6 Teilprojekt 5

B 10 Godramstein - Landau (A 65)

6.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

6.2 Grunddaten

ProjektnummerB10-G11-RP-T5-RP
BundeslandRheinland-Pfalz
StraßeB 10
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge4,1 km
Bautyp(en), Bauziel(e)Erweiterung auf 4 Fahrstreifen
Planungsstände1)Planfeststellungsbeschluss ergangen am 22.09.2010
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 2030- Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungVordringlicher Bedarf (VB)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
27,3--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

25,7
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
1,6--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
25,7--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
23,5--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)planfestgestellt
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)siehe Hauptprojekt
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB). Das Projekt erhöht die Leistungsfähigkeit auf der Ost-West-Achse im Raum Pirmasens - Landau.

Das Projekt wurde als Gesamtprojekt bewertet, da es nur so seine verkehrlichen Wirkungen voll entfalten kann.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit

Die B10 ist die wichtigste Ost-West-Achse für den Raum Pirmasens - Landau. Die Kapazitäten der Ausbauquerschnitte sind bereits heute in Teilen überschritten. Die prognostizierte Verkehrszunahme bis 2020 unter Berücksichtigung der geplanten, siedlungstrukturellen Entwicklungen der Raumschaft, die Bündelung der Verkehrsmengen und die Erhöhung der Verkehrssicherheit machen einen 4-streifigen Ausbau der B 10 gemäß den technischen Regeln erforderlich. Aus verkehrstechnischer Sicht empfiehlt sich ein durchgängiger vierspuriger Ausbau über die gesamte B10. Im Bereich zwischen Annweiler-Ost und der A65 sind 2010 zwischen 27.000 und 29.000 Fz/Tag und 3.500 bis 4.500 GV/Tag ermittelt. Prognostiziert wurden für diesen Abschnitt im Prognosenullfall 2020 zwischen 28.000 und 34.000 Fz/Tag, im Planungsfall 2020 (vollständiger 4-streifiger Ausbau) zwischen 39.000 und 49.000 Fz/Tag und zwischen 8.000 und 9.000 GV/Tag.

6.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B10-G11-RP-T5-RP_Lageplan_01.pdf (2.4MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Rheinland-Pfalz

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerRheinland-Pfalz
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteSüdliche Weinstraße, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Südpfalz (212)

6.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten stellt der vorgesehene Ausbau des Streckenzuges der B 10 die planerisch sinnvollste Lösung dar. Unter Abwägung aller Aspekte des Naturschutzes sowie der Straßen- und Landschaftsplanung ergeben sich zum Ausbau des Bestandes keine Planungsalternativen. Durch die Erweiterung der vorhandenen Verkehrsachse werden zusätzliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auf ein Minimum beschränkt. Da keine entgegenstehenden Schutzziele vorliegen, wird die gesamte Trasse zur Reduzierung des zusätzlichen Flächenverbrauchs sowie aus Kostengründen beidseitig ausgebaut, dabei werden die bestehenden Gebietsstrukturen berücksichtigt.

6.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

6.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

6.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

6.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"planfestgestellt
Das Ausbauprojekt verläuft direkt nördlich von Landau in der Pfalz durch ein ortsnahes Weinbaugebiet. Dabei überquert es das Gewässer Queich und ein dort bestehendes FFH-Gebiet. Vermeidungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen sind geplant, laut Aussage des Landes werden keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes erwartet. Das Projekt ist planfestgestellt.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

6.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Siehe Hauptprojekt.

6.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

6.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.