Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A46-B7-G42-NW-T2-NW |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Straße | B 7 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Nein |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 4,1 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 2-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | ohne Planungsbeginn seit 07.04.2014 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 30,7 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 30,7 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 30,7 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 29,5 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | gering |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | gering |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
A46-B7-G41-NW
Eine Alternative zum Neubau der A46 stellt die vom BUND Landesverband NRW erarbeitete sogenannte Netzlösung dar. Dieser Vorschlag wird durch die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW sowie die Bürgerinitiative GigA 46 unterstützt. Die Netzlösung verzichtet weitgehend auf einen Straßenneubau. Ziel ist es, die vorhandenen Verkehrswege leistungsfähig zu gestalten, umzubauen und zu ergänzen, um so die vorhandenen und zu erwartende Verkehre gezielt zu lenken. Bereits an der AS Iserlohn Seilersee soll der Verkehr von der A46 kommend nach Norden in Richtung zur A44 über die B233 bzw. in Richtung Osten zur A445 über die L682/L680, B515/B7 und B63 geleitet werden. Durch die Nutzung der vorhandenen Netzstruktur wird eine Neuzerschneidung geschlossener schützenswerter Gebiete vermieden. Ein wesentlicher Bestandteil der Netzlösung ist der angepasste Ausbau des Bestandsnetzes zwischen Iserlohn, Netzknoten B233/L682 (Seilerseestraße/Landhauser Straße), die Ertüchtigung der L682 östlich Rombrock bis Platte Heide und dem Mendener Ortsteil Schwitten. Die Umsetzung des Teilprojekts soll von der Zustimmung der Stadt und einer umfangreichen Bürgerbeteiligung – d.h. Diskussion mehrerer Optionen und insbesondere von Null-Plus-Lösungen – abhängig gemacht werden.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_3_1_A46-B7-G42-NW-T2-NW_Lageplan.pdf (6.6MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Nordrhein-Westfalen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Märkischer Kreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Märkischer Kreis II (150) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | gering |
Das Neubauprojekt liegt im Ortsgebiet von Menden. Es durchfährt siedlungsnahe, leicht bewegte Freiräume und Siedlungsgebiet. Es quert das Waldgebiet Platte Heide, ein LSG. In Menden wird das Gewässer Hönne und sein ÜSG mit einer 750 m langen Brücke überquert. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Das Projekt besitzt eine geringe städtebauliche Bedeutung.
Es sind Wirkungen auf mittlerem Niveau bei nur geringen Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.
Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:
Straßenraumeffekte | Sanierungseffekte | Flächen- und Erschließungseffekte | |
---|---|---|---|
Wirksamkeitsgrad | 0,0% | 0,0% | 68,0% |
Beeinträchtigungsgrad | 0,0% | 0,0% | 14,0% |
Wirkungsumfang | 4.500 m | 0 m | 14.500 Einw. |
Bewertung der pos. Wirkungen | ++ | ||
Bewertung der neg. Wirkungen | - | ||
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutung | gering |
Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | 4.500 m (100% Längenanteil) | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Verbesserungen stellen sich ein für | 11.700 Einw. (81% Anteil) | |
Verbesserungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Erschließungspotentiale führen, stellen sich ein für | 11.700 Einw. (81% Anteil) | |
Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen ihrer Erschließungspotentiale einstellen: Hemer |
Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- | ||
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- | ||
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für | 2.800 Einw. (19% Anteil) | |
Belastungen, die zu Strukturverlusten führen können, stellen sich ein für | 2.800 Einw. (19% Anteil) | |
Ortslagen, in denen erhöhte Risiken von Strukturverlusten entstehen: Fröndenberg/Ruhr-Dellwig, Fröndenberg/Ruhr-Langschede |