3 Teilprojekt 2

B 20 OU Burghausen

3.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

3.2 Grunddaten

ProjektnummerB020-G030-BY-T02-BY
BundeslandBayern
StraßeB 20
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge4,2 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau
Planungsstände1)Vorentwurf in Bearbeitung seit 24.07.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
21,7--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

21,7
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
21,7--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
20,7--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)gering
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Situation in OD: OD 3 km lang, Sperre der B20 für den Gefahrgut-Transport (wassergefährdende Stoffe, nördlich Burghausen bis Hochöster), viele Kurven, enger Straßenverlauf. Überreg. Verkehr benutzt nicht die bestehende B20, sondern ab Hochöster die L2107 über Pirach und die Burgkirchener Str. (GVS Pirach-Lindach-Burghausen-Nord). Innerorts in Burghausen weist die GVS beidseitige Bebauung, mehrere LSA, G+R und viele direkte Grundstücksanbindungen, insb. auch viele Privatanwesen auf. Im Bereich der OD Burghausen erscheint ein bundesstraßengerechter Ausbau der GVS nicht umsetzbar. Der Bestand hat in Teilbereichen eine Fahrbahnbreite von nur 5,5 m, kleine Radien, Steigungs-/ Gefällestrecken, hoher SV, hohe Immissionsbelastung. Die OD ist in vielen Bereichen direkt angebaut und hat viele Einmündungen und Grundstückszufahrten. Die OD ist eine deutliche Zäsur im Streckenverlauf der B20. Stauungen und geringe Durchschnittsgeschwindigkeit in ODZiele der Maßnahme: Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit, Verstetigung Streckenverlauf, Verlagerung des Durchgangs- und Schwerverkehrs auf OU, Entlastung der Anwohner von Lärm- und LuftschadstoffenEinbettung in das Gesamtkonzept:Die OU Burghausen trägt dazu bei, den Streckenzug der B20 so zu ertüchtigen, dass er dem erforderlichen Ausbauzustand einer Bundesfernstraße entspricht.

3.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B020-G030-BY-T02-BY_2013-09-30_Lageplan.pdf (2.6MB)
Quelle: Bayerische Straßenbauverwaltung

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerBayern
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteAltötting, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Altötting (213)

3.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

7 Planfälle wurden in einem 2-stufigen Bewertungsverfahren untersucht. Kriterien der 1. Stufe: Verbesserung der Verbindungsqualität und Entlastung der OD, Kriterien der 2. Stufe: Funktionalität, Auswirkungen auf die Umwelt, Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete, Wirtschaftlichkeit und tangierte Planungen. Im Ergebnis wurden im ROV 3 Varianten bei der ROB zur Beurteilung vorgelegt. Nur die gewählte Trasse wurde landesplanerisch positiv beurteilt. Die der Fortschreibung des BVWP zugrunde liegende Trasse ist das Ergebnis dieses langjährigen Linienfindungsverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der kommunalen Gremien.

3.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

3.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

3.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

3.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"gering
Das Neubauprojekt verläuft westlich von Burghausen über leicht bewegtes Ackerland, z.T. auch Grünland. Ein kleiner Teil eines Waldgebiets (Hechenberg) wird zerschnitten. Das Projekt liegt in einem Großsäugerlebensraum, gesetzliche Schutzgebiete sind nicht betroffen.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

3.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

3.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

3.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.