7 Teilprojekt 6

B 300 OU Ebershausen

7.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

7.2 Grunddaten

ProjektnummerB300-G010-BY-T06-BY
BundeslandBayern
StraßeB 300
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte0
Länge2,3 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau
Planungsstände1)ohne Planungsbeginn seit 01.01.2014
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungWeiterer Bedarf (WB)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
8,5--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

8,5
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
8,5--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
8,3--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)gering
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Aufgrund des Nutzen-Kosten-Verhältnisses ist das Projekt ausreichend wirtschaftlich. Es erfolgt eine Einstufung in den Weiteren Bedarf (WB).

Das Projekt wurde als Gesamtprojekt bewertet, da es nur so seine verkehrlichen Wirkungen voll entfalten kann.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

In Ebershausen ist die B 300 mit ca. 3.700 KFZ/24 h belastet. Aufgrund der dörflich und landwirtschaftlich geprägten Ortsstruktur mit überdurchschnittlichem landwirtschaftlichen Verkehr kommt es teilweise zu Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit sowie zu Behinderungen des Verkehrs. Insbesondere der "Ebershauser Berg" am westlichen Ortsrand trägt dazu bei, dass sowohl PKW´s als auch LKW´s mit überhöhter Geschwindigkeit in die Ortsschaft einfahren.Zwar ist die Ortsdurchfahrt bereits ausgebaut, dennoch existieren innerhalb der OD 2 enge rechtwinklige Kurven. Ein weiterer innerörlicher Ausbau scheidet aufgrund der angrenzenden Bebauung aus. Nur durch den Bau einer Ortsumfahrung lassen sich die verkehrlichen Defizite beseitigen und die Reisegeschwindigkeit für den weiträumigen Verkehr verbessern. Damit verbunden ist auch die Verringerung der Lärm- und Feinstaubimmissionen.

7.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B300-G010-BY-T06-BY_2013-10-11_Lageplan.pdf (9.4MB)
Quelle: Bayerische Straßenbauverwaltung

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerBayern
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteGünzburg, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Neu-Ulm (255)

7.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Der Neubau als südliche Umfahrung löst eine Überquerung von zwei getrennten Tälern aus. Daraus resultieren große Gefälle bzw. Steigungsstrecken. Großflächig wird bei dieser Trassenvariante in einen bestehenden Wald eingegriffen. Eine Südvariante würde im Einschnitt innerhalb einer Wasserschutzzone III verlaufen.

7.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

7.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

7.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

7.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"gering
Das Neubauprojekt umgeht Ebershausen nördlich. Es liegt auf Grünland, z.T. auch Acker in ebener Landschaft. Am Bauende berührt es einen Großsäugerlebensraum. Hier und auch am Bauanfang liegt ein UZVR, der jedoch nicht zerschnitten wird. Gesetzliche Schutzgebiete sind nicht betroffen.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

7.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

7.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

7.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.