2 Teilprojekt 1

B 187 OU Coswig - Griebo

2.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

2.2 Grunddaten

ProjektnummerB187-G21-ST-T1
BundeslandSachsen-Anhalt
StraßeB 187
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte0
Länge11,4 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau /
3-streifiger Neubau
Planungsstände1)Planfeststellung beantragt am 13.07.2012
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
57,2--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

57,2
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,5
Summe Dritter0,5
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
56,7--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
51,9--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)hoch
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)siehe Hauptprojekt
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)hoch

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Die vorh. B 187 in der Ortslage Coswig wird im Einbahnverkehr streckenweise durch den historischen Stadtkernbereich sowie um das Ortszentrum geführt und weist durch die vorhandene Linienführung mit engen Straßenraumverhältnissen und schlechtem Sichtverhalten schwierige Verkehrsverhältnisse für die Kfz-Fahrer und die Fußgänger auf. Die vorh. B 187 in der Ortslage Griebo wird in gestreckter Linienführung durch das Ortszentrum geführt. Der Ortskern mit den angrenzenden Wohnbebauungen wird durch die gestreckte Linienführung meist zu schnell befahren und stellt somit ein Sicherheitsrisiko in der Ortslage dar. Derzeit ist die B 187 in den Ortslagen mit einer Verkehrsbelastung zwischen 11.150 und 15.500 Kfz/24h prüfen und einem Schwerverkehrsanteil von ca. 9 - 15,4 %, belastet. Davon sind gemäß VU fast 60-100 % als Durchgangs-verkehr zu betrachten. Der Quell- und Zielverkehr ist entsprechend dem Verkehrs-aufkommen als gering einzustufen. Für das Jahr 2025 wird eine Steigerung der Verkehrsbelastung bis zu 17.700 Kfz /24h prüfen prognostiziert. Dies bewirkt zwangsläufig erhöhte Belastungen für die Anwohner und Beeinträchtigungen der kommunalen Belange in unzumutbarer Weise, die in Verbindung mit den prog-nostizierten Steigerungen unvertretbar sind.

2.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B187-G21-ST-T1_Lageplan25000.pdf (1.3MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt
LPL_2_1_B187-G21-ST-T1_Lageplan10000.pdf (18.1MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt
LPL_3_1_Hinweise zum Projekt_B187-G21-ST-T1.txt (288.0B)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerSachsen-Anhalt
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteWittenberg
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Dessau - Wittenberg (070)

2.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Die Projektbegründung (insb. Einbahnverkehr) schließt einen Ausbau der vorh. OD aus. Für die als Teilproj. bearbeiteten OU Coswig und Griebo wurden mehrere Alternativenprüfungen durchgeführt. Die letzte Prüfung für die OU Coswig, die vor allem erhebliche artenschutzrechtliche Zulassungshemmnisse (Spechte, Rohrweihe) zu überwinden hatte, wurde in 4/2013 abgeschlossen. Eine Linienführung nördl. des Katharinenholzes stellt die Vorzugsvariante dar. Es kann sichergestellt werden, dass keine unüberwindbaren artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände eintreten. Im Bereich der Querung des FFH - Gebietes DE 4040-301 "Pfaffenheide - Wörpener Bach nördlich Coswig" wird eine Linienführung weiter verfolgt, durch die mit begleitenden Maßnahmen (erhöhte LSW zur Vermeidung von Stickstoffeinträgen) eine erhebliche Beeinträchtigung des prioritären Lebensraumtyps *91E0 ausgschlossen werden kann. Eine Stellungnahme der EU - Kommission wird damit entbehrlich. Eine erhebliche Beeinträchtigung weiterer Lebensraumtypen durch Flächen- und Habitatverlust sowie Stickstoffeinträge ist nicht vermeidbar. Durch die Planung von Kohärenzsicherungsmaßnahmen kann jedoch die Vorhabenszulassung erreicht werden. Für die OU Griebo können erhebliche Beeinträchtigungen hinsichtlich NATURA 2000 und das Eintreten unüberwindbarer artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ausgeschlossen werden.

2.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

2.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

2.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

2.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"hoch
Neubauprojekt als OU Coswig - Griebo mit Querung von Waldflächen mit FFH-Gebiet und Grieboer Bach (FFH-Gewässer), ansonsten überwiegend Ackergebiete.Die hohe Umweltbetroffenheit ergibt sich in Bezug auf die Kriterien 2.2, 2.3, 2.4.1b und 2.9. Das Vorhaben quert den südlichen Teil eines NSG, welches gleichzeitig FFH-Gebiet ist. Erhebliche Beeinträchtigungen sind aufgrund direkter Flächeninanspruchnahmen wahrscheinlich. Weiter östlich wird der Grieboer Bach (FFH-Gewässer) mit einer geplanten Brücke gequert. Erhebliche Beeinträchtigungen werden gemäß vorliegender FFH-VP unter Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ausgeschlossen. Hinsichtlich des BfN-Lebensraumnetzwerkes ergeben sich Betroffenheiten gegenüber Kernräumen (Wald- und Feuchtlebensräume) mit Flächeninanspruchnahmen von über 8 ha sowie Großsäugerlebensräumen und Großräumen (Wald- und Feuchtlebensräume). Das Vorhaben liegt fast vollständig im Naturpark und es werden LSG beansprucht. Diese Flächeninanspruchnahme beträgt insgesamt 64,2 ha.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

2.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Siehe Hauptprojekt.

2.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt eine hohe städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Es sind sehr hohe Wirkungen ohne nennenswerte Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad94,0%75,0%0,0%
Beeinträchtigungsgrad 0,0%0,0%0,0%
Wirkungsumfang 5.000 m5.200 m0 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen+++++++
Bewertung der neg. Wirkungen
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutunghoch

Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 5.000 m (100% Längenanteil)
 Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf 4.700 m (94% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen:
    Coswig (Anhalt), Wittenberg-Griebo
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 5.200 m (100% Längenanteil)
 Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Sanierungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf 3.900 m (75% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Sanierungspotentiale einstellen:
    Coswig (Anhalt)
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -

Quellbild nicht vorhanden

Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))

Abb. 4: Städtebauliche Beurteilung

Quellbild nicht vorhanden

Abb. 5: Legende zu Abbildung 4

2.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.