Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | B2-G20-SN |
Bundesland | Sachsen |
Straße | B 2 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Nein |
Anzahl der Teilprojekte | 4 |
Länge | 12,8 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 2-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | ohne Planungsbeginn seit 17.12.1997 Vorentwurf in Bearbeitung seit 07.03.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Teilprojekte |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 29,3 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 29,3 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 1,6 | ||
Sonstige | 1,6 | ||
Summe Dritter | 3,2 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 26,1 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 27,9 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Teilprojekte |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | mittel |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | unbedeutend |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Teilprojekte.
Die bestehende Trasse wird von zahlreichen Ortsdurchfahrten, einer Vielzahl von Knotenpunkten mit dem nachgeordneten Netz und häufiger Überlagerung zwischen Erschließungs- und Verbindungsfunktion geprägt. Das führt abschnittsweise zu sehr hohen Verkehrsbelastungen insbesondere zu hohem Schwerverkehrsaufkommen. Die Wohnqualität ist durch Schadstoff- und Lärmimmissionen erheblich gemindert. Zusätzlich besteht Gefährdungspotenzial beim Überqueren der Bundesstraße. In den Außerortsbereichen sind die Überholmöglichkeiten eingeschränkt. Der Neu- und Ausbau der B 2 stellt einen wichtigen Standortfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung zwischen Leipzig und Bad Düben, weiterführend zum Mittelzentrum Wittenberg(ST) dar Mit der Realisierung ergeben sich wesentliche Reisezeitverkürzungen. Der durchgängige Aus- und Neubau beseitigt verkehrliche Defizite und führt zu einer durchgängigen Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_5_1_B2-G20-SN-T3-SN_Lageplan_01.pdf (1.0MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Sachsen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Leipzig, Stadt; Nordsachsen |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Nordsachsen (151); Leipzig I (152) |
Siehe Teilprojekte.
Siehe Teilprojekte.
Siehe Teilprojekte.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für die Teilprojekte und nicht für das Hauptprojekt vor. Der Umweltbeitrag Teil 1 entfällt deshalb für das Hauptprojekt.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | mittel |
Das Neubauprojekt durchfährt ebenes Ackerland. Ein FFH- und Vogelschutzgebiet mit ÜSG am Gewässer Leine wird überbrückt. Hier können erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden (T3). Ein weiteres Vogelschutzgebiet wird von der Wirkzone berührt, jedoch voraussichtlich nicht erheblich beeinträchtigt. Das Projekt quert zudem einen Großraum und LSG-Flächen (T4). |
Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.
Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.
Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.
Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Verbesserungen stellen sich ein für | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
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