Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A560-G10-NW-T1-NW |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Straße | A 560 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 2,0 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | Erweiterung auf 6 Fahrstreifen |
Planungsstände1) | ohne Planungsbeginn seit 06.09.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | - Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 41,0 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 25,5 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 15,5 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 25,5 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 24,5 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | mittel |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | nicht bewertungsrelevant |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Der heutige 4-streifige Querschnitt ist nach einer projektbezogenen Verkehrsuntersuchung (Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung im Rahmen der Ausbauplanung der BAB 59 zwischen der AS Flughafen und dem AD Bonn-Nordost) für das Jahr 2025 nicht mehr ausreichend leistungsfähig (Qualitätsstufe F nach HBS). Schon heute kommt es zu häufigen Stausituationen. Die Verkehrsbelastung ergibt einen DTV-W-Wert von 95.200 Kfz/24h mit einem LKW- Anteil von 8%. Die stärkste MSV-W-Belastung pro Fahrtrichtung liegt aber auf Grund der starken Pendlerströme bei 5.060 Kfz/h. Zwischen der AS Siegburg und dem AD Sankt Augustin/West (FR Bonn) ist die Standspur dauerhaft für den Verkehr freigegeben. In FR Altenkirchen ist eine Standstreifenfreigabe in Planung. Ein Ausbau trägt darum durch Anordnung von vollwertigen Standspuren auch zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit bei.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_A560-G10-NW-T1-NW_ÜPL.pdf (682.7KB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Nordrhein-Westfalen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Rhein-Sieg-Kreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Oberbergischer Kreis (099) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | mittel |
Ausbauprojekt im nordöstlichen Stadtgebiet von Bonn. Trassierung verläuft in ca. 300 m Entfernung zu einem Fließgewässer (Sieg). Teilbereich des Gewässers und der Aue sind als FFH-Gebiete ausgewiesen. Aufgrund der Lage beider FFH-Gebiete innerhalb der Wirkzone des Vorhabens, können erhebliche Beeinträchtigungen durch indirekte Vorhabenwirkungen nicht ausgeschlossen werden. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Gesamtlänge des Projektes | 2,0 km |
Staulänge im Bezugsfall | 1.7 km |
Staulänge im Planfall | 0 km |
Damit wird die staugefährdete Streckenlänge um 1.7 km reduziert.
Engpass | vollständige Auflösung |