5 Teilprojekt 4

A 61 AS Mörstadt - AK Frankenthal

5.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

5.2 Grunddaten

ProjektnummerA61-G40-RP-T4-RP
BundeslandRheinland-Pfalz
StraßeA 61
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge14,3 km
Bautyp(en), Bauziel(e)Erweiterung auf 6 Fahrstreifen
Planungsstände1)Vorplanung läuft seit 01.08.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 2030- Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
129,1--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

39,3
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
89,8--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
39,3--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
37,7--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)gering
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Der Bund als Träger der Baulast hat den 6–streifigen Ausbau der A61 vom AK Mutterstadt bis zum AK Frankenthal vorgesehen. Der vorliegende Teilabschnitt umfasst den Abschnitt von der AS Mörstadt bis zum AK Frankenthal, ohne die Talbrücke Pfeddersheim. Die bestehende A61 soll von derzeit 4 Fahrstreifen auf 6-Streifigkeit erweitert werden. Die A61 ist Teil der europäisch bedeutsamen „Rheinachse“ und Bestandteil des transeuropäischen Straßennetzes (E31). Neben der internationalen Funktion als Transitverbindung stellt sie die großräumige Verbindung zwischen den Ballungsräumen Rhein-Ruhr, Rhein-Main, Rhein-Neckar und Karlsruhe sowie weiteren Wirtschaftsstandorten des Rheintales her. Sie verbindet die rheinland-pfälzischen Oberzentren Koblenz, Mainz und Ludwigshafen sowie auf baden-württembergischer Seite Hockenheim und Karlsruhe unmittelbar. Sowohl für den weiträumigen und internationalen Wirtschaftsverkehr als auch für den Regional– und Reiseverkehr stellt die A61 eine wichtige Nord–Südverbindung dar. Auf der A61 kommt es zunehmend zu Streckenüberlastungen und Staus, die durch das hohe Verkehrsaufkommen in Verbindung mit einem hohen LkW-Anteil bedingt sind. Um den weiter wachsenden und für die Zukunft prognostizierten Verkehrsbelastungen gerecht werden zu können, ist ein durchgängiger 6-streifiger Ausbau unausweichlich.

5.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_A61-G40-RP-T4_Lageplan_01.pdf (3.5MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Rheinland-Pfalz

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerRheinland-Pfalz
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteFrankenthal (Pfalz), Stadt; Ludwigshafen am Rhein, Stadt; Worms, Stadt; Alzey-Worms, Landkreis; Rhein-Pfalz-Kreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Worms (207); Ludwigshafen/Frankenthal (208)

5.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Aus bautechnischen und wirtschaftlichen Gründen erfolgt die Erweiterung symmetrisch durch beidseitigen seitlichen Anbau der Standstreifen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zum Ausbau wurde untersucht, ob sich durch eine einseitige, einseitig abschnittsweise wechselnde oder symmetrische Verbreiterung jeweils wirtschaftliche oder bautechnische Vorteile ergeben oder ob anderweitige Gründe für die Bevorzugung einer der genannten Varianten sprechen. Es zeigte sich, dass eine symmetrische Verbreiterung mit dem geringsten Eingriff in das parallel zur Autobahn verlaufende Entwässerungs- und Grabensystem und in die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen verbunden ist. Die symmetrische Verbreiterung zieht darüber hinaus die geringsten baulichen Veränderungen an den vorhandenen Ingenieurbauwerken nach sich. Im Endergebnis ist festzustellen, dass die symmetrische Verbreiterung die geringsten Eingriffe in vorhandene Strukturen nach sich zieht, mit den geringsten Kosten verbunden ist und damit als wirtschaftlichste Variante zu betrachten ist.

5.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

5.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

5.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

5.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"gering
Das Ausbauprojekt westlich von Worms liegt in einem agrarisch geprägten Raum ohne besondere Umweltqualitäten.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

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Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

5.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

5.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

5.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.