Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A073-G020-BY-T02-BY |
Bundesland | Bayern |
Straße | A 73 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 1,8 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | Erweiterung auf 6 Fahrstreifen |
Planungsstände1) | Vorentwurf Sichtvermerk am 05.08.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | - Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 14,0 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 6,4 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 7,6 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 6,4 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 6,1 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | mittel |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | nicht bewertungsrelevant |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Die A 73 ist die einzige Anbindung des Nürnberger Hafens an das Fernstraßennetz. Über sie wird die Verbindung zu der kontinental bedeutsamen A 6 und der A 9 hergestellt. Zudem bindet sie das im Süden Nürnbergs liegenden Messegeländes sowie das Stadion an und hat eine wichtige Verbindungfunktion zwischen innerstädtischen Bereichen und den Randzonen des Ballungsraum Nürnbergs. Der DTV 2010 lag im Abschnitt AS Nürnberg-Zollhaus-AK Nürnberg-Süd bei 80.892 Kfz/24h, der SV 2010 bei 8.355 Kfz/24h. Das Verkehrsgutachten prognostiziert für 2025 einen DTV von 102.800 Kfz/24h und einen SV von 93.000 Kfz/24h. Mit diesen Belastungen wird bereits heute nur noch Qualitäts-stufe E nach dem HBS erreicht. Durch den Ausbau kann in den Spitzenstunden wieder Qualitätsstufe D erreicht werden. In der Engpassanalyse ist der Teilprojektabschnitt AS Nürnberg-Zollhaus-AK Nürnberg-Süd als Abschnitt mit „häufiger, kapazitätsabhängiger Stauwahrscheinlichkeit“ eingestuft.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_A073_G020-BY-T02-BY_2013-09-02_Lageplan.pdf (4.8MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Bayern |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Nürnberg, Stadt; Roth, Landkreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Nürnberg-Süd (245); Roth (246) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | mittel |
Das Ausbauprojekt verläuft im Süden von Nürnberg zwischen den beiden Autobahnanschlusstellen Nürnberg-Zollhaus und Nürnberg-Süd der A 73 und A 6. Es liegt in einem leicht bewegten bis reliefierten Forstgebiet (Lorenzer Reichwald). Dabei quert es auf bestehender Trasse ein Vogelschutzgebiet und ein Landschaftsschutzgebiet. Erhebliche Beeinträchtigungen sind wahrscheinlich. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |