Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A57-G60-NW-T3-NW |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Straße | A 57 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 6,5 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | Erweiterung auf 6 Fahrstreifen |
Planungsstände1) | Vorentwurf in Bearbeitung seit 08.06.2009 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | - Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 55,6 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 37,7 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 2,1 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 2,1 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 17,9 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 35,6 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 35,6 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | gering |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | nicht bewertungsrelevant |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Seit vielen Jahren kommt es aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und der dichten Folge von stark befahrenen Knotenpunkten fast täglich zu Verkehrsstaus während der Spitzenzeiten. Zwischen 1980 und 2010 ist die Verkehrsbelastung von rd. 49.600 Kfz/24h auf rd. 75.800 Kfz/24h angestiegen. Die Verkehrsbelastung wird gemäß einem im Jahre 2005 erstellten Verkehrsgutachten bis zum Jahr 2020 auf bis zu 89.300 Kfz/24h ansteigen. Der geplante Ausbau der A57 soll den Verkehrsfluss auf dieser für den linksrheinischen Wirtschaftsraum wichtigen Nord-Süd-Verbindung auch für die Zukunft sicher stellen und damit negative Erscheinungsformen auf Grund unzureichender Verkehrsverhältnisse vermeiden helfen. Mit dem Ausbau ist auch die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen verbunden, die die derzeitige Lärmbelastung der Anwohner verringern. Die Anpassung und teilweise Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen an den Stand der Technik gewährleistet zukünftig eine deutliche Verbesserung der aktuellen Entwässerungssituation, da mögliche Gefährdungen des Grundwassers und auch der Gewässer durch Schadstoffeintrag reduziert werden können.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_A57-G60-NW-T3-NW_ÜPL.pdf (2.8MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Nordrhein-Westfalen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Wesel, Kreis; Krefeld, Stadt |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Duisburg I (115) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | gering |
Der Ausbauabschnitt der A 57 führt nördlich Krefeld, südlich Moers über ebenes, landwirtschaftlich genutztes Gebiet. Innerhalb des Trassenverlaufs und der Wirkzone liegen keine besonderen Umweltqualitäten. Die betrachteten Kriterien sind nicht betroffen. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Gesamtlänge des Projektes | 6,5 km |
Staulänge im Bezugsfall | 3.2 km |
Staulänge im Planfall | 0 km |
Damit wird die staugefährdete Streckenlänge um 3.2 km reduziert.
Engpass | vollständige Auflösung |