1 Gesamtprojekt

W 46a Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord)

1.1 Übersicht

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Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

ProjektnummerW 46a
BundeswasserstraßeUnterweser
BundeslandNiedersachsen
NetzkategorieB

Lagevon km 40 bis km 65
PlanungsständePlanfeststellungsverfahren
Verkehrsbelastung 2030 (Maximalwert der betr. Streckenabschnitte)11,5 Mio. t
AusbauparameterVertiefung der Unterweser für die tideabhängige Fahrt bis Brake mit 12,80 m Tiefgang (Verbesserung um 0,9 m)

DringlichkeitseinstufungVordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung (VB-E)

Kostenbestandteile[Mio. €]
Haushaltsrelevante Investitionskosten (brutto, inkl. Planungskosten, Preisstand 2014)35
davon
Aus-/Neubaukosten35
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten0
Bewertungsrelevante Aus-/Neubaukosten (netto, inkl. Planungskosten, Preisstand 20121))29

1) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)6,9
Umweltbetroffenheit (Modul B)Projekt planfestgestellt
EngpassBeseitigung eines qualitativen Engpasses
Dringend anstehender Erhaltungs-/Ersatzinvestitionsanteilnein

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

- Besonders hohes NKV (≥ 5) - Mittlere Netzbedeutung (Kat. B)

Beschreibung der Maßnahme

Derzeit können Tiefgänge bis max. 11,90 m (einlaufend)/11,60 m (auslaufend) tideabhängig bis Brake erreicht werden. Mit dem Vorhaben soll eine Befahrbarkeit für die tideabhängige Fahrt bis Brake mit 12,80 m Tiefgang (Verbesserung um 0,9 m) angestrebt werden.

1.3 Lage

Fahrrinne der Unterweser zwischen Bremerhaven und Brake

1.4 Alternativenprüfung

Für das Ziel der qualitativen Verbesserung des Engpasses gibt es keine bauliche Alternative.

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

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Abb. 2: Maximale Verkehrsbelastung im bewertungsrelevanten Projektabschnitt im Bezugsfall 2030: 11,5 Mio. t

Interdependenzen

Intramodale Interdependenzen: nicht relevant

Intermodale Interdependenzen: nicht relevant

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Kenngröße  Wirkungen  Einheit
Verkehrsbelastungen auf dem Projekt
Verkehrsbelastung im Bezugsfall
Seeeingang9,6Mio. t/a
Seeausgang1,9Mio. t/a

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Barwert
der Nutzen
[Mio. Euro]
Veränderung der BetriebskostenNB294,410
Fahrzeugvorhaltekosten-
Betriebsführungskosten (Personal)-
Betriebsführungskosten (Fortbewegung)-
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der VerkehrswegeNW-309,522
Veränderung der VerkehrssicherheitNS-
Veränderung der Reisezeit im PersonenverkehrNRZ-
Veränderung der Transsportzeit der Ladung im GüterverkehrNTZ-
Nutzen aus verlagertem Verkehr (aus Transportkosten, Transportzeitkosten u. impliziten Nutzen)NV-
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der InfrastrukturNL-0,804
Veränderung der GeräuschbelastungNG-
InnerortsNGi-
AusserortsNGa-
Veränderung der AbgasbelastungenNA198,577
Veränderung der innerörtlichen TrennwirkungenNT-
Veränderung der ZuverlässigkeitNZ-
Gesamtnutzen182,661

Nutzen-Kosten-Verhältnis

Barwert der Nutzen182,661 Mio. €
Barwert der Investitionen26,453 Mio. €
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)6,9

Grundlagen der BarwertermittlungAnzahl Jahre
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer)100

JahrDisk_FaktKNW1NW2NBNVNANLNTZNSSumme N
20180,9513.745000000000
20190,9357.2820-6.7946.46204.359-18004.009
20200,9197.2250-6.7946.46204.359-18004.009
20210,9045.5080-6.7946.46204.359-18004.009
20220,8893.1540-6.7946.46204.359-18004.009
20230,8741.2470-6.7946.46204.359-18004.009
20240,8591710-6.7946.46204.359-18004.009
20250,8451710-6.7946.46204.359-18004.009
20260,8311710-6.7946.46204.359-18004.009
20270,8171710-6.7946.46204.359-18004.009
20280,80300-6.7946.46204.359-18004.009
20290,79000-6.7946.46204.359-18004.009
....................................
....................................
21170,17900-6.7946.46204.359-18004.009
21180,17600-6.7946.46204.359-18004.009
Summe28.8460-679.380646.2090435.864-1.76500400.928
Summe Barwert26.4530-309.522294.4100198.577-80400182.661
Abb. 3: Zeitlicher Verlauf der Nutzen und Kosten (1.000 EUR)

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 1: Nutzensumme Umwelt [Mio. Euro Barwert]197,774

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"Projekt planfestgestellt
Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundeswasserstraße Weser durch die Anpassung der Unterweser und die Anpassung der Außenweser an die Entwicklung im Schiffsverkehr, vom 15. Juli 2011, Az. P-143.3/75, P-143.3/77, erlassen von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest – Planfeststellungsbehörde

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen

Umweltbeitrag Teil 1
(monetarisierte Umweltkriterien, übernommen aus der Nutzen-Kosten-Analyse)

Beschreibung Bewertung
Nr. Kriterium Differenz Planfall-Bezugsfall Nutzen [Mio. €/a]Barwert
[Mio. €]
1.1Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner--
Neubelastung oder stärker betroffen-Einw.--
Entlastung-Einw.--
1.2Veränderung der Geräuschbelastung außerorts (fiktive außerörtliche Lärmschutzwand)-qm--
1.3Kohlendioxid-Emissionen (CO2) (bestehend aus CO2 aus Betrieb und CO2-Äquivalenten aus Lebenszyklusemissionen)-20.692,184t/a3,000136,696
1.4Luftschadstoff-Emissionen
Stickoxid-Emissionen (NOX)-74,020t/a1,14051,934
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)-t/a--
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)-16,333t/a0,0281,265
Feinstaub-Emissionen-t/a--
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)-13,101t/a0,1737,879
Nutzensumme Umwelt197,774

Umweltbeitrag Teil 2
(nicht-monetarisierte Kriterien)

Nr. Kriterium Beschreibung Bewertung
absolut Betroffenheit
pro Strecken km
je Kriterium
2.1 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung 41,0 ha 1,64 ha/km planfestgestellt
2.2 Erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten planfestgestellt
Erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen 3 Anzahl Gebiete-- -
Erhebliche Beeinträchtigung wahrscheinlich 2 Anzahl Gebiete - - -
2.3 Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250) 0,0 ha 0,00 ha/km planfestgestellt
2.4 Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen und Lebensraumachsen/-korridoren (BfN-Lebensraumnetzwerke) planfestgestellt
1a) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR 1.000/1.500: Feucht-, Trocken- und Waldlebensräume) 0,0 km 0,00 km/km -
1b) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großsäuger-Lebensräumen (UFR 1.500) 0,0 km 0,00 km/km -
1c) Neubau: Zerschneidung von Lebensraumachsen/-korridoren 0 Anzahl - - -
2) Ausbau: Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken 0 Anzahl - - -
2.5 Flächeninanspruchnahme 0,0 ha - - -
2.6 Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten 0,0 km 0,00 km/km planfestgestellt
2.7 Durchfahrung von Wasserschutzgebieten 0,0 km 0,00 km/km planfestgestellt
2.8 Zerschneidung Unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR) 0,0 ha - - planfestgestellt
2.9 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des (Kultur-)Landschaftsschutzes 0,0 ha 0,00 ha/km planfestgestellt

Zusätzliche bewertungsrelevante Sachverhalte

1Trassenführung verursacht nur indirekte Betroffenheiten-
2 Querungshilfen eingeplant -
3 Bündelungsmöglichkeit mit bestehenden Vorbelastungen -
4 Sonstiges: -
  -
Die zusätzlichen Sachverhalte führen
zur Heraufstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht kritischer eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-
zu keiner Veränderung des Ergebnisses-
zur Herabstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht weniger kritisch eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-

Karten

Nachfolgend ist die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

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Abb. 4: Fahrrinnenanpassung der Unterweser (bis Brake) - Geschützte Gebiete
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Abb. 5: Fahrrinnenanpassung der Unterweser (bis Brake) - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

1.9 Ergänzende Betrachtungen

Das Projekt liegt innerhalb des Kernnetzes der Bundeswasserstraßen. Ihrer verkehrlichen Bedeutung entsprechend ist die Unterweser in die Kategorie B eingestuft.