2 Teilprojekt 1

B 279 Voccawind - Ermershausen

2.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

2.2 Grunddaten

ProjektnummerB279-G020-BY-T01-BY
BundeslandBayern
StraßeB 279
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte0
Länge8,2 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau
Planungsstände1)Verkehrsuntersuchung läuft seit 20.02.2009
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungWeiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
27,8--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

27,8
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
27,8--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
26,9--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)hoch
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)siehe Hauptprojekt
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Das Projekt ist wirtschaftlich und wird dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) zugewiesen, damit mit der Planung unmittelbar begonnen werden kann.

Das Projekt wurde als Gesamtprojekt bewertet, da es nur so seine verkehrlichen Wirkungen voll entfalten kann.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

1. Verbesserung der Erreichbarkeit des OZ Bamberg und der A73 aus dem nördlichen Landkreise Haßberge (Markt Maroldsweisach und MZ Ebern), dem östlichen Landkreis Rhön-Grabfeld (MZ Bad Königshofen) und des südlichen Thüringer Landkreises Hildburghausen 2. Verbesserung der Verkehrsqualität auf der B 279 (Verbindung von Fulda - Bad Neustadt - Coburg/Bamberg) 3. Verbesserung der Verkehrssicherheit, Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität durch Beseitigung erheblicher Mängel in der Linienführung (in Lage- und Höhe insb. starke Steigungen, schmale Querschnitt mit einer Fahrbahnbreite bis zu 6,50 m) 4. Der Durchgangsverkehr in den OD Maroldsweisach und Ermershausen ist sehr hoch, insbesondere der überdurchschnittlich hohe Schwerverkehrsanteil. Dieser Schwerverkehrsanteil resultiert auch aus dem Ziel- und Quellverkehr des Steinbruch Zeilberg (überregionale Bedeutung). Die Zufahrt zum Steinbruch erfolgt bislang durch die OD. Durch die OU werden die OD Maroldsweisach und Ermershausenvon von diesem Verkehr entlastet. (DTVw: 3333 KfZ/24h, SVw: 711 KfZ/24h) 5. Beseitigung der Schadstoffbelastung und der Erschütterungen, die die Anwohner in den OD ausgesetzt sind. 6. Aufwertung der Aufenthaltsfunktion und Qualitätsverbesserung des Wohnumfeldes

2.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B279-G020-BY-T01-BY_2013-12-18_Lageplan.pdf (7.6MB)
Quelle: Bayerische Straßenbauverwaltung

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerBayern
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteHaßberge, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Bad Kissingen (248)

2.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Im Rahmen der Voruntersuchung wurden nördl. Maroldsweisach neben der Wahltrasse A1 die Trasse A und Trasse B untersucht. Alternativ wurde im Süden die Trasse C überprüft. Mit einer Südumfahrung (Trasse C) von Maroldsweisach und Voccawind kann das Planungsziel aufgrund der gravierenden Nachteile hinsichtlich der Umweltverträglichkeit und geringen Verkehrswirksamkeit nicht erreicht werden. Der Verkehrsanteil über die St 2284 aus Richtung Allertshausen sowie der Schwerverkehrsanteil aus dem Steinbruch belastet weiterhin die Ortsdurchfahrt von Maroldsweisach und Voccawind. Die Trasse B beeinträchtigt das FFH-Gebiet wesentlich stärker gegenüber der Trasse A1. Die Null- und Ausbauvariante entspricht nicht den Erfordernissen des gesetzten Planungszieles, die Verkehrsqualität und Leistungsfähigkeit der B279 zu verbessern und die Ortschaften vom erheblichen Schwerverkehr (insbesondere Steinbruch nördl. Maroldsweisach) zu entlasten.

2.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

2.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

2.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

2.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"hoch
Das Neubauprojekt umfährt Maroldshausen und Ermershausen nördlich. Es durchquert ein FFH-Gebiet und LSG-Flächen. Erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets sind bei dieser Trassenführung wahrscheinlich. Laut Angaben des Landes ließe sie sich um 300 m verkürzen. Eine nationale Lebensraumachse (Wald- und Großsäugerlebensräume) wird gequert. Eine Grünbrücke soll geprüft werden, ist aber noch nicht vorgesehen. Das Projekt durchfährt auch Groß- und Kernräume (Trockenlebensräume) und einen UZVR, der jedoch mit einer Restgröße von > 100 km² erhalten bleibt.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

2.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Siehe Hauptprojekt.

2.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Es sind keine oder nur geringe Wirkungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad0,0%0,0%0,0%
Beeinträchtigungsgrad 0,0%0,0%0,0%
Wirkungsumfang 100 m0 m0 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen
Bewertung der neg. Wirkungen
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutungunbedeutend

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 100 m (100% Längenanteil)
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -

2.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.