2 Teilprojekt 1

A 57 AK Meerbusch (A 44) - AS Krefeld-Oppum

2.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

2.2 Grunddaten

ProjektnummerA57-G60-NW-T1-NW
BundeslandNordrhein-Westfalen
StraßeA 57
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge4,1 km
Bautyp(en), Bauziel(e)Erweiterung auf 6 Fahrstreifen
Planungsstände1)Vorentwurf Sichtvermerk am 11.03.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 2030- Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
41,8--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

32,4
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
9,4--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
32,4--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
30,7--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)gering
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Seit vielen Jahren kommt es aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und der dichten Folge von stark befahrenen Knotenpunkten fast täglich zu Verkehrsstaus während der Spitzenzeiten. Die Betrachtung der Verkehrszähldaten zeigt über die Zeit im Ausbauabschnitt einen stetigen Anstieg der Verkehrsbelastung. Die Prognose-Verkehrsbelastung für das Jahr 2020 beträgt 104.000 Kfz/24h. Die dicht aufeinander folgenden Ein- und Ausfahrten der AS Krefeld-Oppum und der Rastanlagen Geismühle (Abstand ca. 580 m in FR Köln und ca. 350 m in FR Krefeld) erzeugen eine große Anzahl an Ein- und Ausfädelungsvorgängen auf einer relativ kurzen Strecke, was ebenfalls zur Störung des Verkehrs auf diesem Abschnitt beiträgt. Der geplante Ausbau der A57 soll den Verkehrsfluss auf dieser für den linksrheinischen Wirtschaftsraum wichtigen Nord-Süd-Verbindung auch für die Zukunft sicher stellen und damit negative Erscheinungsformen auf Grund unzureichender Verkehrsverhältnisse vermeiden helfen. Mit dem Ausbau ist auch die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen verbunden, die die derzeitige Lärmbelastung der Anwohner verringern. Zudem wird durch die Verwendung von offenporigem Asphalt auch für den bisher ungeschützten Freiraum eine Verbesserung der Lärmsituation erreicht.

2.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_2_1_A57-G60-NW-T1-NW_Lageplan.pdf (7.9MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_1_1_A57-G60-NW-T1-NW_Übersichtslageplan.tif (3.7MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNordrhein-Westfalen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteKrefeld, Stadt; Rhein-Kreis Neuss
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Viersen (111)

2.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Im Rahmen der UVU wurden Ausbautendenzen festgelegt, aus denen sich zwei Grundlösungen ergeben. Dies sind der symmetrsiche Ausbau (Variante 1) und der asymmetrsiche Ausbau auf der Ostseite der vorhandenen BAB (Variante 2). Bei den Kriterien "Ausbautendenz der UVU, Immissionsschutz, Entwässerung, straßentechnische Belange, Beeinträchtigung des Verkehrs während der Bauzeit, Beeinträchtigung der Randbereiche, Umbauaufwand am AK Meerbusch und visuelle Trennung" ergeben sich keine Unterschiede zwischen beiden Varianten. Bei den Kriterien "Beeinträchtigung des Verkehrs während der Bauzeit auf den kreuzenden Verkehrswegen, bauzeitlicher Lärmschutz und Gesamtkosten" schneidet die V1 besser ab. In Bezug auf den "Unterhaltungs-, Betriebs- und Erhaltungsaufwand" ist die V2 besser aufgestellt. Der Variantenvergleich weist für die V1 mehr Vorteile auf.

2.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

2.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

2.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

2.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"gering
Das Ausbauvorhaben verläuft über ebenes Gelände südöstlich von Krefeld, teilweise im Nahbereich von Siedlungen sowie über landwirtschaftlich geprägte Landschaft. Nördlich ragt ein FFH-Gebiet in die Wirkzone des Vorhabens. Laut Ländermeldung verbleiben unter Berücksichtigung und Durchführung der Kompensationsmaßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts. Eine Verträglichkeitsprüfung wurde durchgeführt.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

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Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

2.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

2.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

2.11 Ergänzende Betrachtungen

Engpassbeseitigung auf dem Straßenzug des Projektes

Gesamtlänge des Projektes4,1 km
Staulänge im Bezugsfall3.8 km
Staulänge im Planfall0 km

Damit wird die staugefährdete Streckenlänge um 3.8 km reduziert.

Engpassvollständige Auflösung