5 Teilprojekt 4

B 314 OU Grimmelshofen

5.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

5.2 Grunddaten

ProjektnummerB 27/B 314-G10-BW-T4-BW
BundeslandBaden-Württemberg
StraßeB 314
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge1,8 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau
Planungsstände1)Vorentwurf Sichtvermerk am 25.07.1996
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
26,7--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

26,7
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
26,7--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
25,3--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)hoch
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Die B 314 stellt die Querverbindung zwischen der B 34/A 98 und der A 81 unter Umgehung Schweizer Hoheitsgebiets dar. Die Gesamtkonzeption für die Planung dieser wichtigen überregionalen Verbindung besteht darin, durch den Bau von Ortsumgehungen, die Beseitigung schienengleicher Bahnübergänge und – wo möglich – Bündelung mit der vorhandenen Bahnlinie eine leistungsfähige und verkehrsgerechte Bundesstraße zu schaffen. Der Ausbau der B 314 zwischen dem Anschluss B 34/A 98 bei Lauchringen und der Einmündung in die B 27 bei Randen wurde in 13 Abschnitte aufgeteilt, die zwischenzeitlich alle bis auf die OU Grimmelshofen realisiert sind. Mit der OU Grimmelshofen soll ein schienengleicher Bahnübergang beseitigt, die OD Grimmelshofen stark entlastet und die Leistungsfähigkeit mit Beseitigung der in Teilbereichen der OD extrem kurvig trassierten B 314 erhöht werden. OD Grimmelshofen DTV 2010 = 9573, DTV(SV) = 1509. Maßnahme nach Basutein 2 (Hauptverbindungsstraße) gem. Landesverkehrskonzept.

5.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B27_B314-G10-BW-T4-BW_Lageplan_01.pdf (1.0MB)
Quelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformationen und Landesentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de , Az.: 2851.9-1/19
LPL_2_1_B27_B314-G10-BW-T4-BW_Übersichtslageplan_01.pdf (449.9KB)
Quelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformationen und Landesentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de , Az.: 2851.9-1/19

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerBaden-Württemberg
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteWaldshut, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Waldshut (288)

5.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Im Laufe der Planungshistorie wurden Alternativen mit dem Schwerpunkt Beseitigung des schienengleichen BÜ südwestlich Grimmelshofen, Verbesserung der Trassierung im Bereich der innerörtlichen Bahnüberführung und unter Beibehaltung wesentlicher Teile der OD betrachtet, jedoch nicht weiterverfolgt. Eine Süd-Ost-Umfahrung Grimmelshofen wurde in verschiedenen Trassen- und Anschlussvarianten mit unterschiedlichen Tunnellängen untersucht.

5.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

5.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

5.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

5.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"hoch
Das Neubauprojekt der OU Grimmelshofen liegt in Siedlungsnähe, teilweise im Wald und teilweise auf ackerbaulich genutzten Flächen. Südwestlich von Grimmelshofen verläuft die Trasse in Bündelung mit der bestehenden Bahnstecke, quert die Wutach mit einer Großbrücke, verläuft unter dem Siedlungsbereich als Tunnel und schwenkt nach einer erneuten Brückenquerung auf die Bestandsstrecke ein. Der Bereich um Grimmelshofen ist als FFH-Gebiet und VSG ausgewiesen. In beiden Natura 2000-Gebieten kommt es zu Flächeninanspruchnahmen. Im Bereich des nordöstlichen Trassenabschnitts kommt es zu einer randlichen Durchfahrung eines Großraums der Trockenlebensräume sowie eines UZVR und damit zu einer Flächenreduktion. Der UZVR bleibt mit einer Restgröße > 100 km² bestehen. Das gesamte Projekt liegt innerhalb eines Naturparks.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

5.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

5.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

5.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.