1 Gesamtprojekt

W 29 Verlängerung der Neckarschleusen von Mannheim bis Plochingen

1.1 Übersicht

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Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

ProjektnummerW 29
BundeswasserstraßeNeckar
BundeslandBaden-Württemberg
NetzkategorieA und C

Lagevon km 5 bis km 201,5
PlanungsständeVorplanung
Verkehrsbelastung 2030 (Maximalwert der betr. Streckenabschnitte)0,99 bis 7,1 Mio. t
AusbauparameterVerlängerung der Neckarschleusen für das 2,70 m abgeladene üGMS von Mannheim bis Plochingen

DringlichkeitseinstufungVordringlicher Bedarf (VB)

Kostenbestandteile[Mio. €]
Haushaltsrelevante Investitionskosten (brutto, inkl. Planungskosten, Preisstand 2014)1.178
davon
Aus-/Neubaukosten650
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten528
Bewertungsrelevante Aus-/Neubaukosten (netto, inkl. Planungskosten, Preisstand 20121))529

1) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)0,8
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
EngpassEngpasswirkung ist im Vergleich zu den erforderlichen Investitionskosten volkswirtschaftlich nicht relevant
Dringend anstehender Erhaltungs-/Ersatzinvestitionsanteilja

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

-Fehlende Rentabilität (NKV < 1) aber: Netzkategorie A und C; Reduzierung des Ausfallrisikos

Beschreibung der Maßnahme

Derzeit ist auf dem Neckar eine Befahrbarkeit mit 105 m Länge und 2,70 m Abladetiefe möglich. Mit der Verlängerung bzw. Ausbau der Schleusen für das üGMS soll die Befahrbarkeit auf dem Neckar qualitativ verbessert werden.

1.3 Lage

Neckar zwischen Mannheim und Hafen Plochingen

1.4 Alternativenprüfung

Für das Ziel der qualitativen Verbesserung des Engpasses gibt es keine bauliche Alternative.

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

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Abb. 2: Maximale Verkehrsbelastung im bewertungsrelevanten Projektabschnitt im Bezugsfall 2030: 0,99 bis 7,1 Mio. t

Interdependenzen

Intramodale Interdependenzen: nicht relevant

Intermodale Interdependenzen: nicht relevant

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Kenngröße  Wirkungen  Einheit
Verkehrsbelastungen auf dem Projekt
Verkehrsbelastung im Bezugsfall
In Hauptverkehrsrichtung  (HV)4,1Mio. t/a
In Nebenverkehrsrichtung (NV)3,1Mio. t/a
Verlagerungsmenge im Planfall
von Bahn-Mio. t/a
von Straße-Mio. t/a
durchschnittliche Ladung/belad. Schiff
im Bezugsfall1.234t
im Planfall1.398t
Energieverbrauch
im Bezugsfall96.249MWh/a
im Planfall97.923MWh/a
Transportzeiten
im Bezugsfall735.199Fzg-h/a
im Planfall654.245Fzg-h/a
Davon aus verlagertem Verkehr-Fzg-h/a
Verkehrsleistung
im Bezugsfall3.217Mio. tkm/a
im Planfall3.217Mio. tkm/a
Davon aus verlagertem Verkehr-Mio. tkm/a

GrößenklasseTransportkostenExterne Kosten Abgase
VorhaltungPersonalFortbewegungInsgesamtCO2SonstigeInsgesamt
Einzelfahrer bis 400 TT 0,00,00,00,00,00,00,0
Einzelfahrer bis 650 TT 452,8717,5201,51.371,8102,916,4119,3
Einzelfahrer bis 900 TT 952,11.067,4404,12.423,6206,432,9239,2
Einzelfahrer bis 1.000 TT 304,0282,8108,8695,755,68,964,4
Einzelfahrer bis 1.500 TT 7.808,68.298,42.790,318.897,31.425,1227,01.652,1
Einzelfahrer bis 2.000 TT 13.870,214.176,15.320,733.367,02.717,5432,93.150,4
Einzelfahrer bis 2.500 TT 11.361,811.399,45.266,128.027,32.689,6428,53.118,1
Einzelfahrer bis 3.000 TT 5.372,96.622,73.170,415.166,01.619,2258,01.877,2
Einzelfahrer ab 3.000 TT 0,00,00,00,00,00,00,0
Summe Einzelfahrer40.122,442.564,417.262,099.948,88.816,31.404,610.220,8
Summe Verbände97,5150,591,4339,446,37,453,7
Insgesamt40.220,042.714,917.353,4100.288,28.862,61.412,010.274,6
Abb. 3: Gesamtwirtschaftliche Transportkosten (NB) und Externe Kosten aus Abgasbelastungen (NA) im Bezugsfall (1.000 EUR pro Jahr)

GrößenklasseTransportkostenExterne Kosten Abgase
VorhaltungPersonalFortbewegungInsgesamtCO2SonstigeInsgesamt
Einzelfahrer bis 400 TT 0,00,00,00,00,00,00,0
Einzelfahrer bis 650 TT 224,5355,6101,5681,651,98,360,1
Einzelfahrer bis 900 TT 720,3807,6308,31.836,2157,525,1182,6
Einzelfahrer bis 1.000 TT 216,1201,078,7495,840,26,446,6
Einzelfahrer bis 1.500 TT 6.799,37.225,82.469,516.494,61.261,3200,91.462,2
Einzelfahrer bis 2.000 TT 8.586,78.776,03.496,520.859,31.785,8284,52.070,3
Einzelfahrer bis 2.500 TT 6.746,36.768,73.371,016.886,01.721,7274,31.996,0
Einzelfahrer bis 3.000 TT 3.492,94.305,42.203,310.001,61.125,3179,31.304,5
Einzelfahrer ab 3.000 TT 10.194,111.628,05.536,327.358,42.827,6450,53.278,1
Summe Einzelfahrer36.980,240.068,217.565,294.613,68.971,11.429,310.400,4
Summe Verbände95,8147,290,2333,245,77,353,0
Insgesamt37.076,040.215,417.655,394.946,89.016,81.436,510.453,3
Abb. 4: Gesamtwirtschaftliche Transportkosten (NB) und Externe Kosten aus Abgasbelastungen (NA) im Planfall (1.000 EUR pro Jahr)

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Barwert
der Nutzen
[Mio. Euro]
Veränderung der BetriebskostenNB130,934
Fahrzeugvorhaltekosten-
Betriebsführungskosten (Personal)-
Betriebsführungskosten (Fortbewegung)-
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der VerkehrswegeNW201,066
Veränderung der VerkehrssicherheitNS-
Veränderung der Reisezeit im PersonenverkehrNRZ-
Veränderung der Transsportzeit der Ladung im GüterverkehrNTZ-
Nutzen aus verlagertem Verkehr (aus Transportkosten, Transportzeitkosten u. impliziten Nutzen)NV-
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der InfrastrukturNL-0,462
Veränderung der GeräuschbelastungNG-
InnerortsNGi-
AusserortsNGa-
Veränderung der AbgasbelastungenNA-4,382
Veränderung der innerörtlichen TrennwirkungenNT-
Veränderung der ZuverlässigkeitNZ-
Gesamtnutzen327,155

Nutzen-Kosten-Verhältnis

Barwert der Nutzen327,155 Mio. €
Barwert der Investitionen432,360 Mio. €
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)0,8

Grundlagen der BarwertermittlungAnzahl Jahre
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer)52

JahrDisk_FaktKNW1NW2NBNVNANLNTZNSSumme N
20160,98311.716000000000
20170,96711.716000000000
20180,95121.187000000000
20190,93521.187000000000
20200,91920.904000000000
20210,90420.904000000000
20220,88926.309000000000
20230,87420.904000000000
20240,85920.904000000000
20250,84522.859000000000
20260,83120.904000000000
20270,81720.904000000000
20280,80321.709000000000
20290,7922.916000000000
20300,77743.664000000000
20310,76448.839000000000
20320,75145.791000000000
20330,73835.34305.0630000005.063
20340,72635.34305.0630000005.063
20350,71435.34305.0630000005.063
20360,7020029.8995.3410-179-190035.042
20370,690029.0945.3410-179-190034.237
20380,6790029.0945.3410-179-190034.237
20390,6670029.0945.3410-179-190034.237
20400,6560029.9565.3410-179-190035.100
20410,6450029.0945.3410-179-190034.237
20420,6340029.0945.3410-179-190034.237
20430,6240024.0315.3410-179-190029.174
20440,6130024.0315.3410-179-190029.174
20450,6030024.0315.3410-179-190029.174
20460,5930014.7045.3410-179-190019.848
20470,5830005.3410-179-19005.144
....................................
....................................
20860,3020005.3410-179-19005.144
20870,2970005.3410-179-19005.144
Summe529.3420307.307277.7570-9.297-98100574.786
Summe Barwert432.3600201.066130.9340-4.382-46200327.155
Abb. 5: Zeitlicher Verlauf der Nutzen und Kosten (1.000 EUR)

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 1: Nutzensumme Umwelt [Mio. Euro Barwert]-4,844

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Im Fall der Verlängerung der Neckarschleusen für das 135 m-Schiff auf dem Neckar von Mannheim bis Plochingen ist bei den Kriterien "Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung", "Natura 2000-Verträglichkeitseinschätzung" und "Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des Kulturgüter- und Landschaftsschutzes" eine mittlere Umwelt-Betroffenheit gegeben. U. a. liegt das Teilprojekt Hirschhorn bereichsweise innerhalb der Natura 2000-Gebiete "Odenwald bei Hirschhorn" (FFH) und "Unteres Neckartal bei Hirschhorn"", so dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können. Alle weiteren Umweltkriterien sind mit gering zu bewerten. "

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen

Umweltbeitrag Teil 1
(monetarisierte Umweltkriterien, übernommen aus der Nutzen-Kosten-Analyse)

Beschreibung Bewertung
Nr. Kriterium Differenz Planfall-Bezugsfall Nutzen [Mio. €/a]Barwert
[Mio. €]
1.1Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner--
Neubelastung oder stärker betroffen-Einw.--
Entlastung-Einw.--
1.2Veränderung der Geräuschbelastung außerorts (fiktive außerörtliche Lärmschutzwand)-qm--
1.3Kohlendioxid-Emissionen (CO2) (bestehend aus CO2 aus Betrieb und CO2-Äquivalenten aus Lebenszyklusemissionen)1.193,672t/a-0,173-4,243
1.4Luftschadstoff-Emissionen
Stickoxid-Emissionen (NOX)0,668t/a-0,010-0,252
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)0,724t/a-0,000-0,001
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)0,314t/a-0,001-0,013
Feinstaub-Emissionen0,050t/a-0,006-0,151
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)0,568t/a-0,007-0,184
Nutzensumme Umwelt-4,844

Umweltbeitrag Teil 2
(nicht-monetarisierte Kriterien)

Nr. Kriterium Beschreibung Bewertung
absolut Betroffenheit
pro Strecken km
je Kriterium
2.1 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung 0,6 ha - ha/km mittel
2.2 Erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten mittel
Erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen 2 Anzahl Gebiete-- -
Erhebliche Beeinträchtigung wahrscheinlich 0 Anzahl Gebiete - - -
2.3 Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250) 0,0 ha - ha/km gering
2.4 Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen und Lebensraumachsen/-korridoren (BfN-Lebensraumnetzwerke) gering
1a) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR 1.000/1.500: Feucht-, Trocken- und Waldlebensräume) 0,0 km - km/km -
1b) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großsäuger-Lebensräumen (UFR 1.500) 0,0 km - km/km -
1c) Neubau: Zerschneidung von Lebensraumachsen/-korridoren 0 Anzahl - - -
2) Ausbau: Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken 0 Anzahl - - -
2.5 Flächeninanspruchnahme 0,0 ha - - -
2.6 Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten 0,0 km - km/km gering
2.7 Durchfahrung von Wasserschutzgebieten 0,0 km - km/km gering
2.8 Zerschneidung Unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR) 0,0 ha - - gering
2.9 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des (Kultur-)Landschaftsschutzes 21,4 ha - ha/km mittel

Zusätzliche bewertungsrelevante Sachverhalte

1Trassenführung verursacht nur indirekte Betroffenheiten-
2 Querungshilfen eingeplant -
3 Bündelungsmöglichkeit mit bestehenden Vorbelastungen -
4 Sonstiges: -
  -
Die zusätzlichen Sachverhalte führen
zur Heraufstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht kritischer eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-
zu keiner Veränderung des Ergebnisses-
zur Herabstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht weniger kritisch eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-

Karten

Nachfolgend ist die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 6: Schleuse Schwabenheim - Geschützte Gebiete
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Abb. 7: Schleuse Heidelberg - Geschützte Gebiete
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Abb. 8: Schleuse Neckargemünd - Geschützte Gebiete
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Abb. 9: Schleuse Neckarsteinach - Geschützte Gebiete
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Abb. 10: Schleuse Hirschhorn - Geschützte Gebiete
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Abb. 11: Schleuse Rockennau - Geschützte Gebiete
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Abb. 12: Schleuse Guttenbach - Geschützte Gebiete
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Abb. 13: Schleuse Neckarzimmern - Geschützte Gebiete
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Abb. 14: Schleuse Gundelsheim - Geschützte Gebiete
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Abb. 15: Schleuse Kochendorf - Geschützte Gebiete
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Abb. 16: Hafen Heilbronn - Geschützte Gebiete
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Abb. 17: Schleuse Heilbronn - Geschützte Gebiete
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Abb. 18: Schleuse Horkheim - Geschützte Gebiete
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Abb. 19: Schleuse Lauffen - Geschützte Gebiete
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Abb. 20: Schleuse Besigheim - Geschützte Gebiete
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Abb. 21: Schleuse Hessigheim - Geschützte Gebiete
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Abb. 22: Schleuse Pleidelsheim - Geschützte Gebiete
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Abb. 23: Schleuse Marbach - Geschützte Gebiete
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Abb. 24: Schleuse Poppenweiler - Geschützte Gebiete
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Abb. 25: Schleuse Aldingen - Geschützte Gebiete
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Abb. 26: Schleuse Hofen - Geschützte Gebiete
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Abb. 27: Schleuse Cannstatt - Geschützte Gebiete
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Abb. 28: Schleuse Untertürkheim - Geschützte Gebiete
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Abb. 29: Schleuse Obertürkheim - Geschützte Gebiete
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Abb. 30: Schleuse Esslingen - Geschützte Gebiete
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Abb. 31: Schleuse Oberesslingen - Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 32: Schleuse Deizisau - Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 33: Hafen Plochingen - Geschützte Gebiete
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Abb. 34: Schleuse Schwabenheim - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
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Abb. 35: Schleuse Heidelberg - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
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Abb. 36: Schleuse Neckargemünd - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
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Abb. 37: Schleuse Neckarsteinach - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
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Abb. 38: Schleuse Hirschhorn - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
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Abb. 39: Schleuse Rockennau - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 40: Schleuse Guttenbach - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
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Abb. 41: Schleuse Neckarzimmern - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 42: Schleuse Gundelsheim - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
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Abb. 43: Schleuse Kochendorf - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
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Abb. 44: Hafen Heilbronn - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 45: Schleuse Heilbronn - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
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Abb. 46: Schleuse Horkheim - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
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Abb. 47: Schleuse Lauffen - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
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Abb. 48: Schleuse Besigheim - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
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Abb. 49: Schleuse Hessigheim - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
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Abb. 50: Schleuse Pleidelsheim - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
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Abb. 51: Schleuse Marbach - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
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Abb. 52: Schleuse Poppenweiler - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
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Abb. 53: Schleuse Aldingen - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
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Abb. 54: Schleuse Hofen - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
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Abb. 55: Schleuse Cannstatt - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
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Abb. 56: Schleuse Untertürkheim - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
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Abb. 57: Schleuse Obertürkheim - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
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Abb. 58: Schleuse Esslingen - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
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Abb. 59: Schleuse Oberesslingen - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
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Abb. 60: Schleuse Deizisau - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz
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Abb. 61: Hafen Plochingen - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

1.9 Ergänzende Betrachtungen

Das Projekt liegt innerhalb des Kernnetzes der Bundeswasserstraßen. Seiner verkehrlichen Bedeutung entsprechend ist der Neckar von Mannheim bis Heilbronn in die Kategorie A und von Heilbronn bis Plochingen in die Kategorie C eingestuft.