3 Teilprojekt 2

A 57 AS Dormagen - AD Neuss-S (A 46)

3.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

3.2 Grunddaten

ProjektnummerA57-G20-NW-T2-NW
BundeslandNordrhein-Westfalen
StraßeA 57
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge9,1 km
Bautyp(en), Bauziel(e)Erweiterung auf 6 Fahrstreifen
Planungsstände1)Planfeststellung beantragt am 03.02.2010
Planfeststellung beantragt am 03.02.2010
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 2030- Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
74,7--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

55,4
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
19,3--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
55,4--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
50,0--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)gering
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Seit vielen Jahren kommt es aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und der dichten Folge von stark befahrenen Knotenpunkten fast täglich zu Verkehrsstaus während der Spitzenzeiten. Zwischen 1980 und 2010 ist die Verkehrsbelastung von rd. 45.800 Kfz/24h auf rd. 69.100 Kfz/24h angestiegen. Die Betrachtung der Verkehrszähldaten zeigt über die Zeit im Ausbauabschnitt einen stetigen Anstieg der Verkehrsbelastung. Die Prognose-Verkehrsbelastung für das Jahr 2020 beträgt 94.300 Kfz/24h und führt zu Kapazitätsproblemen auf der A57. Der geplante Ausbau der A57 soll den Verkehrsfluss auf dieser für den linksrheinischen Wirtschaftsraum wichtigen Nord-Süd-Verbindung auch für die Zukunft sicher stellen und damit negative Erscheinungsformen auf Grund unzureichender Verkehrsverhältnisse vermeiden helfen. Mit dem Ausbau ist auch die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen verbunden, die die derzeitige Lärmbelastung der Anwohner verringern. Zudem wird durch die Verwendung von offenporigem Asphalt auch für den bisher ungeschützten Freiraum eine Verbesserung der Lärmsituation erreicht. Die Anpassung und teilweise Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen an den Stand der Technik gewährleistet zukünftig eine deutliche Verbesserung der aktuellen Entwässerungssituation, da mögliche Gefährdungen des Grundwassers und auch der Gewässer durch Schadstoffeintrag reduziert werden können.

3.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_5_1_A57-G20-NW-T2-NW_02_Lage5.pdf (1.3MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_9_1_A57-G20-NW-T2-NW_02_Lage9.pdf (1.1MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_7_1_A57-G20-NW-T2-NW_02_Lage7.pdf (1.7MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_3_1_A57-G20-NW-T2-NW_02_Lage3.pdf (1.6MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_8_1_A57-G20-NW-T2-NW_02_Lage8.pdf (1.6MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_2_1_A57-G20-NW-T2-NW_02_Lage2.pdf (803.5KB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_11_1_A57-G20-NW-T2-NW_UELP.pdf (2.5MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_10_1_A57-G20-NW-T2-NW_02_Lage10.pdf (1.3MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_4_1_A57-G20-NW-T2-NW_02_Lage4.pdf (1.7MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_6_1_A57-G20-NW-T2-NW_02_Lage6.pdf (1.1MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_1_1_A57-G20-NW-T2-NW_02_Lage1.pdf (842.3KB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNordrhein-Westfalen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteRhein-Kreis Neuss
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Mönchengladbach (109)

3.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Im Rahmen der UVU wurden auf Grundlage einer Empfindlichkeitsuntersuchung 3 Ausbauvarianten untersucht und bewertet. Die auf der Grundlage der konfliktarmen Ausbautendenzen erarbeitete V1 ist durch 5 asymmetr. auszubauende Streckenabschnitte sowohl östl. wie westl. der bestehenden Trasse gekennzeichnet. V2 stellt die aus Sicht der techn. Baudurchführung, der Baustellenführung und der Wirtschaftlichkeit optimale Ausbaulösung dar. Sie sieht einen symmetr. Ausbau der gesamten Strecke vor. Die V3 bildet eine Kombination aus symmetr. und asymmetr. Ausbau. Im Zuge der Gesamtabwägung entschied sich der Landesbetrieb Straßenbau NRW in der weiteren VE-Planung für einen symmetr. Ausbau der A57. Zwischenzeitlich machte der Unterhaltungszustand der A57 im betroffenen Bereich eine dringende Sanierung erforderlich. Die Sanierung umfasste die Erneuerung der Fahrstreifen und Standstreifen sowie der Entwässerung und der Schutzeinrichtungen im Mittelstreifen. Die unter diesen Randbedingungen erneut stattgefundene Gesamtabwägung aller Belange vom 12.02.08 bestätigt die in der Gesamtabwägung vom 05.02.08 durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW getroffene Entscheidung zum symmetr. Ausbau. Dieser ist kostengünstiger und bautechnisch einfacher herzustellen, da nur seitlich an die vorhandene Fahrbahn angebaut wird. Bauarbeiten im Mittelstreifen entfallen.

3.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

3.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

3.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

3.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"gering
Ausbauprojekt im siedlungsnahen Gebiet mit überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung. Bereiche mit besonderen Umweltqualitäten sind nicht betroffen.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

3.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

3.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

3.11 Ergänzende Betrachtungen

Engpassbeseitigung auf dem Straßenzug des Projektes

Gesamtlänge des Projektes9,1 km
Staulänge im Bezugsfall6.4 km
Staulänge im Planfall0 km

Damit wird die staugefährdete Streckenlänge um 6.4 km reduziert.

Engpassvollständige Auflösung