Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | B27-G10-ST |
Bundesland | Sachsen-Anhalt |
Straße | B 27 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Nein |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 2,5 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 2-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | Vorentwurf in Bearbeitung seit 09.11.2012 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | 2.000 Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 7,6 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 7,6 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 7,6 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 7,2 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | 1,2 |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | hoch |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | unbedeutend |
Das Projekt ermöglicht die Schaffung einer sichereren Streckenführung und wird dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) zugewiesen, damit mit der Planung unmittelbar begonnen werden kann.
Die vom BVWP 2030 abweichende Dringlichkeitseinstufung ist das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen.
Die B 27 verbindet die Region des Hochharzes mit der autobahnähnlichen Bundesfernstraße B 6n am nördlichen Harzrand. Aufgrund der topographischen Randbedingungen mit großen Höhenunterschieden ist der Streckenverlauf gekennzeichnet durch starke Steigungen/Gefälle mit teils sehr engen Kurvenbereichen. Der beplante Streckenabschnitt ist daher sehr unübersichtlich, bietet wenige Überholmöglichkeiten und ist insbesondere im Bereich der engen Doppelkurve (Richtungsänderungen bis 200 gon) durch Unfallhäufungen gekennzeichnet. Bedingt durch die Relikte des Bergbaus gibt es im Planungsraum Deformationen der Tagesoberfläche, von denen die B 27 nicht verschont blieb. In jüngster Vergangenheit traten bereits Tagesbrüche und Einsenkungen an der Fahrbahn auf. Diese Tatsachen bilden zusammen mit dem hohen Anteil an Schwerverkehr ein gravierendes Verkehrssicherheitsrisiko, welches jetzt und zukünftig sehr kostenintensive Sicherungs- und Verwahrungsarbeiten an der vorhandenen B 27 erforderlich machen. Mit dem Bau der TOU Hüttenrode wird der Ortsteil selbst sowie nachfolgend auch die Stadt Blankenburg vom Verkehr entlastet, die Verkehrssicherheit und –qualität im Streckenabschnitt erhöht und gleichzeitig die Problematik Altbergbau gelöst.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_2_1_B27-G10-ST_Lageplan5000_01.pdf (14.9MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Sachsen-Anhalt |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Harz |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Harz (068) |
Die Quelle für die nachfolgenden Karten ist das Geodatenzentrum des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG).
Abb. 2: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030 |
Abb. 3: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030 |
Abb. 4: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030 |
Abb. 5: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030 |
Abb. 6: Querschnittsbezogene Kfz-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030 |
Abb. 7: Querschnittsbezogene Lkw-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030 |
Kenngröße | Wirkungen | |||
---|---|---|---|---|
Verkehrsbelastungen auf dem Projekt | ||||
mittlere Kfz-Belastungen | ||||
im Bezugsfall | 0 | Kfz/Tag | ||
im Planfall | 2.000 | Kfz/Tag | ||
mittlerer Lkw-Anteil | ||||
im Bezugsfall | 0 | % | ||
im Planfall | 10 | % | ||
Verkehrswirkungen im Planfall | ||||
Veränderung der Betriebsleistung im Personenverkehr (PV) | 0,41 | Mio. Pkw-km/a | ||
(94 % Fahrzweck Privat, 6 % Fahrzweck Geschäft) | ||||
davon aus induziertem Verkehr | 0,00 | Mio. Pkw-km/a | ||
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr | 0,00 | Mio. Pkw-km/a | ||
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im PV | 0,00 | Mio. Pkw-h/a | ||
(94 % Fahrzweck Privat, 6 % Fahrzweck Geschäft) | ||||
davon aus induziertem Verkehr | 0,00 | Mio. Pkw-h/a | ||
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr | 0,00 | Mio. Pkw-h/a | ||
Veränderung der Reisezeit im PV | 0,00 | Mio. Personen-h/a | ||
(95 % Fahrzweck Privat, 5 % Fahrzweck Geschäft) | ||||
davon aus induziertem Verkehr | 0,00 | Mio. Personen-h/a | ||
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr | 0,00 | Mio. Personen-h/a | ||
Veränderung der Betriebsleistung Güterverkehr (GV) | -0,22 | Mio. Lkw-km/a | ||
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im GV | -0,01 | Mio. Lkw-h/a | ||
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten < 50 km | -0,00 | Mio. Lkw-h/a | ||
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten ≥ 50 km | -0,00 | Mio. Lkw-h/a | ||
Veränderung der Kraftstoffverbräuche (PV+GV) | ||||
Benzin | 0,00 | Mio. l/a | ||
Diesel | -0,03 | Mio. l/a | ||
Gas | 0,00 | Mio. l/a | ||
Elektro | 0,01 | Mio. kWh/a |
Veränderung der Abgasemissionen (PV+GV) | Pkw | Lkw | Kfz | |
Stickoxid-Emissionen (NOx) | 0,01 | -0,08 | -0,08 | t/a |
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) | -0,40 | -0,10 | -0,50 | t/a |
Kohlendioxid-Emissionen (CO2) | 17,32 | -96,50 | -79,18 | t/a |
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC) | 0,01 | -0,00 | 0,00 | t/a |
Feinstaub-Emissionen (PM) | 0,00 | -0,00 | -0,00 | t/a |
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | t/a |
Veränderung der Zuverlässigkeit | ||||
Summendifferenz der Standardabweichungen der Reisezeitverluste über alle Routen | 0,00 | Tsd. h/a | ||
Veränderung der Trennwirkungen | -0,17 | Tsd. Personen-h/a |
Jährliche Nutzen [Mio. €/Jahr] | Barwert der Nutzen [Mio. €] | ||
---|---|---|---|
Veränderung der Betriebskosten im Personen- und Güterverkehr | NB | 0,121 | 3,251 |
Fahrzeugvorhaltekosten | 0,028 | 0,755 | |
Betriebsführungskosten (Personal) | 0,086 | 2,316 | |
Betriebsführungskosten (Betrieb) | 0,007 | 0,180 | |
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der Verkehrswege | NW | -0,015 | -0,411 |
Veränderung der Verkehrssicherheit | NS | 0,109 | 2,942 |
Veränderung der Reisezeit im Personenverkehr | NRZ | -0,009 | -0,232 |
davon Reisezeitnutzen aus Einzelreisezeitgewinnen < 1 min | -0,001 | -0,023 | |
Veränderung der Transportzeit der Ladung im Güterverkehr | NTZ | 0,019 | 0,510 |
Veränderung der impliziten Nutzen | NI | 0,000 | 0,000 |
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der Infrastruktur | NL | -0,020 | -0,549 |
Veränderung der Geräuschbelastung | NG | 0,062 | 1,662 |
Innerorts | NGi | 0,062 | 1,662 |
Ausserorts | NGa | 0,000 | 0,000 |
Veränderung der Abgasbelastungen | NA | 0,013 | 0,347 |
Stickoxid-Emissionen (NOx) | NA1 | 0,001 | 0,031 |
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) | NA2 | 0,000 | 0,001 |
Kohlendioxid-Emissionen (CO2) | NA3 | 0,011 | 0,309 |
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC) | NA4 | 0,000 | 0,000 |
Feinstaub-Emissionen (PM) | NA5 | 0,000 | 0,006 |
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) | NA6 | 0,000 | 0,000 |
Veränderung der innerörtlichen Trennwirkungen | NT | 0,001 | 0,029 |
Veränderung der Zuverlässigkeit | NZ | 0,000 | 0,000 |
Gesamtnutzen | 0,280 | 7,548 |
Bewertungsrelevante Kosten | Kosten [Mio. €] | Barwert der Kosten [Mio. €] |
---|---|---|
Planungskosten | 0,98 | - |
Aus- und Neubaukosten | 6,27 | - |
Summe bewertungsrelevanter Investitionskosten | 7,24 | 6,349 |
Barwert des Nutzens | 7,5 Mio. € |
Barwert der bewertungsrelevanten Investitionskosten | 6,3 Mio. € |
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) | 1,2 |
Grundlagen der Barwertermittlung | |
Dauer der noch ausstehenden Planungen | 96 Monate |
Dauer der Bauphase | 24 Monate |
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer) | 47 Jahre |
Umweltbeitrag Teil 1: Nutzensumme Umwelt [Mio. Euro Barwert] | 1,460 |
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | hoch |
Neubauprojekt im waldnahen Bereich mit landwirtschaftlicher Nutzung (Grün- und Ackerland), z.T. stark bewegtes Relief. Das Vorhaben wird insgesamt mit einer hohen Umweltbetroffenheit eingestuft aufgrund der Betroffenheiten gegenüber Natura 2000-Gebieten, Kern- und Großräumen (alle Anspruchstypen, insbes. auch Großsäuger) sowie der Eingriffe in Vorrangflächen des Landschaftsschutzes (vollständig im Naturpark / im LSG). Betroffenheiten von Natura 2000-Gebieten entstehen aus einer längeren Durchquerung eines FFH-Gebietes. Die FFH-VP kommt trotz ausgewiesener Maßnahme zur Schadensbegrenzung, aufgrund der anlagebedingten Flächenbeanspruchungen des LRT 6510 zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes. Es wurde eine FFH-Ausnahmeprüfung durchgeführt: danach liegen die Ausnahmegründe des § 34(3) BNatSchG vor. Das Vorhaben ist mit Realisierung einer entsprechenden Maßnahme zur Kohärenzsicherung zulassungsfähig. Darüber hinaus wird ein weiteres großräumiges FFH-Gebiet / VSG (in Flächenabgrenzungen weitgehend identisch) durch das Vorhaben randlich angeschnitten. Die FFH-Verträglichkeitsprüfungen für beide Schutzgebiete kamen zu dem Ergebnis, dass nach Prüfung der Beeinträchtigungen des Vorhabens auf die jeweils relevanten Lebensraumtypen und Arten keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele abgeleitet werden konnten. |
Beschreibung | Bewertung | ||||
---|---|---|---|---|---|
Nr. | Kriterium | Differenz Planfall-Bezugsfall | Nutzen [Mio. €/a] | Barwert [Mio. €] | |
1.13) | Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner (innerörtlicher Anteil) | - | - | 0,062 | 1,662 |
Neubelastung oder stärker betroffen | 0 | Einw. | - | - | |
Entlastung | 1.618 | Einw. | - | - | |
1.2 | Veränderung der Geräuschbelastung außerorts (fiktive außerörtliche Lärmschutzwand) | 0,0 | Tsd. qm | 0,000 | 0,000 |
1.3 | Kohlendioxid-Emissionen (CO2) (bestehend aus CO2 aus Betrieb und CO2-Äquivalenten aus Lebenszyklusemissionen) | 61,297 | t/a | -0,009 | -0,240 |
1.4 | Luftschadstoff-Emissionen | ||||
Stickoxid-Emissionen (NOX) | -0,075 | t/a | 0,001 | 0,031 | |
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) | -0,495 | t/a | 0,000 | 0,001 | |
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC) | 0,002 | t/a | 0,000 | 0,000 | |
Feinstaub-Emissionen | -0,001 | t/a | 0,000 | 0,006 | |
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) | 0,001 | t/a | 0,000 | 0,000 | |
Nutzensumme Umwelt | 1,460 |
3) Die konkrete Ermittlung der Lärmbetroffenheit und des notwendigen Lärmschutzes im Bereich des Projektes erfolgt in nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Nr. | Kriterium | Beschreibung | Bewertung | |||
---|---|---|---|---|---|---|
absolut | Betroffenheit pro Strecken km | je Kriterium | ||||
2.1 | Inanspruchnahme / Beeinträchtigung Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung | 9,2 | ha | 2,14 | ha/km | hoch |
2.2 | Erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten | hoch | ||||
Erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen | 0 | Anzahl Gebiete | - | - | - | |
Erhebliche Beeinträchtigung wahrscheinlich | 1 | Anzahl Gebiete | - | - | - | |
2.3 | Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250) | 10,2 | ha | 2,37 | ha/km | hoch |
2.4 | Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen und Lebensraumachsen/-korridoren (BfN-Lebensraumnetzwerke) | hoch | ||||
1a) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR 1.000/1.500: Feucht-, Trocken- und Waldlebensräume) | 1,9 | km | 0,45 | km/km | - | |
1b) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großsäuger-Lebensräumen (UFR 1.500) | 3,6 | km | 0,84 | km/km | - | |
1c) Neubau: Zerschneidung von Lebensraumachsen/-korridoren | 0 | Anzahl | - | - | - | |
2) Ausbau: Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken | - | Anzahl | - | - | - | |
2.5 | Flächeninanspruchnahme | 14,6 | ha | - | - | - |
2.6 | Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten | 0,0 | km | 0,00 | km/km | gering |
2.7 | Durchfahrung von Wasserschutzgebieten | 0,0 | km | 0,00 | km/km | gering |
2.8 | Zerschneidung Unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR) | 0,0 | ha | - | - | gering |
2.9 | Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des (Kultur-)Landschaftsschutzes | 26,5 | ha | 6,18 | ha/km | hoch |
1 | Trassenführung verursacht nur indirekte Betroffenheiten | - |
2 | Querungshilfen eingeplant | - |
3 | Bündelungsmöglichkeit mit bestehenden Vorbelastungen | - |
4 | Sonstiges: | - |
- | ||
Die zusätzlichen Sachverhalte führen | ||
zur Heraufstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht kritischer eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt | - | |
zu keiner Veränderung des Ergebnisses | X | |
zur Herabstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht weniger kritisch eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt | - |
Nachfolgend ist in den Abbildung 8 und 9 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 8: Geschützte Gebiete |
Abb. 9: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.
Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.
Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Verbesserungen stellen sich ein für | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- |