Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | B1-G11-NW-T2-NW |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Straße | B 1 n |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Nein |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 6,1 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 2-streifiger Neubau / 3-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | Vorentwurf Sichtvermerk am 30.01.2008 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 25,7 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 25,7 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 25,7 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 24,6 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | mittel |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | gering |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Die B1 bindet den nordöstlichen Kreis Soest (Lippstadt/Geseke) sowie die Stadt Salzkotten an den Raum Paderborn und an die A33 an. Die OU Salzkotten ist in diesem Streckenzug daher die erforderliche Verlängerung des in 2012 fertig gestellten Bedarfplanprojektes „4-streifiger Ausbau der B1 zwischen Salzkotten und Paderborn“ und vervollständigt somit das verkehr-liche Konzept in dieser Region. Im gegenwärtigen Zustand verläuft die B1 durch den Ortskern von Salzkotten. Die Verkehrsbelastung im Ortskern beträgt bis zur L636 laut SVZ 2010 15.465 Kfz/24h und im weiteren Verlauf 14.732 Kfz/24h. Entsprechend dem für die OU Salzkotten erarbeiteten Verkehrsgutachten beträgt die werktägliche Belastung im Jahr 2020 für den Prognose Nullfall ca. 17.000 Kfz/24h bis zur L636, zwischen der L636 und der L751 ca. 28.000 Kfz/24h und im weitren Verlauf 29.400 Kfz/24h. Entsprechend hoch sind die Entlastungen durch den Bau einer Ortsumgehung für den gesamten Innenstadtbereich. In der Ortsdurchfahrt betragen die Entlastungen teilweise mehr als 50%. Die heutigen hohen Verkehrsbelastungen bedingen hohe und lange Staubildungen im Zentrum von Salzkotten mit den vorhandenen Nachteilen hinsichtlich der Aufenthalte – und Verweilqualität für die Anwohner. Durch die o.g. Prognosebelastungen werden diese Beeinträchtigungen nochmals unterstrichen.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_2_1_B1-G11-NW-T2-NW_Übersichtslageplan_Blatt1_M5000_08-0001.pdf (2.3MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Nordrhein-Westfalen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Paderborn, Kreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I (138) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | mittel |
Das Neubauprojekt umfährt Salzkotten nördlich und verläuft in überwiegend landwirtschaftlich genutzten Raum. Ein fließgewässerbegleitendes FFH-Gebiet (Heder) wird über den Neubau einer Großbrücke überspannt, ein VSG wird durch das Vorhaben randlich durchfahren. Im Rahmen des RE-Entwurfs in 2006 kamen die FFH-VP zum Ergebnis, dass durch Schadensbegrenzungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen beider Schutzgebiete vermieden werden können. Z.Z. werden beide FFH-VP durch faunist. Untersuchungen aktualisiert. Laut gutachterlicher Voreinschätzung wird Ergebnis von 2006 voraussichtlich bestätigt. Vor diesem Hintergrund werden erhebliche Beeinträchtigungen beider Schutzgebiete ausgeschlossen. Betroffen ist ebenso ein nationaler Lebensraumkorridor für Feuchtlebensräume (BfN). Dieser wird jedoch durch die geplante Großbrücke entschnitten. Darüber hinaus gibt es Betroffenheiten eines Kernraums (Feuchtlebensraum) durch direkte Flächenbeanspruchungen und dessen Lage innerhalb der WZ des Vorhabens für indirekte Beeinträchtigungen. Betroffen sind ebenso Großräume (BfN). Es werden Flächen eines NSG und eines LSG unmittelbar beansprucht. Ein weiteres LSG liegt lediglich innerhalb dieser Wirkzone ohne Flächeninanspruchnahme. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Das Projekt besitzt eine geringe städtebauliche Bedeutung.
Es sind geringe Wirkungen ohne nennenswerte Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.
Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:
Straßenraumeffekte | Sanierungseffekte | Flächen- und Erschließungseffekte | |
---|---|---|---|
Wirksamkeitsgrad | 22,0% | 0,0% | 0,0% |
Beeinträchtigungsgrad | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
Wirkungsumfang | 5.400 m | 0 m | 0 Einw. |
Bewertung der pos. Wirkungen | + | ||
Bewertung der neg. Wirkungen | |||
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutung | gering |
Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.
Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | 5.100 m (94% Längenanteil) | |
Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf | 1.200 m (22% Längenanteil) | |
Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen: Salzkotten, Salzkotten-Scharmede, Salzkotten-Thüle | ||
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Verbesserungen stellen sich ein für | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- |
Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | 300 m (6% Längenanteil) | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- | ||
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- | ||
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- |
Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))
Abb. 4: Städtebauliche Beurteilung
Abb. 5: Legende zu Abbildung 4