2 Teilprojekt 1

B 58 OU Wesel - (ö Rheinbrücke - B 8)

2.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

2.2 Grunddaten

ProjektnummerB58-G10-NW-T1-NW
BundeslandNordrhein-Westfalen
StraßeB 58
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte0
Länge1,4 km
Bautyp(en), Bauziel(e)4-streifiger Neubau
Planungsstände1)Planfeststellungserörterung stattgefunden am 08.10.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
25,6--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

25,6
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
25,6--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
23,3--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)hoch
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Zur Entlastung der Ortslagen Wesel-Büderich und der Innenstadt Wesel und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit wurde die Ortsumgehung Wesel geplant und zum Teil realisiert. Die westlich liegende Abschnitt Büderich befindet sich kurz vor der Fertigstellung, der mittlere Abschnitt Rheinquerung mit der neuen Rheinbrücke wurde bereits 2009 dem Verkehr freigegeben. Bei dem vorliegenden Abschnitt handelt es sich um die Fortsetzung der Ortsumgehung auf der rechtsrheinischen Seite, um den Anschluss an das überregionale Straßennetz sicherzustellen. Die im innerstädtischen Bereich liegende B 58 weist ein DTV –Verkehrsaufkommen von ca.17 847 Kfz/d (2010) und hat aufgrund der baulichen Zwangspunkte erheblich reduzierte Verkehrsqualität. Die Verkehrsbelastung für die B 58n liegt für das Prognosejahr 2020 bei 22.892 Kfz/24h. Der LKW-Anteil beträgt 10,9%. Der Abschnitt der Südumgehung Wesel setzt sich aus zwei Teilbereichen - östlich der Rheinbrücke bis B 8 und von der B 8 bis B 70 -zusammen. Die für die Trasse der B 58n erforderliche Verlegung der Lippe wird derzeit vom Lippeverband umgesetzt.

2.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B58-G10-NW-T1-NW_Übersichtslageplan.tif (2.8MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNordrhein-Westfalen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteWesel, Kreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Krefeld II - Wesel II (114)

2.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Die Alternativprüfung entfällt, da sich bei dem vorliegenden Abschnitt Südumgehung Wesel um eine Fortsetzung bereits realisierter Abschnitte Rheinquerung und Büderich der B 58n handelt. Ein Ausbau der B 58 innerhalb der Ortsdurchfahrt ist aufgrund der vielen baulichen Zwangspunkte nicht möglich.

2.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

2.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

2.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

2.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"hoch
Neubauprojekt im siedlungsnahen Bereich, u.a. mit landwirtschaftlichen Nutzungen (Grünland). Vorhabengebiet umfasst die Umgebung des Mündungsbereiches der Lippe in den Rhein. Das Projekt wird insgesamt mit einer hohen Umweltbetroffenheit bewertet insbesondere aufgrund der Eingriffe in Naturschutzvorrangflächen (NSG) und einen Kernraum (Feuchtlebensraum) sowie der Flächeninanspruchnahmen von Überschwemmungsflächen der Lippe. Beeinträchtigungen gegenüber NSG entstehen durch den Anschnitt eines NSG / dessen Lage innerhalb der Wirkzone des Vorhabens für indirekte Beeinträchtigungen. Beeinträchtigungen bestehen möglicherweise gegenüber dem Kernraum durch indirekte Vorhabenwirkungen. Weiterhin entstehen Flächenbeanspruchungen eines Großraums (Feuchtlebensraum). Mit der Lippe wird ein nat. Lebensraumkorridor für Feuchtlebensräume gequert. Diese Querung wird über den Neubau einer Großbrücke entschnitten. Ein LSG befindet sich randlich innerhalb der Wirkzone des Vorhabens für indirekte Beeinträchtigungen.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

2.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

2.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Es sind keine oder nur geringe Wirkungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad0,0%0,0%0,0%
Beeinträchtigungsgrad 0,0%0,0%0,0%
Wirkungsumfang 400 m0 m0 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen
Bewertung der neg. Wirkungen
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutungunbedeutend

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 400 m (100% Längenanteil)
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -

2.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.