1 Gesamtprojekt

W 05 Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Wismar

1.1 Übersicht

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Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

ProjektnummerW 05
BundeswasserstraßeOstsee - seewärtige Zufahrt Wismar
BundeslandMecklenburg-Vorpommern
NetzkategorieB

Lagevon km 0 bis km 27
PlanungsständeVorplanung abgeschlossen
Verkehrsbelastung 2030 (Maximalwert der betr. Streckenabschnitte)6,0 Mio. t
AusbauparameterVergrößerung des Tiefgangs auf 10,50 m und Anpassung der Sohlbreite zwischen 70 m und 120 m

DringlichkeitseinstufungVordringlicher Bedarf (VB)

Kostenbestandteile[Mio. €]
Haushaltsrelevante Investitionskosten (brutto, inkl. Planungskosten, Preisstand 2014)79
davon
Aus-/Neubaukosten79
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten0
Bewertungsrelevante Aus-/Neubaukosten (netto, inkl. Planungskosten, Preisstand 20121))64

1) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)2,3
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
EngpassBeseitigung eines qualitativen Engpasses
Dringend anstehender Erhaltungs-/Ersatzinvestitionsanteilnein

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

- Ausreichendes NKV (≥ 2) - Mittlere Netzbedeutung (Kat. B)

Beschreibung der Maßnahme

Derzeit können bis zum Hafen Wismar Tiefgänge von 8 m erreicht werden (im Einzelfall auch 8,70 m). Mit dem Vorhaben soll ein Tiefgang von 10,50 m angestrebt werden.

1.3 Lage

Fahrrinne der seewärtigen Verbindung von der Ostsee zum Hafen Wismar

1.4 Alternativenprüfung

Für das Ziel der qualitativen Verbesserung des Engpasses gibt es keine bauliche Alternative.

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

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Abb. 2: Maximale Verkehrsbelastung im bewertungsrelevanten Projektabschnitt im Bezugsfall 2030: 6,0 Mio. t

Interdependenzen

Intramodale Interdependenzen: nicht relevant

Intermodale Interdependenzen: nicht relevant

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Kenngröße  Wirkungen  Einheit
Verkehrsbelastungen auf dem Projekt
Verkehrsbelastung im Bezugsfall
Seeeingang4,2Mio. t/a
Seeausgang1,8Mio. t/a

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Barwert
der Nutzen
[Mio. Euro]
Veränderung der BetriebskostenNB83,893
Fahrzeugvorhaltekosten-
Betriebsführungskosten (Personal)-
Betriebsführungskosten (Fortbewegung)-
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der VerkehrswegeNW-
Veränderung der VerkehrssicherheitNS-
Veränderung der Reisezeit im PersonenverkehrNRZ-
Veränderung der Transsportzeit der Ladung im GüterverkehrNTZ-
Nutzen aus verlagertem Verkehr (aus Transportkosten, Transportzeitkosten u. impliziten Nutzen)NV-
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der InfrastrukturNL-1,532
Veränderung der GeräuschbelastungNG-
InnerortsNGi-
AusserortsNGa-
Veränderung der AbgasbelastungenNA57,603
Veränderung der innerörtlichen TrennwirkungenNT-
Veränderung der ZuverlässigkeitNZ-
Gesamtnutzen139,964

Nutzen-Kosten-Verhältnis

Barwert der Nutzen139,964 Mio. €
Barwert der Investitionen60,104 Mio. €
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)2,3

Grundlagen der BarwertermittlungAnzahl Jahre
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer)100

JahrDisk_FaktKNW1NW2NBNVNANLNTZNSSumme N
20180,95123.000000000000
20190,93523.000000000000
20200,91913.800000000000
20210,9040001.91201.313-35003.190
20220,8892.300001.91201.313-35003.190
20230,8742.300001.91201.313-35003.190
20240,8590001.91201.313-35003.190
20250,8450001.91201.313-35003.190
20260,8310001.91201.313-35003.190
20270,8170001.91201.313-35003.190
20280,8030001.91201.313-35003.190
20290,7900001.91201.313-35003.190
20300,7770001.91201.313-35003.190
20310,7640001.91201.313-35003.190
20320,7510001.91201.313-35003.190
20330,7380001.91201.313-35003.190
20340,7260001.91201.313-35003.190
....................................
....................................
21190,1730001.91201.313-35003.190
212000000000000
Summe64.40000189.2810129.964-3.45700315.788
Summe Barwert60.1040083.893057.603-1.53200139.964
Abb. 3: Zeitlicher Verlauf der Nutzen und Kosten (1.000 EUR)

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 1: Nutzensumme Umwelt [Mio. Euro Barwert]56,071

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Wismar. Außerhalb des Hafens Wismar befindet sich das Vorhaben innerhalb der Natura 2000-Gebiete "Wismarbucht" (FFH) und "Wismarbucht und Salzhaff" (SPA). Für diese Gebiete können erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden. Im Projektverlauf haben sich Konflikte hinsichtlich der Kulturvorrangflächen ergeben, da die seewärtigen Umgriffsflächen eine versunkene steinzeitliche Besiedlungsfläche betreffen (nicht abgrenzbar, daher keine Angabe zur Flächeninanspruchnahme). Weitere Bereiche mit besonderen Umweltqualitäten sind nicht betroffen."

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen

Umweltbeitrag Teil 1
(monetarisierte Umweltkriterien, übernommen aus der Nutzen-Kosten-Analyse)

Beschreibung Bewertung
Nr. Kriterium Differenz Planfall-Bezugsfall Nutzen [Mio. €/a]Barwert
[Mio. €]
1.1Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner--
Neubelastung oder stärker betroffen-Einw.--
Entlastung-Einw.--
1.2Veränderung der Geräuschbelastung außerorts (fiktive außerörtliche Lärmschutzwand)-qm--
1.3Kohlendioxid-Emissionen (CO2) (bestehend aus CO2 aus Betrieb und CO2-Äquivalenten aus Lebenszyklusemissionen)-5.135,200t/a0,74532,675
1.4Luftschadstoff-Emissionen
Stickoxid-Emissionen (NOX)-31,125t/a0,47921,032
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)-t/a--
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)-5,413t/a0,0090,404
Feinstaub-Emissionen-t/a--
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)-3,383t/a0,0451,960
Nutzensumme Umwelt56,071

Umweltbeitrag Teil 2
(nicht-monetarisierte Kriterien)

Nr. Kriterium Beschreibung Bewertung
absolut Betroffenheit
pro Strecken km
je Kriterium
2.1 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung 69,2 ha 4,94 ha/km hoch
2.2 Erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten mittel
Erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen 2 Anzahl Gebiete-- -
Erhebliche Beeinträchtigung wahrscheinlich 0 Anzahl Gebiete - - -
2.3 Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250) 0,0 ha 0,00 ha/km gering
2.4 Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen und Lebensraumachsen/-korridoren (BfN-Lebensraumnetzwerke) gering
1a) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR 1.000/1.500: Feucht-, Trocken- und Waldlebensräume) 0,0 km 0,00 km/km -
1b) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großsäuger-Lebensräumen (UFR 1.500) 0,0 km 0,00 km/km -
1c) Neubau: Zerschneidung von Lebensraumachsen/-korridoren 0 Anzahl - - -
2) Ausbau: Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken 0 Anzahl - - -
2.5 Flächeninanspruchnahme 0,0 ha - - -
2.6 Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten 0,0 km 0,00 km/km gering
2.7 Durchfahrung von Wasserschutzgebieten 0,0 km 0,00 km/km gering
2.8 Zerschneidung Unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR) 0,0 ha - - gering
2.9 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des (Kultur-)Landschaftsschutzes - ha - ha/km hoch

Zusätzliche bewertungsrelevante Sachverhalte

1Trassenführung verursacht nur indirekte Betroffenheiten-
2 Querungshilfen eingeplant -
3 Bündelungsmöglichkeit mit bestehenden Vorbelastungen -
4 Sonstiges: -
  -
Die zusätzlichen Sachverhalte führen
zur Heraufstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht kritischer eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-
zu keiner Veränderung des Ergebnisses-
zur Herabstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht weniger kritisch eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-

Karten

Nachfolgend ist die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

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Abb. 4: Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Wismar - Geschützte Gebiete
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Abb. 5: Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Wismar - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

1.9 Ergänzende Betrachtungen

Das Projekt liegt innerhalb des Kernnetzes der Bundeswasserstraßen. Ihrer verkehrlichen Bedeutung entsprechend ist die Zufahrt zum Seehafen Wismar in die Kategorie B eingestuft.