Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | B 27/B 314-G10-BW-T4-BW |
Bundesland | Baden-Württemberg |
Straße | B 314 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 1,8 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 2-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | Vorentwurf Sichtvermerk am 25.07.1996 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 26,7 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 26,7 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 26,7 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 25,3 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | hoch |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | unbedeutend |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Die B 314 stellt die Querverbindung zwischen der B 34/A 98 und der A 81 unter Umgehung Schweizer Hoheitsgebiets dar. Die Gesamtkonzeption für die Planung dieser wichtigen überregionalen Verbindung besteht darin, durch den Bau von Ortsumgehungen, die Beseitigung schienengleicher Bahnübergänge und – wo möglich – Bündelung mit der vorhandenen Bahnlinie eine leistungsfähige und verkehrsgerechte Bundesstraße zu schaffen. Der Ausbau der B 314 zwischen dem Anschluss B 34/A 98 bei Lauchringen und der Einmündung in die B 27 bei Randen wurde in 13 Abschnitte aufgeteilt, die zwischenzeitlich alle bis auf die OU Grimmelshofen realisiert sind. Mit der OU Grimmelshofen soll ein schienengleicher Bahnübergang beseitigt, die OD Grimmelshofen stark entlastet und die Leistungsfähigkeit mit Beseitigung der in Teilbereichen der OD extrem kurvig trassierten B 314 erhöht werden. OD Grimmelshofen DTV 2010 = 9573, DTV(SV) = 1509. Maßnahme nach Basutein 2 (Hauptverbindungsstraße) gem. Landesverkehrskonzept.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_B27_B314-G10-BW-T4-BW_Lageplan_01.pdf (1.0MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Baden-Württemberg |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Waldshut, Landkreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Waldshut (288) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | hoch |
Das Neubauprojekt der OU Grimmelshofen liegt in Siedlungsnähe, teilweise im Wald und teilweise auf ackerbaulich genutzten Flächen. Südwestlich von Grimmelshofen verläuft die Trasse in Bündelung mit der bestehenden Bahnstecke, quert die Wutach mit einer Großbrücke, verläuft unter dem Siedlungsbereich als Tunnel und schwenkt nach einer erneuten Brückenquerung auf die Bestandsstrecke ein. Der Bereich um Grimmelshofen ist als FFH-Gebiet und VSG ausgewiesen. In beiden Natura 2000-Gebieten kommt es zu Flächeninanspruchnahmen. Im Bereich des nordöstlichen Trassenabschnitts kommt es zu einer randlichen Durchfahrung eines Großraums der Trockenlebensräume sowie eines UZVR und damit zu einer Flächenreduktion. Der UZVR bleibt mit einer Restgröße > 100 km² bestehen. Das gesamte Projekt liegt innerhalb eines Naturparks. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.
Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.
Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Verbesserungen stellen sich ein für | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
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