Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | B107/B174-G20-SN-T4-SN |
Bundesland | Sachsen |
Straße | B 174 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 1,8 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 2-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | Vorplanung läuft seit 01.03.2008 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 6,7 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 6,7 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 6,7 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 6,6 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | mittel |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | siehe Hauptprojekt |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | unbedeutend |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Die Bedeutung der über Reitzenhain führenden B 174 für den grenzüberschreitenden Verkehr hat sich seit der EU-Erweiterung 2004 vergrößert, da die B 174 im gesamten Erzgebirgsgebiet die einzige nicht tonnagebeschränkte Möglichkeit der Grenz- und Gebirgsüberquerung darstellt. Entsprechend stark hat besonders das Schwerverkehrsaufkommen in jüngerer Vergangenheit zugenommen. Die bestehende B 174 - Ortsdurchfahrt Reitzenhain ist mit der großräumigen Verbindungsfunktion und der vorgesehenen anbaufreien Streckencharakteristik der Fernverkehrsstraße nicht vereinbar. Dies gilt insbesondere in Anbetracht des bereits mit hohem Aufwand realisierten Ausbaustandards in umliegenden Abschnitten der Achse B 174/ N 7 zwischen Chemnitz und Prag beiderseits der Grenze. Die Maßnahme ist zur Herstellung einer einheitlichen Strecken- und Verkehrscharakteristik sowie einer hohen Verbindungsqualität für den internationalen Verkehr zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik erforderlich. Die Umgehung wird zudem die Ortslage von den Belastungen des Durchgangsverkehrs befreien. Die pronostizierte Belegung von täglich ca. 1.500 Schwerverkehrsfahrzeugen ist für die Bewohner eine Belastung. Durch die erwartete Entlastung soll Reitzenhain stärker als bisher von seiner attraktiven Lage im Tourismusgebiet für Wander- und Wintersport profitieren.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_B107_B174-G20-SN-T4-SN_Lageplan_01.pdf (2.8MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Sachsen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Erzgebirgskreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Erzgebirgskreis I (164) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | mittel |
Die Neubautrasse verläuft als OU um Reitzenhain kurz vor der Tschechischen Grenze, führt über Grünland und zerschneidet Waldflächen. Ein VSG wird randlich auf einer Länge von 530 m tangiert, erhebliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden. 3 FFH-Gebiete liegen im Osten am Rand des Wirkraums der Trasse, erhebliche Beeinträchtigungen können jeweils nicht ausgeschlossen werden. Ein Großsäugerlebensraum (BfN) wird zerschnitten. Der gesamte Trassenbereich liegt in einem Naturpark. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.
Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.
Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Verbesserungen stellen sich ein für | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
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