zusatzbelastungen übersteigen in ihrer Bedeutung die positiven Wirkungen. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.
Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:
Straßenraumeffekte | Sanierungseffekte | Flächen- und Erschließungseffekte | |
---|---|---|---|
Wirksamkeitsgrad | 34,0% | 0,0% | 0,0% |
Beeinträchtigungsgrad | 9,0% | 76,0% | 0,0% |
Wirkungsumfang | 5.600 m | 1.000 m | 0 Einw. |
Bewertung der pos. Wirkungen | + | ||
Bewertung der neg. Wirkungen | - | --- | |
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutung | unbedeutend |
Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.
Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | 4.100 m (74% Längenanteil) | |
Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf | 1.900 m (34% Längenanteil) | |
Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen: Scheer, Sigmaringendorf | ||
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | 200 m (24% Längenanteil) | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Verbesserungen stellen sich ein für | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- |
Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | 1.400 m (26% Längenanteil) | |
Belastungen, die dabei zu Verschlechterungen von Aufenthaltsqualitäten führen können, stellen sich ein auf | 500 m (9% Längenanteil) | |
Ortslagen, in denen erhöhte Risiken für Aufenthaltsqualitäten entstehen: Inzigkofen-Engelswies | ||
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | 800 m (76% Längenanteil) | |
Belastungen, die dabei zu erschwerter Randnutzung führen können (mit Folgen wie z.B. Sanierungsrückstau oder Wohnungsleerstand), stellen sich ein auf | 800 m (76% Längenanteil) | |
Ortslagen, in denen erhöhte Risiken erschwerter Randnutzung entstehen: Inzigkofen-Engelswies | ||
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- |
Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))
Abb. 4: Städtebauliche Beurteilung
Abb. 5: Legende zu Abbildung 4