Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | B013-G060-BY |
Bundesland | Bayern |
Straße | B 13 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Nein |
Anzahl der Teilprojekte | 3 |
Länge | 10,1 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 2-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | ohne Planungsbeginn seit 18.10.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Teilprojekte |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 46,3 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 46,3 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 46,3 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 45,3 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Teilprojekte |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | hoch |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | hoch |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Teilprojekte.
Die B 13 verbindet im betrachteten Bereich das Oberzentrum Ingolstadt mit den Mittelzentren Eichstätt und Weißenburg und ist von überregionaler Bedeutung. Zwischen der B 2 bei Weißenburg und Ingolstadt weist sie mehrere Ortsdurchfahrten auf, die Reisezeitverluste und starke Belastungen der Anwohner durch den Durchgangsverkehr hervorrufen. Insbesondere führt ein überdurchschnittlich hoher SV-Anteil auf der B 13 zu zusätzlichen Belastungen. Gemäß RIN ist sie der Verbindungsfunktionsstufe II und der Straßenkategorie LS II zuzuordnen, die damit eine Entwurfsklasse EKL 2 auf dem Gesamtabschnitt von Weißenburg bis Ingolstadt begründet. Aufgrund der geringeren Verkehrsnachfrage auf dem Teilabschnitt von Weißenburg bis Eichstätt wird der Planung die Entwurfsklasse 3 gem. RAL mit einem Regelquerschnitt RQ 11 zugrunde gelegt. Ziele des Projektes sind die Schaffung einer ortsdurchfahrtenfreien und leistungsfähigen Verbindung zwischen der B 2 bei Weißenburg und dem Oberzentrum Ingolstadt sowie die Entlastung der teils sehr stark belasteten drei Ortsdurchfahrten innerhalb dieses Streckenzuges vom Verkehr. Auch wird dadurch das bestehende Erreichbarkeitsdefizit des ländlichen Raumes an die A 9 entschärft. Des Weiteren sollen durch das Projekt die Verkehrssicherheit und die Verkehrsqualität auf der B 13 verbessert und insgesamt die Reisezeit verringert werden.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Bayern |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Eichstätt, Landkreis; Weißenburg-Gunzenhausen, Landkreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Ingolstadt (217); Ansbach (241) |
Siehe Teilprojekte.
Siehe Teilprojekte.
Siehe Teilprojekte.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für die Teilprojekte und nicht für das Hauptprojekt vor. Der Umweltbeitrag Teil 1 entfällt deshalb für das Hauptprojekt.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | hoch |
Das Neubauprojekt verläuft über Acker- und Grünlandflächen. Dabei zerschneidet es eine Fläche mit FFH- und Vogelschutzgebiet, die nur teilweise untertunnelt wird (T3). Erhebliche Beeinträchtigungen werden als wahrscheinlich bewertet. Weiter südlich wird ein Gewässer im gleichen FFH-Gebiet überspannt (T3). Im Bereich des FFH- und Vogelschutzgebiets liegt zudem ein nationales Naturschutzgroßprojekt als Kernzone, ein Kernraum (Trockenlebensraum) und ein nationaler Lebensraumkorridor (Trockenlebensräume, BfN). Die Wirkzone reicht in einen weiteren Kernraum (Waldlebensräume) (T3). Zwei weitere FFH-Gebiete liegen in der Wirkzone des T2, die Straße wird aber von ihnen weiter abgerückt als die Bestandstrasse, so dass hier erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Das Projekt durchfährt außerdem Großräume (Trocken- Großsäuger-, und Feuchtlebensräume) (T1-T3). Weiterhin werden LSG- und Naturparkflächen durchfahren. Insgesamt hat das Projekt wegen der Vielzahl an Betroffenheiten ein hohes Konfliktpotenzial. |
Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.
Das Projekt besitzt eine hohe städtebauliche Bedeutung.
Es sind hohe Wirkungen ohne nennenswerte Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.
Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:
Straßenraumeffekte | Sanierungseffekte | Flächen- und Erschließungseffekte | |
---|---|---|---|
Wirksamkeitsgrad | 75,0% | 0,0% | 0,0% |
Beeinträchtigungsgrad | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
Wirkungsumfang | 1.100 m | 0 m | 0 Einw. |
Bewertung der pos. Wirkungen | +++ | ||
Bewertung der neg. Wirkungen | |||
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutung | hoch |
Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.
Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | 1.100 m (100% Längenanteil) | |
Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf | 900 m (75% Längenanteil) | |
Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen: Eichstätt | ||
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Verbesserungen stellen sich ein für | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- |
Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- | ||
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- | ||
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
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Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))
Abb. 2: Städtebauliche Beurteilung
Abb. 3: Legende zu Abbildung 2