Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | B239-G30-NW |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Straße | B 239 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Nein |
Anzahl der Teilprojekte | 2 |
Länge | 11,2 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 2-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | Umweltverträglichkeits- / Variantenunt. abgeschlossen seit 08.02.2012 ohne Planungsbeginn seit 30.08.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Teilprojekte |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 164,9 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 164,9 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 164,9 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 159,8 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Teilprojekte |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | mittel |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | gering |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Teilprojekte.
Die B 239 beginnt im Norden im niedersächsischen Rehden an der B 214 und endet an der B 64/B 83 in Höxter. Sie verbindet die Wirtschaftsräume Lübbecke, Herford, Detmold und Höxter und ermöglicht dem überregionalen Verkehr die Anbindung an die A 30 in Kirchlengern und an die A 2 in Herford.Der hier betrachtete Neubauabschnitt Herford–Kirchlengern liegt auf dem Gebiet der Städte Herford und Löhne sowie den Gemeinden Kirchlengern und Hiddenhausen im Kreis Herford. Die bestehende B 239 hat in diesem Bereich eine Verkehrsbelastung von mehr als 18.000 Kfz/24h. Neben einer Vielzahl von Kreuzungen, Einmündungen und Zufahrten, die den Verkehrsfluss negativ beeinflussen, stellt die DB-Brücke in der OD Schweicheln einen Engpass dar. Durch die Höhenbeschränkung auf 3,90 m ist teilweise eine Umleitung des Schwerverkehrs erforderlich.Neben dem noch fehlenden Abschnitt Herford-Kirchlengern bildet die Führung durch Lübbecke ein „Nadelöhr“. Die innerörtliche Kreuzung mit der B 65 ist außerordentlich hoch belastet (SVZ 2010 B 239 16116 Kfz/24h, B 65 13722 Kfz/24h) und bildet Stauaufkommen. Langfristig soll die B 65 nördlich von Lübbecke verlegt werden. Der Abschnitt von der westlichen Landesgrenze NS bis zur B 239 ist im zur Zeit gültigen Bedarfsplan als VB* eingestuft.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_B239_G30_NW.pdf (512.4KB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Nordrhein-Westfalen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Herford, Kreis; Minden-Lübbecke, Kreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Minden-Lübbecke I (134); Lippe I (135) |
Siehe Teilprojekte.
Siehe Teilprojekte.
Siehe Teilprojekte.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für die Teilprojekte und nicht für das Hauptprojekt vor. Der Umweltbeitrag Teil 1 entfällt deshalb für das Hauptprojekt.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | mittel |
Das Neubauprojekt liegt in einer leicht bewegten bis stark hügeligen Landschaft in Ostwestfalen. Ein Großteil wird ackerbaulich genutzt, ein größeres Waldgebiet im Wiehengebirge wird untertunnelt (T2). Ein längerer Teil liegt parallel zu einer Bahnlinie (T1). Der Wald bei Lübbecke, der untertunnelt wird, besteht aus Großräumen (Großsäuger- und Waldlebensräumen) sowie Kernräumen (Waldlebensräumen) (T1). Am Bauende bei Lübbecke wird ein Kernraum (Waldlebensräume) (BfN) tangiert. Der untertunnelte Wald ist als LSG ausgewiesen und gehört zu einem Naturpark (T2). Nördlich von Bermbeck wird ein weiteres LSG durchfahren, das ÜSG der Werre wird zum Teil gequert (T1). Im Osten ragt ein NSG randlich in die Wirkzone (T1). Westlich von Lübbecke wird auch ein LSG randlich durchfahren (T2). Durch den Tunnel können einige Beeinträchtigungen somit vermieden werden. |
Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.
Das Projekt besitzt eine geringe städtebauliche Bedeutung.
Es sind geringe Wirkungen ohne nennenswerte Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.
Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:
Straßenraumeffekte | Sanierungseffekte | Flächen- und Erschließungseffekte | |
---|---|---|---|
Wirksamkeitsgrad | 0,0% | 16,0% | 0,0% |
Beeinträchtigungsgrad | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
Wirkungsumfang | 300 m | 1.700 m | 0 Einw. |
Bewertung der pos. Wirkungen | + | ||
Bewertung der neg. Wirkungen | |||
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutung | gering |
Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | 300 m (100% Längenanteil) | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | 1.700 m (100% Längenanteil) | |
Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Sanierungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf | 300 m (16% Längenanteil) | |
Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Sanierungspotentiale einstellen: Hiddenhausen-Schweicheln-Bermbeck | ||
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Verbesserungen stellen sich ein für | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- |
Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- | ||
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- | ||
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- |