Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A001-G10-NW-RP-T02-NW-RP |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz |
Straße | A 1 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 8,7 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 4-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | Planfeststellung beantragt am 06.01.2003 Vorentwurf in Bearbeitung seit 19.02.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 226,5 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 226,5 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 226,5 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 204,5 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Kostenaufteilung bei länderübergreifenden Projekten | [Mio. €] | Länge |
---|---|---|
Nordrhein-Westfalen | 126,9 | |
Rheinland-Pfalz | 99,7 |
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | hoch |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | siehe Hauptprojekt |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | nicht bewertungsrelevant |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Siehe Angaben zum Gesamtprojekt
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_A001-G10-NW-RP-T2-NW-RP_Uebersichtslageplan.tif (15.5MB)Länderübergreifendes Projekt | ja |
Betroffene Bundesländer | Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Euskirchen, Kreis; Ahrweiler, Kreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Köln I (093); Ahrweiler (199) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | hoch |
Das Neubauprojekt durchfährt überwiegend Wald und zum Teil Grünland und Ackergebiete in der Eifel. Dabei quert es zwei Vogelschutzgebiete und überspannt mit Brücken zwei Fließgewässer, die zu einem FFH-Gebiet gehören. Ein weiteres FFH-Gebiet mit Fließgewässern liegt in der Wirkzone. Für die Gebiete liegen bereits Verträglichkeitsprüfungen vor. Unter Berücksichtigung von Maßnahmen wird dem Projekt eine Verträglichkeit attestiert. Die Kernzone eines Naturschutzgroßprojekts liegt in der Wirkzone. Ein NSG wird mit einer langen Brücke überspannt. Das Projekt verläuft außerdem auf ganzer Länge durch Kern- und Großräume (BfN, Wald-, Feucht-, Trocken- und Großsäugerlebensräume), und es liegt in einem LSG. Ein UZVR wird zerschnitten, es bleiben voraussichtlich jedoch > 100 km² erhalten. Aufgrund der verschiedenen betroffenen Schutzkategorien muss das Projekt trotz durchgeführter Verträglichkeitsprüfungen mit "hoch" bewertet werden. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |