1 Gesamtprojekt

B 2 Starnberg - (Entlastungstunnel)

1.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

ProjektnummerB002-G050-BY
BundeslandBayern
StraßeB 2
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte0
Länge3,1 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau /
Erweiterung auf 4 Fahrstreifen
Planungsstände1)Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar am 22.01.2007
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 203028.000 Kfz/24h
im Planfall 203032.000 Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungWeiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
162,1--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

162,1
davon
Länder0,2
Kommunen3,2
Deutsche Bahn1,6
Sonstige0,0
Summe Dritter5,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
157,1--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
146,1--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)4,1
Umweltbetroffenheit (Modul B)planfestgestellt
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)hoch

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Das Projekt ist wirtschaftlich und wird dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) zugewiesen, damit mit der Planung unmittelbar begonnen werden kann.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Südlich von München verbindet die B 2 in Fortführung der A 952 (Zubringer zur Bundesautobahn A 95, München - Garmisch-Partenkirchen) den Verdichtungsraum der Stadt München (Oberzentrum) mit den Mittelzentren Starnberg, Weilheim, Peißenberg, Murnau und dem Oberzentrum Garmisch-Partenkirchen. Die B 2 hat dabei eine wichtige Verbindungs- und Erschließungsfunktion für den Raum zwischen Ammersee und Starnberger See. Die Ortsdurchfahrt von Starnberg ist derzeit in den Spitzenstunden (Berufsverkehr morgens und abends) und an den Wochenenden (Ausflugs- und Erholungsverkehr) völlig überlastet, es gibt entsprechenden Schleichverkehr über Nebenstraßen. Als einzig durchführbare Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der Ortsdurchfahrt von Starnberg im Zuge der B 2 wird der Bau eines Entlastungstunnels gesehen, da der Bau einer Umgehungsstraße aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes nicht realisierbar ist und ihre Entlastungswirkung geringer wäre. Durch die Verlagerung des Durchgangsverkehrs in den Entlastungstunnel wird der Verkehr in der bestehenden oberirdischen Ortsdurchfahrt in Starnberg bis zu 65 % reduziert. Zusätzlich werden die Parallelstraßen zur B2 entlastet (Schleichverkehr).

1.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B002-G050-BY_2013-09-20_Lageplan.pdf (4.5MB)
Quelle: Bayerische Straßenbauverwaltung

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerBayern
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteStarnberg, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Starnberg (224)

1.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Zur Festlegung der Tunneltrasse wurden in einer Durchführbarkeitsstudie drei Varianten untersucht. Raumordnungsverfahren: Im Raumordnungsverfahren wurden neben der Tunneltrasse auch eine ortsnahe und eine ortsferne Umgehungsstraße untersucht. In der landesplanerischen Beurteilung vom 29.03.1989 wurde allein die Tunnellösung positiv beurteilt. Die Umgehungstrassen wurden negativ beurteilt, da sie aufgrund der zu erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft, Wasserhaushalt und Erholungsflächen den Zielen der Raumordnung und Landesplanung widersprachen. Planfeststellungsverfahren: Aufgrund von Einwendungen im laufenden Planfeststellungsverfahren wurde das Umfahrungskonzept OPLA/von Redwitz (Nordostumfahrung) mit einer Variante südlich von Hanfeld und einer Variante nördlich von Hanfeld geprüft. Das Ergebnis zeigte, dass der Entlastungstunnel bei vergleichbaren Kosten zu einer besseren Entlastung der Innenstadt beiträgt. Entscheidend gegen das Umfahrungskonzept OPLA/von Redwitz sprachen die erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft nordöstlich von Starnberg und die Zerschneidung von bestehenden FFH, Natur- und Landschaftsschutzgebieten.

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Die Quelle für die nachfolgenden Karten ist das Geodatenzentrum des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG).

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

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Abb. 4: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

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Abb. 5: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

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Abb. 6: Querschnittsbezogene Kfz-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

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Abb. 7: Querschnittsbezogene Lkw-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Kenngröße  Wirkungen  
Verkehrsbelastungen auf dem Projekt
mittlere Kfz-Belastungen
im Bezugsfall28.000Kfz/Tag
im Planfall32.000Kfz/Tag
mittlerer Lkw-Anteil
im Bezugsfall6%
im Planfall6%
Verkehrswirkungen im Planfall
Veränderung der Betriebsleistung im Personenverkehr (PV)10,38Mio. Pkw-km/a
(88 % Fahrzweck Privat, 12 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr9,65Mio. Pkw-km/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Pkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im PV-1,10Mio. Pkw-h/a
(88 % Fahrzweck Privat, 12 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,12Mio. Pkw-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Pkw-h/a
Veränderung der Reisezeit im PV-1,56Mio. Personen-h/a
(91 % Fahrzweck Privat, 9 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,17Mio. Personen-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Personen-h/a
Veränderung der Betriebsleistung Güterverkehr (GV)0,44Mio. Lkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im GV-0,11Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten < 50 km-0,10Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten ≥ 50 km-0,02Mio. Lkw-h/a
Veränderung der Kraftstoffverbräuche (PV+GV)
Benzin-0,01Mio. l/a
Diesel-0,03Mio. l/a
Gas0,01Mio. l/a
Elektro0,22Mio. kWh/a
Veränderung der Abgasemissionen (PV+GV)PkwLkwKfz
Stickoxid-Emissionen (NOx)0,66-1,17-0,51t/a
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)11,65-0,8710,78t/a
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)128,28-134,82-6,54t/a
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)0,23-0,030,20t/a
Feinstaub-Emissionen (PM)0,03-0,000,03t/a
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)0,04-0,000,03t/a
Veränderung der Zuverlässigkeit
Summendifferenz der Standardabweichungen
der Reisezeitverluste über alle Routen
0,00Tsd. h/a
Veränderung der Trennwirkungen-8,95Tsd. Personen-h/a

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Jährliche
Nutzen
[Mio.
€/Jahr]
Barwert
der Nutzen
[Mio. €]
Veränderung der Betriebskosten im Personen- und GüterverkehrNB4,665133,030
Fahrzeugvorhaltekosten0,80022,815
Betriebsführungskosten (Personal)5,508157,062
Betriebsführungskosten (Betrieb)-1,643-46,847
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der VerkehrswegeNW-0,310-8,850
Veränderung der VerkehrssicherheitNS2,24063,873
Veränderung der Reisezeit im PersonenverkehrNRZ8,521242,996
davon Reisezeitnutzen aus Einzelreisezeitgewinnen < 1 min0,52915,090
Veränderung der Transportzeit der Ladung im GüterverkehrNTZ0,2256,405
Veränderung der impliziten NutzenNI2,66275,911
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der InfrastrukturNL-0,131-3,733
Veränderung der GeräuschbelastungNG0,87825,043
InnerortsNGi0,95127,130
AusserortsNGa-0,073-2,087
Veränderung der AbgasbelastungenNA0,0130,384
Stickoxid-Emissionen (NOx)NA10,0080,222
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)NA2-0,001-0,019
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)NA30,0010,027
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)NA40,000-0,010
Feinstaub-Emissionen (PM)NA50,0060,177
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)NA60,000-0,013
Veränderung der innerörtlichen TrennwirkungenNT0,0571,633
Veränderung der ZuverlässigkeitNZ0,0000,000
Gesamtnutzen18,821536,704

Kosten

Bewertungsrelevante KostenKosten
[Mio. €]
Barwert
der Kosten
[Mio. €]
Planungskosten13,79-
Aus- und Neubaukosten132,35-
Summe bewertungsrelevanter Investitionskosten146,14130,184

Nutzen-Kosten-Verhältnis

Barwert des Nutzens536,7 Mio. €
Barwert der bewertungsrelevanten Investitionskosten130,2 Mio. €
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)4,1

Grundlagen der Barwertermittlung
Dauer der noch ausstehenden Planungen108 Monate
Dauer der Bauphase48 Monate
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer)50 Jahre

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 1: Nutzensumme Umwelt [Mio. Euro Barwert]21,694

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"planfestgestellt
Das Ausbauprojekt verläuft im Stadtgebiet von Starnberg. Ein großer Teil der Strecke ist untertunnelt. Ein FFH-Gebiet wird geringfügig in Anspruch genommen, hier sind erhebliche Beeinträchtigungen möglich. Ein FFH-Gebiet und ein VSG, die hier deckungsgleich sind, liegen in der Wirkzone. Laut Planfeststellungsbeschluss sind nur lokal bedeutsame, vertretbare Umweltauswirkungen zu erwarten. Das Lebensraumnetzwerk des BfN und weitere gesetzliche Schutzgebiete sind nicht betroffen.

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen

Umweltbeitrag Teil 1
(monetarisierte Umweltkriterien, übernommen aus der Nutzen-Kosten-Analyse)

Beschreibung Bewertung
Nr. Kriterium Differenz Planfall-Bezugsfall Nutzen [Mio. €/a]Barwert
[Mio. €]
1.13) Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner (innerörtlicher Anteil)- - 0,95127,130
Neubelastung oder stärker betroffen 957Einw. - -
Entlastung 1.892 Einw. - -
1.2 Veränderung der Geräuschbelastung außerorts (fiktive außerörtliche Lärmschutzwand)0,0 Tsd. qm-0,073-2,087
1.3 Kohlendioxid-Emissionen (CO2) (bestehend aus CO2 aus Betrieb und CO2-Äquivalenten aus Lebenszyklusemissionen) 896,220 t/a -0,130 -3,706
1.4 Luftschadstoff-Emissionen
Stickoxid-Emissionen (NOX) -0,506 t/a 0,008 0,222
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) 10,780 t/a -0,001 -0,019
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC) 0,203 t/a 0,000 -0,010
Feinstaub-Emissionen 0,028 t/a 0,006 0,177
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) 0,034 t/a 0,000 -0,013
Nutzensumme Umwelt21,694

3) Die konkrete Ermittlung der Lärmbetroffenheit und des notwendigen Lärmschutzes im Bereich des Projektes erfolgt in nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Umweltbeitrag Teil 2
(nicht-monetarisierte Kriterien)

Nr. Kriterium Beschreibung Bewertung
absolut Betroffenheit
pro Strecken km
je Kriterium
2.1 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung 0,0 ha 0,00 ha/km planfestgestellt
2.2 Erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten planfestgestellt
Erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen 0 Anzahl Gebiete-- -
Erhebliche Beeinträchtigung wahrscheinlich 0 Anzahl Gebiete - - -
2.3 Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250) 0,0 ha 0,00 ha/km planfestgestellt
2.4 Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen und Lebensraumachsen/-korridoren (BfN-Lebensraumnetzwerke) planfestgestellt
1a) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR 1.000/1.500: Feucht-, Trocken- und Waldlebensräume) 0,0 km 0,00 km/km -
1b) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großsäuger-Lebensräumen (UFR 1.500) 0,0 km 0,00 km/km -
1c) Neubau: Zerschneidung von Lebensraumachsen/-korridoren 0 Anzahl - - -
2) Ausbau: Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken 0 Anzahl - - -
2.5 Flächeninanspruchnahme 2,2 ha - - -
2.6 Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten 0,0 km 0,00 km/km planfestgestellt
2.7 Durchfahrung von Wasserschutzgebieten 0,0 km 0,00 km/km planfestgestellt
2.8 Zerschneidung Unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR) 0,0 ha - - planfestgestellt
2.9 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des (Kultur-)Landschaftsschutzes 0,0 ha 0,00 ha/km planfestgestellt

Zusätzliche bewertungsrelevante Sachverhalte

1Trassenführung verursacht nur indirekte Betroffenheiten-
2 Querungshilfen eingeplant -
3 Bündelungsmöglichkeit mit bestehenden Vorbelastungen -
4 Sonstiges: -
  -
Die zusätzlichen Sachverhalte führen
zur Heraufstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht kritischer eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-
zu keiner Veränderung des ErgebnissesX
zur Herabstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht weniger kritisch eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 8 und 9 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 8: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 9: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

1.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

1.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt eine hohe städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Es sind hohe Wirkungen zu erwarten, allerdings entstehen auch erhebliche Zusatzbelastungen. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad84,0%0,0%36,0%
Beeinträchtigungsgrad 0,0%0,0%79,0%
Wirkungsumfang 5.000 m0 m2.800 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen++++
Bewertung der neg. Wirkungen--
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutunghoch

Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 4.200 m (84% Längenanteil)
 Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf 4.200 m (84% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen:
    Pöcking, Starnberg, Starnberg-Söcking
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für 1.400 Einw. (51% Anteil)
 Verbesserungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Erschließungspotentiale führen, stellen sich ein für 1.400 Einw. (51% Anteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen ihrer Erschließungspotentiale einstellen:
    Starnberg

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf 800 m (16% Längenanteil)
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für 1.400 Einw. (49% Anteil)
 Belastungen, die zu Strukturverlusten führen können, stellen sich ein für 1.400 Einw. (49% Anteil)
 Ortslagen, in denen erhöhte Risiken von Strukturverlusten entstehen:
    Starnberg

Quellbild nicht vorhanden

Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))

Abb. 10: Städtebauliche Beurteilung

Quellbild nicht vorhanden

Abb. 11: Legende zu Abbildung 10

1.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.