Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A52-G60-NW |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Straße | A 52 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 2 |
Länge | 5,0 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 4-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | Planfeststellung beantragt am 16.12.2008 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Teilprojekte |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 137,9 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 103,6 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,5 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,5 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 34,3 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 103,1 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 96,4 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Teilprojekte |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | gering |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | nicht bewertungsrelevant |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Teilprojekte.
Im Bereich der Städte Gladbeck, Bottrop und Essen übernimmt die Bundesstraße B 224 die Funktion einer wichtigen regionalen, überörtlichen Nord-Süd-Verbindung. Die Verknüpfungen mit den Autobahnen A 42 am Kreuz Essen-Nord, der A 2 an der Anschlussstelle Essen-Gladbeck und der Übergang der B 224 in die A 52 im Osten Gladbecks, zeigt, dass die Bundesstraße auch eine wichtige überregionale Verkehrsverbindung darstellt. Der derzeitige Ausbauzustand der B 224, der eine Vielzahl plangleicher Kreuzungen und Einmündungen aufweist, wird der heutigen Verkehrsbedeutung nicht mehr gerecht. Dementsprechend ist der Ausbau zu einer Autobahn (A 52) vorgesehen, wobei der Trassenverlauf der B 224 beibehalten wird. Die heutige Verknüpfung der B 224 mit der A 2 wird durch ein leistungsfähiges Autobahndreieck ersetzt.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_A52_G60_NW.pdf (425.0KB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Nordrhein-Westfalen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Essen, Stadt; Bottrop, Stadt; Recklinghausen, Kreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Essen III (120); Borken II (126) |
Siehe Teilprojekte.
Siehe Teilprojekte.
Siehe Teilprojekte.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für die Teilprojekte und nicht für das Hauptprojekt vor. Der Umweltbeitrag Teil 1 entfällt deshalb für das Hauptprojekt.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | gering |
Das Ausbauvorhaben mit einem Teilabschnitt als Neubaustrecke (T1) liegt im städtischen Raum von Bottrop. Umweltbetroffenheiten hinsichtlich der betrachteten Kriterien ergeben sich bei Teilprojekt 1 in Bezug auf ein LSG sowie ein randlich innerhalb der Wirkzone des Vorhabens liegendes NSG. |
Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.