Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A7-G30-NI |
Bundesland | Niedersachsen |
Straße | A 7 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 2 |
Länge | 18,5 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | Aus / Neubau eines Knotenpunktes / Erweiterung auf 6 Fahrstreifen |
Planungsstände1) | Vorentwurf in Bearbeitung seit 14.12.2011 ohne Planungsbeginn seit 30.09.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | - Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Teilprojekte |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 95,0 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 24,6 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 70,4 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 24,6 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 23,5 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Teilprojekte |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | mittel |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | nicht bewertungsrelevant |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Teilprojekte.
Im Rahmen der Engpassanalyse für Bundesfernstraßen des BMVBS wurde für die A 7 auf dem Absschnitt AS Hildesheim bis AD Salzgitter eine häufige kapazitätsabhängige Stauwahrscheinlichkeit (>300h/Jahr) festgestellt. Vor dem Hintergrund der prognostizierten Verkehrssteigerungen - auch durch die Realisierung der A 39 zwischen WOB und LG - durch die sich die Probleme noch verstärken würden, und dem Ziel Fernverkehre - insbesondere Schwerverkehr - auf den dafür vorgesehenen Autobahnen zu bündeln, ist ein Umbau des AD zwingend erforderlich. Die Erweiterung von 4 (abschnittsweises 5) auf 6 Fahrstreifen im Zuge der BAB A 7 dient der Erhöhung der Leistungsfähigkeit und somit der Engpassbeseitigung im Straßennetz sowie der Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_A7-G30-NI_Lageplan_01.pdf (1.0MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Niedersachsen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Salzgitter, Stadt; Wolfenbüttel, Landkreis; Hildesheim, Landkreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Hildesheim (48); Salzgitter - Wolfenbüttel (49) |
Siehe Teilprojekte.
Siehe Teilprojekte.
Siehe Teilprojekte.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für die Teilprojekte und nicht für das Hauptprojekt vor. Der Umweltbeitrag Teil 1 entfällt deshalb für das Hauptprojekt.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | mittel |
Die Ausbautrasse auf der A7 zwischen Autobahndreieck Salzgitter und Uppen verläuft hauptsächlich durch Waldgebiete und landwirtschaftlich genutzte Flächen in stark bewegtem Gelände. Ein SPA-Gebiet wird nördlich von Holle gequert, so dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können. Hervorragende WVA sind nicht betroffen. |
Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.