Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A24-G10-BB-T1-BB |
Bundesland | Brandenburg |
Straße | A 24 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 29,3 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | Erweiterung auf 6 Fahrstreifen |
Planungsstände1) | Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar -vergl. Verfahren am 18.01.2010 Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar -vergl. Verfahren am - |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | - Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 201,6 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 65,5 | davon | |
Länder | 1,1 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 1,1 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 136,1 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 64,4 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 60,1 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | planfestgestellt |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | nicht bewertungsrelevant |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Verkehrsanalyse 2010: DTV = 42.500 – 48.200 Kfz/24h, SV-Anteil = 12 - 16 % , Stärkung der verkehrlichen Verbindungen zwischen den europäischen und nationalen Metropolregionen und Städten, Verbesserung der kontinentalen, großräumigen und regionalen verkehrlichen Verbindungsfunktionen der A 24 zwischen der Metropole Berlin und den zentralen Orten Brandenburgs, Erhöhung des unzureichenden Verkehrssicherheitsniveaus (Beseitigung Unfallhäufungsstellen, Erneuerung des geschädigten Konstruktionssaufbaus), Verbesserung der unzureichenden Qualität des Verkehrsablaufes durch Herstellung eines 6streifigen Querschnitts (führt zu Verringerung der häufigen Stauerscheinungen, Erhöhung der Reisegeschwindigkeiten durch 6streifige Erweiterung und damit Wegfall der derzeitigen temporären Geschwindigkeitsbegrenzung, Herstellung eines regelkonformen Ausbauzustandes und einer regelkonformen Gestaltung der durchgehenden Strecke (Verbesserung der Linienführung, verkehrssichere Gestaltung der Knotenpunkte), Erweiterung ist wichtigster Bestandteil zur Umsetzung des strategischen Ziels der Konzentration des Fernverkehres auf der A 24, dadurch ist begrenzte Ertüchtigung des Bundesstraßennetzes (B 5) möglich
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_2_1_A24-G10-BB-T1-BB_Lageplan_02.pdf (4.4MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Brandenburg |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Havelland, Landkreis; Oberhavel, Landkreis; Ostprignitz-Ruppin, Landkreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I (56); Oberhavel - Havelland II (58) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | planfestgestellt |
Das Ausbauprojekt verläuft ab nördlich AS Kremmen bis nördlich der AS Neuruppin über weitgehend ebenes, überwiegend landwirtschaftlich genutztes Gebiet. Ein VSG wird auf lange Strecke gequert, zwei FFH-Gebiete werden gequert, eines grenzt direkt an die Trasse beiderseits an und ein weiteres liegt in der Wirkzone. Laut FFH-VP ist nicht von erheblichen Beeinträchtigungen auszugehen. Wiedervernetzungsabschnitte sind nicht betroffen. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |