2 Teilprojekt 1

B 2 OU Dietfurt

2.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

2.2 Grunddaten

ProjektnummerB002-G095-BY-T01-BY
BundeslandBayern
StraßeB 2
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge4,5 km
Bautyp(en), Bauziel(e)3-streifiger Neubau
Planungsstände1)ohne Planungsbeginn seit 14.08.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
19,1--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

19,1
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
19,1--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
18,4--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)hoch
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

1. Verbesserung der Verkehrsqualität durch den geplanten einbahnigen, dreistreifigen Ausbau und Entfall der 0,8 km langen Ortsdurchfahrt mit langen Mittelinseln in den Ein- und Ausfahrtsbereichen. Zudem Wegfall des plangleichen Knotenpunktes mit Lichtsignalanlage außerhalb der Ortsdurchfahrt (St 2230).|2. Der Durchgangsverkehr in Dietfurt ist mit über 95 % sehr hoch. Durch die OU wird die OD um über 95 % entlastet. Bei der SVZ 2010 lag der DTVw bei 11.863 Fz/24h, davon 2.523 Kfz/24h Schwerverkehr.|3. Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die Ortsdurchfahrt Dietfurt ist beidseitig bebaut. Unter der vorhandenen Altmühlbrücke besteht für Fußgänger und Radfahrer im Normalfall eine sichere Möglichkeit neben der Altmühl die Straßenseite zu wechseln. Bei Hochwasser ist diese sichere Überquerungsmöglichkeit nicht nutzbar und Fußgänger müssen die Fahrbahn der B 2 queren.

2.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B002-G095-BY-T01-BY_2013-08-16_LP-25000.pdf (1.8MB)
Quelle: Bayerische Straßenbauverwaltung

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerBayern
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteWeißenburg-Gunzenhausen, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Ansbach (241)

2.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Neben der angemeldeten ortsfernen West-OU wurden eine ortsnahe West-OU, zwei Ost-OU und eine Untertunnelung der Ortsdurchfahrt untersucht. In den Punkten Verkehrssicherheit, Verkehrsqualität und Wirtschaftlichkeit ist die Variante mit der ortsfernen Westumgehung zu bevorzugen. Aus der Sicht der Umwelt schneidet die Variante mit der Tunnellösung besser ab. Als Vorzugsvariante wurde die ortsferne West-OU ermittelt, da sie tendenziell mehr Vorteile aufweist.

2.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

2.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

2.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

2.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"hoch
Das Mischprojekt umgeht Dietfurt zwischen zwei Ortsteilen. Es durchquert bewegtes, ackerbauliches und bewaldetes Gebiet. Das die Altmühl begleitende FFH-Gebiet wird überbrückt. Erhebliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden. Ein Teil des Projekts liegt in Großräumen (Großsäugerlebensräume, Trockenlebensräume) (BfN). Weitere Großräume liegen in der Wirkzone (Waldlebensräume im Süden, Feuchtlebensräume im Norden) (BfN). Kernräume (Trockenlebensräume) werden randlich berührt und liegen in der Wirkzone (Feuchtlebensräume) (BfN). Im Süden wird ein LSG gequert, das überwiegend im Wald liegt. Nördlich der Altmühl werden das ÜSG des Schambachs und begleitende Feuchtbiotope durchfahren, ein Retentionsraumausgleich wird erforderlich. Hier wird auch ein weiteres LSG zerschnitten. Das Projekt liegt in einem Naturpark.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

2.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

2.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

2.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.