Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | B301-G021-BY |
Bundesland | Bayern |
Straße | B 301 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Nein |
Anzahl der Teilprojekte | 2 |
Länge | 6,5 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 2-streifiger Neubau / Erweiterung auf 4 Fahrstreifen |
Planungsstände1) | Vorplanung läuft seit 15.05.2014 ohne Planungsbeginn seit 18.10.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | - Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Teilprojekte |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 40,7 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 27,2 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 13,5 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 27,2 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 26,6 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Teilprojekte |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | mittel |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | unbedeutend |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Teilprojekte.
Die B 301 dient als Zubringer zum Flughafen München von Norden wie von Süden. Mit den geplanten Maßnahmen an der B 301 entsteht eine weitere leistungsfähige Verbindung zwischen dem Flughafen und München (OZ) und dient einer verbesserten straßenverkehrlichen Erschließung des Flughafens München. Ausbau der B 301 zwischen Flughafen München und Ludwigstraße Hallbergmoos auf zwei Fahrbahnen mit vier Fahrstreifen (RQ 21), südlich der Ludwigstraße auf drei Fahrstreifen (RQ 15,5). Prognoseverkehrsbelastung 2025 in beiden Abschnitten: Nördlich 30.300 Kfz/24h, südlich 23.200 Kfz/24h. Der Neubau bzw. Umbau von 10 Brückenbauwerken ist erforderlich.Angestrebte Entwurfs- und Betriebsmerkmale, entsprechend EKL 2. Zügige Trassierung in Lage- und Höhenplan, Knotenpunkte: Ludwig- und Dornierstraße sowie AS Hallbergmoos / Flughafenzubringer Hier wird die Variante mit dem Teilprojekt B301-G021-BY-T01V-BY Verlegung bei Hallbergmoos angemeldet. Diese wird von der Gemeinde Hallbergmoos gefordert.Zwangspunkte: Bestehende Strecke mit Knotenpunkten, Mineralölfernleitung, Bebauung Hallbergmoos, Pförreraugraben
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Bayern |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Freising, Landkreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Freising (215) |
Siehe Teilprojekte.
Siehe Teilprojekte.
Siehe Teilprojekte.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für die Teilprojekte und nicht für das Hauptprojekt vor. Der Umweltbeitrag Teil 1 entfällt deshalb für das Hauptprojekt.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | mittel |
Das Mischprojekt verläuft über ebenes Ackerland und zum Teil über hügeliges Gelände. Innerhalb der Wirkzone liegen zwei Natura 2000-Gebiete. Das westlich in die Wirkzone ragende FFH-Gebiet liegt zum Teil im vorbelasteten Bereich westlich der A 92 (T2) und weiter südlich zum Teil offen in der Wirkzone (T1). Daher können erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden. Für das zweimal östlich in die Wirkzone ragende Vogelschutzgebiet können ebenfalls erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden (T1 und T2). |
Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.
Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.
Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.
Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Verbesserungen stellen sich ein für | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- |
Gesamtlänge des Projektes | 6,5 km |
Staulänge im Bezugsfall | 1.5 km |
Staulänge im Planfall | 0 km |
Damit wird die staugefährdete Streckenlänge um 1.5 km reduziert.
Engpass | vollständige Auflösung |