1 Gesamtprojekt

ABS Rheydter Kurve

1.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

Projektnummer2-042-V01
MaßnahmetitelABS Rheydter Kurve
TeilmaßnahmenNeubau Rheydter Kurve
MaßnahmenbeschreibungNeubau eingleisige Verbindungskurve Herrath - Hochneukirch, Vmax = 120 k/h
Länge8,00 km

DringlichkeitseinstufungKein Bedarf (KB)

Kostenbestandteile (netto ohne Mehrwertsteuer)[Mio. €]
Ausbau-/Neubaukosten
(Baukosten ohne Ersatzanteile, ohne Planungskosten)
128,4
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten22,7
Gesamte Planungskosten für Aus-/Neubau23,1
Noch zu tätigende Planungskosten für Aus-/Neubau23,1
Gesamte Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Gesamtprojektkosten, ggf. mit Ersatzanteilen, inkl. der gesamten Planungskosten)
174,3
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Gesamtprojektkosten, ggf. mit Ersatzanteilen, inkl. noch zu tätigende Planungskosten)
174,3
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Aus- und Neubaukosten, inkl. noch zu tätigender Planungskosten für Aus-/Neubau)
151,5
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten, Preisstand 20121)
(Aus- und Neubaukosten, inkl. noch zu tätigender Planungskosten für Aus-/Neubau)
144,1

1) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.

BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)-0,3
Umweltbetroffenheit (Modul B)-
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)-
Engpassbeseitigung / starke Engpassminderungnein
Fahrzeitverkürzungen [in Minuten]0

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

zu niedriges NKV, Wirtschaftlichkeit ist nicht gegeben

Projektbegründung/Notwendigkeit des Projektes

Güterverkehre zwischen Köln und Belgien müssen im Grenzbahnhof Aachen West einen Fahrtrichtungswechsel vornehmen, welcher zeit- und kostenintensiv ist. Gleichzeitig ist die Strecke Köln - Aachen derzeit nur zwischen Köln und Düren dreigleisig ausgebaut, während zwischen Düren und Aachen lediglich zwei Gleise vorhanden sind. Zur Umfahrung des zweigleisigen Abschnitts Köln - Düren und des Knotens Aachen wird für den Güterverkehr der Bau einer eingleisigen Verbindungskurve zwischen Herrath und Hochneukirch geprüft. Durch diese Verknüpfung der Bahnstrecken Aachen - Mönchengladbach und Rheydt - Köln-Ehrenfeld kann der Fahrtrichtungswechsel in Aachen West entfallen.

1.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNW
Betroffene Kreise / kreisfreie StädteMönchengladbach, Stadt; Rhein-Kreis Neuss
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Mönchengladbach (109); Krefeld I - Neuss II (110)

1.4 Alternativenprüfung

Keine

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

GV
Quellbild nicht vorhanden
Verkehrsbelastung in SGV-Zügen/Tag – Bezugsfall 2030
Abb. 2: Verkehrsbelastungen des SGV im Bezugsfall 2030 (Züge/Tag)

Quellbild nicht vorhanden
Verkehrsbelastung in SGV-Zügen/Tag – Planfall 2-042-V01
Abb. 3: Verkehrsbelastungen des SGV im Planfall 2030 (Züge/Tag)

Quellbild nicht vorhanden
Differenzbelastung in SGV-Zügen/Tag zwischen Planfall 2-042-V01 und Bezugsfall 2030
Abb. 4: Differenz-Belastungen des SGV zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030 (Züge/Tag)

Engpassauflösung im Maßnahmenbereich

Quellbild nicht vorhanden
Auslastung - Bezugsfall 2030
Quellbild nicht vorhanden
Auslastung - Planfall 2-042-V01
Abb. 5: Engpassbeseitigung – Durchschnittliche Streckenauslastung im Bezugs- und Planfall im Maßnahmenbereich in %

Verminderung der Überlastung im Schienennetz

Anzahl Kilometer Schiene mit einer Überlastung
(Auslastung > 110%) im deutschen Schienennetz
Bezugsfall 2030Planfall 2030
ZeitscheibeKilometer Schienenstrecke
(Anteil am Gesamtnetz)
Kilometer Schienenstrecke
(Anteil am Gesamtnetz)
06-09 Uhr3.236 km (8,3%)3.194 km (8,2%)
09-16 Uhr1.994 km (5,1%)1.958 km (5,0%)
16-19 Uhr2.560 km (6,5%)2.550 km (6,5%)
19-22 Uhr1.962 km (5,0%)1.966 km (5,0%)
22-06 Uhr530 km (1,4%)527 km (1,3%)
Gesamter Tag764 km (2,0%)764 km (2,0%)

Verminderung von außerplanmäßigen Wartezeiten im deutschen Schienennetz

Entwicklung von außerplanmäßigen Wartezeiten (vergleichbar mit Stauwartezeiten) im deutschen Netz
Bezugsfall 2030119.384 Zug-h/a
Planfall 2030119.697 Zug-h/a
Änderung313 Zug-h/a (0,3% des Bezugsfalls)

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es durch Realisierung des Projektes im Planfall zu höheren Kapazitäten und damit zu Mehrverkehr kommt (z.B. durch Verkehrsverlagerungen auf die Schiene). Die Pünktlichkeit würde ohne diesen Mehrverkehr stärker steigen.


Veränderung der Zuverlässigkeit
Pünktlichkeit aller Güterzüge im Bezugsfall95%
Veränderung der Pünktlichkeit aller Güterzüge (Planfall-Bezugsfall)0,00%-Punkte
Veränderung der absoluten Anzahl pünktlicher Güterzüge (Planfall - Bezugsfall)7Züge/a
Veränderung des Verspätungsumfanges aller verspäteteten Züge (Planfall - Bezugsfall)1Zug-h/a
Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner
Neubelastung oder stärker betroffen2) s. 1.10Einwohner
Entlastung2) s. 1.10Einwohner

Ausgewählte Fahrzeitverkürzung im Maßnahmenbereich

-

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Auswirkungen des Projektes auf den Güterverkehr
Aufkommensänderungen, davon aus
Verlagerungen vom Lkw auf den Schienengüterverkehr8Tsd. t/a
Verlagerungen vom Binnenschiff auf den Schienengüterverkehr4Tsd. t/a
Veränderung der Lkw-Betriebsleistungen (Planfall - Bezugsfall)-359Tsd. Lkw-km/a
Veränderung der Lkw-Fahrten (Planfall - Bezugsfall)-1Lkw-Fahrten/a
Veränderung der Betriebsleistungen des Schienengüterverkehrs (Planfall - Bezugsfall)357Tsd. Zug-km/a
Veränderung der Zugeinsatzzeiten des Schienengüterverkehrs (Planfall - Bezugsfall)-1Tsd. Zug-h/a
Veränderung der Transportleistungen des Schienengüterverkehrs, davon aus
Verlagerungen vom Lkw auf den Schienengüterverkehr6.358Tsd. tkm/a
Verlagerungen vom Binnenschiff auf den Schienengüterverkehr1.792Tsd. tkm/a
Veränderung der Transportzeiten der Ladung (Planfall - Bezugsfall), davon aus
verbleibendem Verkehr-220Tsd. t-h/a
Verlagerungen vom Lkw auf den Schienengüterverkehr6Tsd. t-h/a
Verlagerungen vom Binnenschiff auf den Schienengüterverkehr-272Tsd. t-h/a

Veränderung der Abgasemissionen (Summe Personen- und Güterverkehr über alle Verkehrsmittel, Planfall - Bezugsfall)
Stickoxid (NOx)0t/a
Kohlenmonoxid (CO)-1t/a
Kohlendioxid (CO2)2.100t/a
Kohlenwasserstoff (HC)4t/a
Feinstaub (PM)0t/a
Schwefeldioxid (SO2)1t/a

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Nutzen

Nutzenkomponenten des GüterverkehrsJährliche
Nutzen
[T€/Jahr]
Barwert
der Nutzen
[Mio. Euro]
Veränderung der BetriebskostenNB
Lkw36710,5
Schienengüterverkehr-1.007-28,7
Binnenschiff541,5
Veränderung der AbgasbelastungenNA
Lkw411,2
Schienengüterverkehr-329-9,4
Binnenschiff60,2
Veränderung der VerkehrssicherheitNS
Lkw120,3
Schienengüterverkehr-126-3,6
Binnenschiff00,0
Veränderung der Transportzeit der LadungNTZ
aus verbleibendem Verkehr2497,1
aus Verlagerungen vom Lkw auf den Schienengüterverkehr-9-0,3
aus Verlagerungen vom Binnenschiff auf den Schienengüterverkehr130,4
Veränderung der impliziten NutzenNI
aus Verlagerungen vom Lkw auf den Schienengüterverkehr-40-1,1
aus Verlagerungen vom Binnenschiff auf den Schienengüterverkehr-16-0,5
Veränderung der ZuverlässigkeitNZ
aus verbleibendem Verkehr601,7
Summe Nutzen Güterverkehr-725-20,7

Sonstige NutzenkomponentenJährliche
Nutzen
[T€/Jahr]
Barwert
der Nutzen
[Mio. Euro]
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der VerkehrswegeNW-329-9,4
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der InfrastrukturNL-38-1,1
Veränderung der GeräuschbelastungenNG
innerorts2) s. 1.102) s. 1.10
außerorts2) s. 1.102) s. 1.10
 
Summe Nutzen Personenverkehr00,0
Summe Nutzen Güterverkehr -725-20,7
Summe Nutzen-1.092-31,2

Kosten

Bewertungsrelevante KostenKosten
[Mio. €]
Barwert
der Kosten
[Mio. €]
Noch offene Planungskosten für Aus- und Neubau22,0-
Aus- und Neubaukosten122,1-
Summe bewertungsrelevante Investitionskosten144,1120,5

Nutzen-Kosten-Verhältnis

Barwert der Nutzen-31,2 Mio. €
Barwert der bewertungsrelevanten Investitionskosten120,5 Mio. €
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)-0,3

Grundlagen der Barwertermittlung
Dauer der noch ausstehenden Planungen7 Jahre
Dauer der Bauphase2 Jahre
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer)48 Jahre

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 1: Nutzensumme Umwelt [Mio. Euro Barwert]-9,10

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen

Umweltbeitrag Teil 1
(monetarisierte Umweltkriterien, übernommen aus der Nutzen-Kosten-Analyse)

Beschreibung Bewertung
Nr. Kriterium Differenz Planfall-Bezugsfall Nutzen [Tsd. €/a]Barwert
[Mio. €]
1.1Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner--2) s. 1.100,000
Neubelastung oder stärker betroffen2) s. 1.10Einw.--
Entlastung2) s. 1.10Einw.--
1.2Veränderung der Geräuschbelastung außerorts (fiktive außerörtliche Lärmschutzwand)2) s. 1.10qm2) s. 1.100,000
1.3Kohlendioxid-Emissionen (CO2) (bestehend aus CO2 aus Betrieb und CO2-Äquivalenten aus Lebenszyklusemissionen)2.100t/a-305-8,700
1.4Luftschadstoff-Emissionen
Stickoxid-Emissionen (NOX)0t/a70,200
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)-1t/a00,000
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)4t/a-7-0,200
Feinstaub-Emissionen0t/a-4-0,100
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)1t/a-12-0,300
Nutzensumme Umwelt-9,10

1.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Eine raumordnerische Analyse wurde nicht durchgeführt.

1.10 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.

2) Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Bundesverkehrswegeplans 2030 stand die detaillierte Ausgestaltung dieses Projekts noch nicht fest. Daher wurde diesem Schienenwegeprojekt eine durchschnittliche Lärm-Betroffenheit zu Grunde gelegt: Basis hierfür waren alle Projekte, für die bis zur Veröffentlichung des Bundesverkehrswegeplans 2030 eine individuelle Lärmbewertung vorgenommen werden konnte. Eine projektspezifische Untersuchung der Lärmwirkungen und ggf. gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erforderlicher Maßnahmen findet im weiteren Planungsprozess statt. Im Rahmen des gemäß § 18 AEG erforderlichen Planfeststellungsverfahrens ist zu prüfen, ob in den Planungen des Planungsträgers die gesetzlichen Bestimmungen u.a. im Hinblick auf Umweltauswirkungen im erforderlichen Umfang berücksichtigt werden.