4 Teilprojekt 3

B 63 OU Wickede

4.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

4.2 Grunddaten

ProjektnummerA46-B7-G42-NW-T3-NW
BundeslandNordrhein-Westfalen
StraßeB 63
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte0
Länge3,0 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau
Planungsstände1)ohne Planungsbeginn seit 07.04.2014
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
24,8--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

24,8
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
24,8--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
23,8--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)hoch
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)gering

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

A46-B7-G41-NW

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Die Netzlösung verzichtet weitgehend auf einen Straßenneubau. Ziel ist es, die vorhandenen Verkehrswege leistungsfähig zu gestalten, umzubauen und zu ergänzen um so die vorh. und zu erwartende Verkehre gezielt zu lenken. Bereits an der AS Iserlohn Seilersee soll der Verkehr von der A46 kommend nach Norden in Richtung A44 über die B233 bzw. in Richtung Osten zur A445 über die L682/L680, B515/B7 und B63 geleitet werden. Durch die Nutzung der vorh. Netzstruktur wird eine Neuzerschneidung geschlossener schützenswerter Gebiete vermieden. Ein Bestandteil der Netzlösung ist die Entlastung der OD Wickede. Eine Option dafür kann der Neubau der B63 OU Wickede zwischen Knoten B63/L732 (Mendener Straße/Ruhrstraße) und nördlich Wickede sein. Diese bauliche Lösung kommt für den BUND allerdings nur dann in Betracht, wenn eine umwelt- und ortsverträgliche Trasse zwischen der Ruhrstraße in Echthausen bis zum Anschluss an die B63 im Norden von Wickede gefunden wird. Die Umsetzung des Teilprojekts soll von der Zustimmung der Stadt und einer umfangreichen Bürgerbeteiligung – d.h. Diskussion mehrerer Optionen und insbesondere von Null-Plus-Lösungen – abhängig gemacht werden. Gleichberechtigt mit dieser baulichen Lösung ist deshalb die Null-Plus-Variante zu prüfen, die mit innerörtlichen Maßnahmen eine Minderung des Lärms und Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität in Wickede erreicht.

4.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_3_1_A46-B7-G42-NW-T3-NW_Lageplan.pdf (6.6MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNordrhein-Westfalen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteSoest, Kreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Soest (146)

4.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Aus Sicht des BUND ist die Netzlösung eine umwelt- und bedarfsgerechte Alternative zum Neubau der A46 Hemer - Arnsberg–Neheim, die die gesetzlichen Vorgaben zum Naturschutz einhält und die ökologisch höchst wertvollen Flächen schützt, insbesondere südlich von Echthausen. Diese haben höchsten Europäischen Schutzstatus beim Arten- bzw. Gebietsschutz. Die UVS hat keine der geplanten Neubautrassen für ökologisch verträglich angesehen. Ein Neubau würde zusätzlichen Verkehr in diese Region ziehen, Lebens- und Erholungsräume beeinträchtigen oder zerstören, bliebe aber auf Grund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens unwirtschaftlich. Die mit dem Bau Ostumfahrung verknüpften Eingriffe in Natur und Landschaft wären nur dann zu rechtfertigen, wenn es gelingt, diese Eingriffe zu minimieren, die Umweltgutachter diese nicht als umweltkritisch einschätzen, der Kfz-Verkehr auf der alten Ortsdurchfahrt um mindestens 50% vermindert werden kann sowie neue unzumutbare Belastungen für vorhandene Bebauungen vermieden werden können. Dem Bau der Ortsumfahrung im Zuge der B63 ist eine Null-Plus-Variante gegenüberzustellen, die durch innerörtliche Maßnahmen den Kfz-Verkehr in Wickede reduziert und den verbleibenden Verkehr verträglich abwickelt.

4.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

4.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

4.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

4.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"hoch
Das Neubauprojekt liegt östlich von Wickede auf Acker und Waldflächen. Es quert die Ruhr und das ÜSG mit einer 400 m langen Brücke. Hier liegen auch ein FFH-Gebiet und ein NSG, die weitgehend mit überbrückt werden. Am Baubeginn wird ein weiteres FFH-Gebiet mit NSG randlich in Anspruch genommen. Für beide Gebiete sind erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen. Das Projekt liegt in Großräumen (Wald-, Feucht- und Großsäugerlebensräume) und im Norden auch im Kernraum (Waldlebensräume) (BfN). Ein WSG der Zone II wird durchfahren. Ein Großteil des Projektes durchfährt ein LSG.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

4.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

4.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt eine geringe städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Es sind geringe Wirkungen ohne nennenswerte Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad34,0%0,0%0,0%
Beeinträchtigungsgrad 0,0%0,0%0,0%
Wirkungsumfang 1.600 m0 m0 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen+
Bewertung der neg. Wirkungen
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutunggering

Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 1.600 m (100% Längenanteil)
 Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf 600 m (34% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen:
    Wickede (Ruhr)
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -

Quellbild nicht vorhanden

Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))

Abb. 4: Städtebauliche Beurteilung

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Abb. 5: Legende zu Abbildung 4

4.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.