4 Teilprojekt 3

B 184 OU Wahlitz/ OU Menz/OU Königsborn - und OU Heyrothsberge

4.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

4.2 Grunddaten

ProjektnummerB184-G10-ST-T3
BundeslandSachsen-Anhalt
StraßeB 184
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge10,7 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau /
3-streifiger Neubau
Planungsstände1)ohne Planungsbeginn seit 31.01.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 20307.000 Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungVordringlicher Bedarf (VB)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
34,1--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

34,1
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
34,1--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
33,3--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)1,7
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)siehe Hauptprojekt
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)mittel

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB). Das Projekt leistet mit dem Neubau einen Beitrag zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Im Planungsraum ist die OU im Zuge der B184 insbesondere für Heyrothsberge, Menz und Wahlitz von großer Bedeutung, da hier im erheblichen Umfang Schwerverkehr aufgenommen wird. Die derzeitige Linienführung und der Straßenquerschnitt der B184 sind in den OD´s Heyrothsberge, Menz und Wahlitz der engen Randbebauung angepasst. Daraus resultiert eine hohe Kurvigkeit (Königsborner Straße, Magdeburger Straße) und zu schmale Querschnitte für den Begegnungsverkehr SV/SV. In Königsborn entstehen besonders im Berufsverkehr lange Wartezeiten am KP B184/B246 (BÜSTRA) mit LSA. Die Verflechtung und Überlagerung verschiedenster Verkehrsarten und -mittel (Durchgangs-, Quell- und Zielverkehr, ÖPNV, Rad-/Fußgängerverkehr) und die Überlagerung von Nutzungsansprüchen (Verbindungs-, Erschließungsfunktion) beeinträchtigen die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit der B184. Negative Auswirkungen sind u. a. Rückstauerscheinungen an Knotenpunkten mit LSA (insbesondere in Heyrothsberge KP Berliner Chaussee/Königsborner Straße). Die o.g. Defizite werden bei Aufnahme des Umleitungsverkehrs der BAB 2 auf den ausgewiesenen Umleitungsstrecken (U 64 und U 71) im Abschnitt der B1 verstärkt. Somit kommt es zu starken Rückstauerscheinungen auf der B184 und im nachgeordneten Netz.

4.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_2_1_B184-G10-ST-T3_Lageplan10000.pdf (13.4MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt
LPL_1_1_B184-G10-ST-T3_Lageplan25000.pdf (6.9MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerSachsen-Anhalt
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteJerichower Land
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Börde - Jerichower Land (067)

4.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Neben der OU im Zuge der B 184 wurde auch die 0+Variante untersucht. Die Leistungsfähigkeit für den Durchgangsverkehr kann aufgrund baul. Zwangspunkte in den OL nicht erhöht werden. Die Senkung des Verkehrslärms u. der Luftschadstoffbelastung in den OL wird nicht erreicht. Sie stellt keine Alternative zum Neubau als leistungsf. überregionale Straßenverbindung dar. In den letzten Jahren wurden die OL Heyrothsberge u. Königsborn im Zuge der B 184 ausgebaut. Teilweise wurden Verbesserungen erzielt, ein regelgerechter Ausbau einschl. Nebenanlagen konnte insgesamt nicht geschaffen werden. Baul. Zwangspunkte, eine Vielzahl von einmüdenden Straßen, Wegen u. Zufahrten sowie die KP mit LSA konnten nicht beseitigt werden. Auch in Menz u. Wahlitz sind baul. Zwangspunkte u. KP mit schlechten Sichtverhältnissen (Wahlitz) vorhanden, die mit der 0+Variante nicht beseitigt werden können. Die Leistungsfähigkeit und Sicherheit kann in diesem Abschnitt nicht erhöht werden. Somit wurden Neubauvarianten westlich u. östlich der OL untersucht. Die Varianten westlich der OL verliefen zum großen Teil im Überflutungsbereich der Elbe (Ehle) und wurden aus Kostengründen verworfen. In der Gesamtabwägung aller Bewertungskriterien wurde die Variante östlich der OL mit Bündelung der Verkehrswege (Bundesstraße und Gleise der DB AG) gewählt.

4.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Die Quelle für die nachfolgenden Karten ist das Geodatenzentrum des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG).

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 4: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 5: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 6: Querschnittsbezogene Kfz-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 7: Querschnittsbezogene Lkw-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

4.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Kenngröße  Wirkungen  
Verkehrsbelastungen auf dem Projekt
mittlere Kfz-Belastungen
im Bezugsfall0Kfz/Tag
im Planfall7.000Kfz/Tag
mittlerer Lkw-Anteil
im Bezugsfall0%
im Planfall13%
Verkehrswirkungen im Planfall
Veränderung der Betriebsleistung im Personenverkehr (PV)6,12Mio. Pkw-km/a
(88 % Fahrzweck Privat, 12 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,05Mio. Pkw-km/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Pkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im PV-0,23Mio. Pkw-h/a
(88 % Fahrzweck Privat, 12 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,00Mio. Pkw-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Pkw-h/a
Veränderung der Reisezeit im PV-0,32Mio. Personen-h/a
(90 % Fahrzweck Privat, 10 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,00Mio. Personen-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Personen-h/a
Veränderung der Betriebsleistung Güterverkehr (GV)0,76Mio. Lkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im GV-0,03Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten < 50 km-0,03Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten ≥ 50 km0,00Mio. Lkw-h/a
Veränderung der Kraftstoffverbräuche (PV+GV)
Benzin0,14Mio. l/a
Diesel0,15Mio. l/a
Gas0,06Mio. l/a
Elektro0,13Mio. kWh/a
Veränderung der Abgasemissionen (PV+GV)PkwLkwKfz
Stickoxid-Emissionen (NOx)0,63-0,300,34t/a
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)5,03-0,144,89t/a
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)751,17190,35941,51t/a
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)0,15-0,010,15t/a
Feinstaub-Emissionen (PM)0,020,000,02t/a
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)0,020,000,02t/a
Veränderung der Zuverlässigkeit
Summendifferenz der Standardabweichungen
der Reisezeitverluste über alle Routen
0,46Tsd. h/a
Veränderung der Trennwirkungen-13,46Tsd. Personen-h/a

4.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Jährliche
Nutzen
[Mio.
€/Jahr]
Barwert
der Nutzen
[Mio. €]
Veränderung der Betriebskosten im Personen- und GüterverkehrNB0,1002,176
Fahrzeugvorhaltekosten0,1844,004
Betriebsführungskosten (Personal)1,26127,427
Betriebsführungskosten (Betrieb)-1,345-29,255
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der VerkehrswegeNW-0,164-3,573
Veränderung der VerkehrssicherheitNS0,51011,082
Veränderung der Reisezeit im PersonenverkehrNRZ1,75538,179
davon Reisezeitnutzen aus Einzelreisezeitgewinnen < 1 min0,0000,000
Veränderung der Transportzeit der Ladung im GüterverkehrNTZ0,0400,863
Veränderung der impliziten NutzenNI0,0100,218
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der InfrastrukturNL-0,096-2,093
Veränderung der GeräuschbelastungNG0,0290,621
InnerortsNGi0,2064,476
AusserortsNGa-0,177-3,855
Veränderung der AbgasbelastungenNA-0,140-3,034
Stickoxid-Emissionen (NOx)NA1-0,005-0,113
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)NA20,000-0,007
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)NA3-0,137-2,969
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)NA40,000-0,005
Feinstaub-Emissionen (PM)NA50,0030,067
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)NA60,000-0,007
Veränderung der innerörtlichen TrennwirkungenNT0,0861,874
Veränderung der ZuverlässigkeitNZ0,0040,085
Gesamtnutzen2,13346,386

Kosten

Bewertungsrelevante KostenKosten
[Mio. €]
Barwert
der Kosten
[Mio. €]
Planungskosten4,99-
Aus- und Neubaukosten28,29-
Summe bewertungsrelevanter Investitionskosten33,2828,017

Nutzen-Kosten-Verhältnis

Barwert des Nutzens46,4 Mio. €
Barwert der bewertungsrelevanten Investitionskosten28,0 Mio. €
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)1,7

Grundlagen der Barwertermittlung
Dauer der noch ausstehenden Planungen114 Monate
Dauer der Bauphase24 Monate
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer)39 Jahre

4.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 1: Nutzensumme Umwelt [Mio. Euro Barwert]-4,506

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Der Neubau dient der Ortsumgehung von Wahlitz, Menz, Königsborn und Heyrothsberge. Die Trasse verläuft am Ostrand der Elbeniederung und quert mit ihrem nördlichen Teil in größerem Umfang Überschwemmungsgebietsflächen, die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz als rückstaugefährdete Flächen landseitig der Elbedeiche ausgewiesen wurden. Im südlichen Teil des Projektes ist der Trassenverlauf mit der bestehenden Bahnlinie zwischen Königsborn und Gommern gebündelt. In gebündelter Trassierung wird ein Waldgebiet gequert. Im nördlichen Teil der Trasse wird ein UZVR verkleinert.

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen

Umweltbeitrag Teil 1
(monetarisierte Umweltkriterien, übernommen aus der Nutzen-Kosten-Analyse)

Beschreibung Bewertung
Nr. Kriterium Differenz Planfall-Bezugsfall Nutzen [Mio. €/a]Barwert
[Mio. €]
1.13) Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner (innerörtlicher Anteil)- - 0,2064,476
Neubelastung oder stärker betroffen 0Einw. - -
Entlastung 1.212 Einw. - -
1.2 Veränderung der Geräuschbelastung außerorts (fiktive außerörtliche Lärmschutzwand)0,0 Tsd. qm-0,177-3,855
1.3 Kohlendioxid-Emissionen (CO2) (bestehend aus CO2 aus Betrieb und CO2-Äquivalenten aus Lebenszyklusemissionen) 1.605,354 t/a -0,233 -5,062
1.4 Luftschadstoff-Emissionen
Stickoxid-Emissionen (NOX) 0,337 t/a -0,005 -0,113
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) 4,888 t/a 0,000 -0,007
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC) 0,148 t/a 0,000 -0,005
Feinstaub-Emissionen 0,022 t/a 0,003 0,067
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) 0,024 t/a 0,000 -0,007
Nutzensumme Umwelt-4,506

3) Die konkrete Ermittlung der Lärmbetroffenheit und des notwendigen Lärmschutzes im Bereich des Projektes erfolgt in nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Umweltbeitrag Teil 2
(nicht-monetarisierte Kriterien)

Nr. Kriterium Beschreibung Bewertung
absolut Betroffenheit
pro Strecken km
je Kriterium
2.1 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung 0,0 ha 0,00 ha/km gering
2.2 Erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten gering
Erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen 0 Anzahl Gebiete-- -
Erhebliche Beeinträchtigung wahrscheinlich 0 Anzahl Gebiete - - -
2.3 Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250) 0,0 ha 0,00 ha/km gering
2.4 Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen und Lebensraumachsen/-korridoren (BfN-Lebensraumnetzwerke) gering
1a) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR 1.000/1.500: Feucht-, Trocken- und Waldlebensräume) 0,0 km 0,00 km/km -
1b) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großsäuger-Lebensräumen (UFR 1.500) 0,0 km 0,00 km/km -
1c) Neubau: Zerschneidung von Lebensraumachsen/-korridoren 0 Anzahl - - -
2) Ausbau: Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken - Anzahl - - -
2.5 Flächeninanspruchnahme 38,4 ha - - -
2.6 Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten 1,9 km 0,17 km/km hoch
2.7 Durchfahrung von Wasserschutzgebieten 0,0 km 0,00 km/km gering
2.8 Zerschneidung Unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR) 177,4 ha - - hoch
2.9 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des (Kultur-)Landschaftsschutzes 0,0 ha 0,00 ha/km gering

Zusätzliche bewertungsrelevante Sachverhalte

1Trassenführung verursacht nur indirekte Betroffenheiten-
2 Querungshilfen eingeplant -
3 Bündelungsmöglichkeit mit bestehenden Vorbelastungen -
4 Sonstiges: -
  -
Die zusätzlichen Sachverhalte führen
zur Heraufstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht kritischer eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-
zu keiner Veränderung des ErgebnissesX
zur Herabstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht weniger kritisch eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 8 und 9 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 8: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 9: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

4.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Siehe Hauptprojekt.

4.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt eine mittlere städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Es sind Wirkungen auf mittlerem Niveau ohne nennenswerte Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad43,0%0,0%0,0%
Beeinträchtigungsgrad 0,0%0,0%0,0%
Wirkungsumfang 2.800 m700 m0 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen++
Bewertung der neg. Wirkungen
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutungmittel

Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 2.000 m (70% Längenanteil)
 Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf 1.200 m (43% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen:
    Gommern-Wahlitz, Gommern-Menz
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 700 m (100% Längenanteil)
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf 900 m (30% Längenanteil)
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -

Quellbild nicht vorhanden

Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))

Abb. 10: Städtebauliche Beurteilung

Quellbild nicht vorhanden

Abb. 11: Legende zu Abbildung 10

4.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.