Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A45-G10-NW-T4-NW |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Straße | A 45 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 11,8 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | Erweiterung auf 6 Fahrstreifen |
Planungsstände1) | ohne Planungsbeginn seit 01.09.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | - Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 163,4 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 59,5 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 103,9 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 59,5 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 57,2 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | mittel |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | nicht bewertungsrelevant |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Die Qualitätsstufe (Prognose 2025) für diesen Abschnitt beträgt "D" in beide Fahrtrichtungen. Damit ist ein flüssiger Verkehrsablauf zwar noch gewährleistet, allerdings wurde der induzierte Verkehr in der Prognoseberechnung nicht berücksichtigt. Der 6-streifige Ausbau der vorherigen Abschnitte wird zusätzlichen Verkehr anziehen, der die Leistungsfähigkeit dieses Abschnitts ohne den Ausbau deutlich herabsetzen würde. Die Nachrechnungen der Talbrücken dieses Abschnitts stehen noch aus. Da Nachrechnungen von Talbrücken ungefähr gleichen Alters aus benachbarten Abschnitten den mittelfristigen Ersatzneubau als Resultat hatten, ist davon auszugehen, dass auch hier Ersatzneubauten erforderlich werden. Nach Weisung des Bundes sollen diese sowie die Anschlussbereiche 6-streifig (RQ36B) hergestellt werden. Auf diesem Abschnitt ist ein sehr hoher SV-Anteil (ca. 20 %) zu registrieren. Dadurch treten häufig LKW-Havarien ein, die kilometerlange Staus verursachen und den Querschnitt komplett blockiert. Die Rettungskräfte kommen nur schwer an den Einsatzort. Topographie, Klima, Kurvigkeit und die Gradiente stellen weitere Parameter für eine notwendige Einstufung in den Ausbaubedarf dar. Ein durchgehender 6-streifiger Ausbau ist daher aus verkehrlichen aber auch aus strukturpolitischen Gründen sowie zur Steigerung der Verkehrssicherheit dringend erforderlich.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_A45-G10-NW-T4-NW_Lageplan.pdf (1.1MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Nordrhein-Westfalen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Märkischer Kreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Märkischer Kreis II (150) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | mittel |
Ausbauprojekt in waldreichem Gebiet. Ein FFH-Gebiet liegt innerhalb der Wirkzone des Vorhabens für indirekte Beeinträchtigungen. Der entsprechende Teilabschnitt der Trassierung liegt in stark bewegtem Gelände. Erhebliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |