3 Teilprojekt 2

A 1 AS Adenau (L10) - AS Lommersdorf (L115z)

3.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

3.2 Grunddaten

ProjektnummerA001-G10-NW-RP-T02-NW-RP
BundeslandNordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz
StraßeA 1
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge8,7 km
Bautyp(en), Bauziel(e)4-streifiger Neubau
Planungsstände1)Planfeststellung beantragt am 06.01.2003
Vorentwurf in Bearbeitung seit 19.02.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
226,5--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

226,5
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
226,5--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
204,5--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.

Kostenaufteilung bei länderübergreifenden Projekten[Mio. €]Länge
Nordrhein-Westfalen126,9
Rheinland-Pfalz99,7

BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)hoch
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)siehe Hauptprojekt
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Siehe Angaben zum Gesamtprojekt

3.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_A001-G10-NW-RP-T2-NW-RP_Uebersichtslageplan.tif (15.5MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen und © Landesvermessungsamt Rheinland-Pfalz

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektja
Betroffene BundesländerNordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteEuskirchen, Kreis; Ahrweiler, Kreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Köln I (093); Ahrweiler (199)

3.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Siehe Angaben zum Gesamtprojekt

3.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

3.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

3.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

3.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"hoch
Das Neubauprojekt durchfährt überwiegend Wald und zum Teil Grünland und Ackergebiete in der Eifel. Dabei quert es zwei Vogelschutzgebiete und überspannt mit Brücken zwei Fließgewässer, die zu einem FFH-Gebiet gehören. Ein weiteres FFH-Gebiet mit Fließgewässern liegt in der Wirkzone. Für die Gebiete liegen bereits Verträglichkeitsprüfungen vor. Unter Berücksichtigung von Maßnahmen wird dem Projekt eine Verträglichkeit attestiert. Die Kernzone eines Naturschutzgroßprojekts liegt in der Wirkzone. Ein NSG wird mit einer langen Brücke überspannt. Das Projekt verläuft außerdem auf ganzer Länge durch Kern- und Großräume (BfN, Wald-, Feucht-, Trocken- und Großsäugerlebensräume), und es liegt in einem LSG. Ein UZVR wird zerschnitten, es bleiben voraussichtlich jedoch > 100 km² erhalten. Aufgrund der verschiedenen betroffenen Schutzkategorien muss das Projekt trotz durchgeführter Verträglichkeitsprüfungen mit "hoch" bewertet werden.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

3.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Siehe Hauptprojekt.

3.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

3.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.