Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | B176/B247-G11-TH-T3-TH |
Bundesland | Thüringen |
Straße | B 247 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 4,7 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 4-streifiger Neubau / Erweiterung auf 4 Fahrstreifen |
Planungsstände1) | Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar am 10.11.2011 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | - Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 40,1 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 40,1 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 40,1 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 81,0 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt. Die Angabe entspricht den Kosten aller der Bewertung zugrunde gelegten Projekte (siehe Hinweis in Abbildung 1).
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | planfestgestellt |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | gering |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Die Ortslage Höngeda liegt unmittelbar südlich der Stadt Mühlhausen, so dass die B 247 Ortsdurchfahrt Höngeda derzeit von erheblichen Durchgangsverkehrs-strömen in Richtung Mühlhausen durchfahren wird. Mit 13.900 Kfz/24 h (SV-Anteil 10,4 %) ist die Ortsverträglichkeit im vorhandenen Straßenraum (kurviger Verlauf, Bebauung bis an Straßenrand) schon heute deutlich überschritten. Es sind erhebliche Defizite im Hinblick auf Sicherheit, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verkehrsablaufes feststellbar. Des Weiteren sind die Ortslagen von starken Trennwirkungen und hohen Lärm- und Schadstoff-belastungen betroffen. Durch die Bereitstellung einer Ortsumfahrungsstraße für die Ortslage Höngeda werden sich sowohl die Verkehrsqualität für den durchfahrenden Bundesstraßenverkehr als auch die Umfeldbedingungen und die Verkehrssicherheit in der Ortslage verbessern. Bis zum Prognosejahr 2020 werden sich die Verkehrsstärken im Zuge der Ortsumfahrung auf 20.900 Kfz/24 h erhöhen (SV-Anteil 10 %). Das Vorhaben B 247 OU Höngeda schließt direkt an das Vorhaben Ammern-Höngeda an und ist durch seine Anschlussstrecke zur B 247alt Mühlhausen zur Gewährleistung der Verkehrswirksamkeit für die Gesamtumfahrung der B 247 Mühlhausen zwingend erforderlich.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_B176_B247-G11-TH-T3-TH_Lageplan.pdf (1.2MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Thüringen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Unstrut-Hainich-Kreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Eichsfeld - Nordhausen - Unstrut-Hainich-Kreis I (189) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | planfestgestellt |
Neubauprojekt westlich der Unstrut als OU von Höngeda mit Querung des Felchtaer Bachesin einem ackerbaulich geprägten Raum. Im Bereich des Baustreckenbeginns liegt die geplante Trasse auf der bestehenden B 247. Anschließend verläuft die Trasse gebündelt mit einer bestehenden Bahntrasse. Eine Inanspruchnahme von UVZR kann aufgrund dessen relativiert werden bzw. ist eine geringfügige Erhöhung der vorhandenen Zerschneidungswirkungen auf den UZVR (1.000/1.500) und unzerschnittenen Großraum (UFR 1.500) zu erwarten. Die Unstrut ist gewässerbegleitend als FFH-Gebiet ausgewiesen. Dieses liegt innerhalb der Wirkzone des Vorhabens. Gemäß der Angaben des Landes werden Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele bzw. Schutzzwecke des FFH-Gebietes ausgeschlossen. Vorhabenbedingt werden Überschwemmungsflächen auf einer Länge von insgesamt 1,7 km in Anspruch genommen. Laut Angaben des Landes wird die Inanspruchnahme des einstweilig sicher gestellten Überschwemmungsgebietes mit wasserschutzrechtlichen Maßnahmen (z.B. RiStWag) bewältigt. Der großflächige UZVR wird nur randlich angeschnitten bzw. bleibt mit einer Restgröße von > 100 km² bestehen. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Das Projekt besitzt eine geringe städtebauliche Bedeutung.
Die Zusatzbelastungen übersteigen in ihrer Bedeutung die positiven Wirkungen. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.
Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:
Straßenraumeffekte | Sanierungseffekte | Flächen- und Erschließungseffekte | |
---|---|---|---|
Wirksamkeitsgrad | 39,0% | 25,0% | 0,0% |
Beeinträchtigungsgrad | 0,0% | 75,0% | 0,0% |
Wirkungsumfang | 3.500 m | 1.300 m | 0 Einw. |
Bewertung der pos. Wirkungen | + | + | |
Bewertung der neg. Wirkungen | --- | ||
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutung | gering |
Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.
Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | 3.000 m (87% Längenanteil) | |
Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf | 1.400 m (39% Längenanteil) | |
Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen: Mühlhausen/Thüringen, Unstruttal-Ammern | ||
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | 300 m (25% Längenanteil) | |
Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Sanierungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf | 300 m (25% Längenanteil) | |
Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Sanierungspotentiale einstellen: Mühlhausen/Thüringen | ||
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Verbesserungen stellen sich ein für | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- |
Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | 500 m (13% Längenanteil) | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- | ||
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | 1.000 m (75% Längenanteil) | |
Belastungen, die dabei zu erschwerter Randnutzung führen können (mit Folgen wie z.B. Sanierungsrückstau oder Wohnungsleerstand), stellen sich ein auf | 1.000 m (75% Längenanteil) | |
Ortslagen, in denen erhöhte Risiken erschwerter Randnutzung entstehen: Am Ohmberg-Großbodungen | ||
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- |
Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))
Abb. 4: Städtebauliche Beurteilung
Abb. 5: Legende zu Abbildung 4