Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A1-G30-NI-HB-T1-NI |
Bundesland | Niedersachsen |
Straße | A 1 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 1,0 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | Erweiterung auf 8 Fahrstreifen |
Planungsstände1) | ohne Planungsbeginn seit 30.09.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | - Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 12,6 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 5,0 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 7,6 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 5,0 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 4,9 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | mittel |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | nicht bewertungsrelevant |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Die Erweiterung der A 1 von 6 auf 8 Fahrstreifen zwischen der L-Gr. HB / NI bis zur AS Bremen- Brinkum dient der Erhöhung der Leistungsfähigkeit und somit der Engpassbeseitigung im Straßennetz großräumiger Bedeutung. Dieser Streckenabschnitt ist in der Engpassanalyse für Bundesfernstraßen des BMVBS als Autobahnabschnitt mit häufiger, kapazitätsabhängiger Stauwahrscheinlichkeit dargestellt (Stauwahrscheinlichkeit an über 300 Stunden im Jahr). Das Projekt ist für Verteilungs- und Entwicklungsziele von sehr hoher Bedeutung. Die A 1 ist für den Wirtschaftsverkehr und für den touristischen Verkehr die wichtigste Verbindung zwischen West- und Norddeutschland. Als Teil der Europastraße E 37 verbindet sie die skandinavischen Länder mit den Ballungsgebieten in Nordrhein-Westfalen (Ruhrgebiet). Die Stärkung dieser Verkehrsachse ist für die raumordnerischen Entwicklungsziele von besonderer Bedeutung. Durch die A 1 werden die Metropolregionen Hamburg und Bremen/Oldenburg mit den Oberzentren Osnabrück und Münster und der Metropolregion Rhein-Ruhr verbunden.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Niedersachsen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Diepholz, Landkreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Diepholz - Nienburg I (33) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | mittel |
Das Ausbauprojekt zwischen der Landesgrenze Bremen - Niedersachsen und der AS Bremen/Brinkum verläuft südlich entlang eines Industriegebiets. Südlich der Autobahn schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Am Bauanfang sind erhebliche Beeinträchtigungen eines FFH-Gebiets durch Inanspruchnahme von Lebensräumen sowie durch indirekte Beeinträchtigungen möglich. Es besteht bereits eine Vorbelastung durch die Bestandsstrecke. Weiter nördlich entlang des gleichen Gewässerlaufs befindet sich ein weiteres FFH-Gebiet, das durch die Lage innerhalb der Wirkzone ebenfalls durch indirekte Beeinträchtigungen betroffen sein kann. Prioritäre Wiedervernetzungsabschnitte sind nicht betroffen. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |