9 Teilprojekt 8

B 131 n OU Unterasbach

9.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

9.2 Grunddaten

ProjektnummerB131-G010-BY-T08-BY
BundeslandBayern
StraßeB 131 n
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte0
Länge2,7 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau
Planungsstände1)ohne Planungsbeginn seit 30.08.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungWeiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
4,8--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

4,8
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
4,8--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
4,7--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)siehe Hauptprojekt
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Das Projekt hat eine hohe raumordnerische Bedeutung und wird dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) zugewiesen, damit mit der Planung unmittelbar begonnen werden kann.

Das Projekt wurde als Gesamtprojekt bewertet, da es nur so seine verkehrlichen Wirkungen voll entfalten kann.

Die vom BVWP 2030 abweichende Dringlichkeitseinstufung ist das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

1. Der Streckenabschnitt auf der B 13 ist zwar im Gesamtprojekt B 131 gemeldet. Allerdings ist dieser gleichzeitig Teil des Streckenzuges OZ Ansbach – OZ Augsburg und hat damit Verbindungsfunktionsstufe I.Falls der Neubau der B 131neu nicht realisiert wird, sind dennoch die Maßnahmen im Zuge der B 13 zwischen B 466 und der B 2 wichtige Bausteine, um die die Verbindungsachse OZ Ansbach – OZ Augsburg über B 13 und B 2 (VFS I) zu stärken.2. B 13 Ansbach – Weißenburg i.Bay ortsdurchfahrtenfrei (Vorgabe der RIN zu Netzabschnitten der VFS I). OU Unterasbach ist Teilprojekt des (Gesamt-)Projektes „B131, A 9 - Gunzenhausen“. Hierbei wird angestrebt die OU der B 13 zwischen Weißenburg (B 2) und Gunzenhausen (B 466) zu beseitigen. In den angrenzenden Projekten „B13, A 6 (AS Ansbach) – B 466 (Gunzenhausen) und „B13, B 2 (Weißenburg) – Ingolstadt“ wird ebenso eine Verbindung ohne OU angestrebt. 3. Der Durchgangsverkehr ist mit ~ 90 % sehr hoch. Durch die OU wird die 0,71 km lange OD um ~ 90 % entlastet. DTVw von 9.534 Fz/24h, davon 926 Kfz/24h Schwerverkehr (SVZ 2010). Die momentane Belastung wird sich nach Bau der AS an der A 9 und die geplanten Teilprojekte durch den prognostizierten Wirtschafts- und Tourismusverkehr deutlich erhöhen (Verkehrswirtschaftliche Untersuchung 2001, Planfall 4, Prognose 2015, DTVw = 13.900 Kfz/24h)4. Fahrzeitgewinn durch den Entfall der FLSA in der OD.

9.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B131-G010-BY-T08-BY_2013-08-30_LP-25000.pdf (1.4MB)
Quelle: Bayerische Straßenbauverwaltung

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerBayern
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteWeißenburg-Gunzenhausen, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Ansbach (241)

9.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

• Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist ein verkehrsgerechter Ausbau der OD oder ein Umbau der bestehenden innerörtlichen Einmündungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nicht möglich.• Eine Südumfahrung scheidet wegen ihrer Lage im Altmühltal (FFH-Gebiet, SPA-Gebiet, Überschwemmungsgebiet) aus.

9.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

9.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

9.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

9.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Das Neubauprojekt liegt nördlich von Unterasbach in einer leicht bewegten landwirtschaftlich (Acker- und Grünland) genutzten Landschaft. Im Südosten liegt ein flächengleiches FFH- und Vogelschutzgebiet in der Wirkzone. Erhebliche Beeinträchtigungen können noch nicht ausgeschlossen werden. Im Norden reicht die Wirkzone in einen Großsäugerlebensraum.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

9.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Siehe Hauptprojekt.

9.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

9.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.