Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | B256n-G20-RP-T2-RP |
Bundesland | Rheinland-Pfalz |
Straße | B 256 n |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Nein |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 2,8 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 2-streifiger Neubau / 3-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | Vorentwurf in Bearbeitung seit 10.06.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | Vordringlicher Bedarf (VB) |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 16,8 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 16,8 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 16,8 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 15,9 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | mittel |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | unbedeutend |
Das Projekt ist aufgrund des hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses vordringlich. Es erfolgt eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB).
Das Projekt wurde als Gesamtprojekt bewertet, da es nur so seine verkehrlichen Wirkungen voll entfalten kann.
Die Ortsdurchfahrt von Straßenhaus im Zuge der B 256 ist bereits jetzt durch ein hohes Verkehrsaufkommen geprägt. Nach Fertigstellung der Ortsumgehung Rengsdorf im Zuge der B 256 wird das Verkehrsaufkommen (insbesondere der Güterverkehrsanteil) weiter auf ca. 18.400(5) Kfz/24h im Jahre 2025 steigen. Die Ortsdurchfahrt stellt für den Verkehr ein erhöhtes Unfallrisiko durch zahlreiche Einmündungen, Grundstückszufahrten und querenden Rad- und Fußgängerverkehr dar. Die Streckencharakteristik im vorliegenden Abschnitt der B 256 zwischen Rengsdorf und der AS Neuwied an der A 3 entspricht durch die Ortsdurchfahrt nicht der angestrebten (und im vorherigen Abschnitt zwischen Neuwied und Rengsdorf bereits umgesetzten) Charakteristik einer ortsdurchfahrtfreien, überregionalen Verbindung im Zuge einer Bundesstraße. Der Durchgangsverkehr hat durch die Lärm- und Abgasbelastung erhebliche Auswirkungen auf die Wohnqualität in der Ortslage von Straßenhaus. Der örtliche Verkehr, insbesondere der Rad- und Fußgängerverkehr wird erheblich durch die stark belastete Ortsdurchfahrt behindert und gefährdet. Die geplante Ortsumgehung führt zu einer deutlichen Entlastung durch Verlagerung des Durchgangsverkehrs und stellt (zusammen mit der ebenfalls geplanten OU Gierender Höhe) eine durchgehende Streckencharakteristik für die B 256 zwischen Neuwied und der AS Neuwied an der A 3 her.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_B256n-G20-RP-T2-RP_Lageplan_01.pdf (17.3MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Rheinland-Pfalz |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Neuwied, Kreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Neuwied (198) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | mittel |
Das Neubauprojekt OU Straßenhaus verläuft über hügeliges, überwiegend landwirtschaftlich genutztes Gelände, z.T. auch durch Waldflächen. Dabei verläuft es im Naturpark durch einen Großsäugerlebensraum und Großräume (Waldlebensräume). Zudem wird im Wald ein Kernraum (Waldlebensräume) (BfN) gequert. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.
Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.
Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Verbesserungen stellen sich ein für | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
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