Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A001-G10-NW-RP-T01-RP |
Bundesland | Rheinland-Pfalz |
Straße | A 1 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 10,5 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 4-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | Planfeststellung beantragt am 26.02.2002 Vorentwurf beim BMVBW vorgelegt am 03.05.2012 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 204,9 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 204,9 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 204,9 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 186,7 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | hoch |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | siehe Hauptprojekt |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | nicht bewertungsrelevant |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Siehe Angaben zum Gesamtprojekt
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_A001-G10-RP-NW-T1-RP_ LP_25000.pdf (2.8MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Rheinland-Pfalz |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Ahrweiler, Kreis; Eifelkreis Bitburg-Prüm |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Ahrweiler (199); Bitburg (203) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | hoch |
Das Neubauprojekt durchfährt überwiegend Wald, zum Teil Grünland und Ackergebiete in der Eifel. Dabei quert es zwei Vogelschutzgebiete und überspannt mit Brücken zwei Fließgewässer, die zu einem FFH-Gebiet gehören. Ein weiteres FFH-Gebiet mit Fließgewässern liegt in der Wirkzone. Für die Gebiete liegen bereits Verträglichkeitsprüfungen vor, sodass eine Verträglichkeit attestiert wird. Das Projekt verläuft außerdem auf ganzer Länge durch Kern- und Großräume (BfN, Wald-, Feucht-, Trocken- und Großsäugerlebensräume) und durchfährt auf langer Strecke LSG-Flächen und einen Naturpark. Zwei UZVR werden zerschnitten, der eine wird mit voraussichtlich < 100 km² nicht erhalten bleiben, der andere bleibt mit voraussichtlich > 100 km² bestehen. Aufgrund der verschiedenen betroffenen Schutzkategorien weist das Projekt trotz durchgeführter Verträglichkeitsprüfungen eine hohe Umweltbetroffenheit auf. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |