3 Teilprojekt 2

B 7 Querspangen Menden

3.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

3.2 Grunddaten

ProjektnummerA46-B7-G42-NW-T2-NW
BundeslandNordrhein-Westfalen
StraßeB 7
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte0
Länge4,1 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau
Planungsstände1)ohne Planungsbeginn seit 07.04.2014
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
30,7--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

30,7
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
30,7--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
29,5--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)gering
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)gering

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

A46-B7-G41-NW

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Eine Alternative zum Neubau der A46 stellt die vom BUND Landesverband NRW erarbeitete sogenannte Netzlösung dar. Dieser Vorschlag wird durch die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW sowie die Bürgerinitiative GigA 46 unterstützt. Die Netzlösung verzichtet weitgehend auf einen Straßenneubau. Ziel ist es, die vorhandenen Verkehrswege leistungsfähig zu gestalten, umzubauen und zu ergänzen, um so die vorhandenen und zu erwartende Verkehre gezielt zu lenken. Bereits an der AS Iserlohn Seilersee soll der Verkehr von der A46 kommend nach Norden in Richtung zur A44 über die B233 bzw. in Richtung Osten zur A445 über die L682/L680, B515/B7 und B63 geleitet werden. Durch die Nutzung der vorhandenen Netzstruktur wird eine Neuzerschneidung geschlossener schützenswerter Gebiete vermieden. Ein wesentlicher Bestandteil der Netzlösung ist der angepasste Ausbau des Bestandsnetzes zwischen Iserlohn, Netzknoten B233/L682 (Seilerseestraße/Landhauser Straße), die Ertüchtigung der L682 östlich Rombrock bis Platte Heide und dem Mendener Ortsteil Schwitten. Die Umsetzung des Teilprojekts soll von der Zustimmung der Stadt und einer umfangreichen Bürgerbeteiligung – d.h. Diskussion mehrerer Optionen und insbesondere von Null-Plus-Lösungen – abhängig gemacht werden.

3.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_3_1_A46-B7-G42-NW-T2-NW_Lageplan.pdf (6.6MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNordrhein-Westfalen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteMärkischer Kreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Märkischer Kreis II (150)

3.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Aus Sicht des BUND ist die Netzlösung eine umweltgerechte und stadtverträgliche Alternative zum Neubau der A46 Hemer - Arnsberg–Neheim, die die gesetzlichen Vorgaben zum Naturschutz einhält und die ökologisch höchst wertvollen Flächen schützt, insbesondere der sogenannten Waldemei (Waldgebiet zwischen Stübecken und dem Mendener Südwesten) und südlich von Echthausen. Sie haben höchsten Europäischen Schutzstatus beim Arten- bzw. Gebietsschutz. Die UVS hat keine der geplanten Neubautrassen für ökologisch verträglich angesehen. Ein Neubau würde zusätzlichen Verkehr in diese Region ziehen, bliebe aber auf Grund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens unwirtschaftlich. Außerdem wird die Anbindung der Gewerbegebiete im Norden Hemers (auf den Stadtgebieten von Iserlohn und Menden) und in Langschede durch die Netzlösung verbessert.

3.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

3.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

3.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

3.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"gering
Das Neubauprojekt liegt im Ortsgebiet von Menden. Es durchfährt siedlungsnahe, leicht bewegte Freiräume und Siedlungsgebiet. Es quert das Waldgebiet Platte Heide, ein LSG. In Menden wird das Gewässer Hönne und sein ÜSG mit einer 750 m langen Brücke überquert.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

3.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

3.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt eine geringe städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Es sind Wirkungen auf mittlerem Niveau bei nur geringen Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad0,0%0,0%68,0%
Beeinträchtigungsgrad 0,0%0,0%14,0%
Wirkungsumfang 4.500 m0 m14.500 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen++
Bewertung der neg. Wirkungen-
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutunggering

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 4.500 m (100% Längenanteil)
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für 11.700 Einw. (81% Anteil)
 Verbesserungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Erschließungspotentiale führen, stellen sich ein für 11.700 Einw. (81% Anteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen ihrer Erschließungspotentiale einstellen:
    Hemer

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für 2.800 Einw. (19% Anteil)
 Belastungen, die zu Strukturverlusten führen können, stellen sich ein für 2.800 Einw. (19% Anteil)
 Ortslagen, in denen erhöhte Risiken von Strukturverlusten entstehen:
    Fröndenberg/Ruhr-Dellwig, Fröndenberg/Ruhr-Langschede

3.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.