4 Teilprojekt 3

A 57 AS Krefeld-Gartenstadt - AK Moers (A 40)

4.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

4.2 Grunddaten

ProjektnummerA57-G60-NW-T3-NW
BundeslandNordrhein-Westfalen
StraßeA 57
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge6,5 km
Bautyp(en), Bauziel(e)Erweiterung auf 6 Fahrstreifen
Planungsstände1)Vorentwurf in Bearbeitung seit 08.06.2009
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 2030- Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
55,6--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

37,7
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn2,1
Sonstige0,0
Summe Dritter2,1
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
17,9--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
35,6--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
35,6--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)gering
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Seit vielen Jahren kommt es aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und der dichten Folge von stark befahrenen Knotenpunkten fast täglich zu Verkehrsstaus während der Spitzenzeiten. Zwischen 1980 und 2010 ist die Verkehrsbelastung von rd. 49.600 Kfz/24h auf rd. 75.800 Kfz/24h angestiegen. Die Verkehrsbelastung wird gemäß einem im Jahre 2005 erstellten Verkehrsgutachten bis zum Jahr 2020 auf bis zu 89.300 Kfz/24h ansteigen. Der geplante Ausbau der A57 soll den Verkehrsfluss auf dieser für den linksrheinischen Wirtschaftsraum wichtigen Nord-Süd-Verbindung auch für die Zukunft sicher stellen und damit negative Erscheinungsformen auf Grund unzureichender Verkehrsverhältnisse vermeiden helfen. Mit dem Ausbau ist auch die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen verbunden, die die derzeitige Lärmbelastung der Anwohner verringern. Die Anpassung und teilweise Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen an den Stand der Technik gewährleistet zukünftig eine deutliche Verbesserung der aktuellen Entwässerungssituation, da mögliche Gefährdungen des Grundwassers und auch der Gewässer durch Schadstoffeintrag reduziert werden können.

4.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_A57-G60-NW-T3-NW_ÜPL.pdf (2.8MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_2_1_A57-G60-NW-T3-NW_Lageplan1.pdf (7.7MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_3_1_A57-G60-NW-T3-NW_Lageplan2.pdf (8.4MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNordrhein-Westfalen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteWesel, Kreis; Krefeld, Stadt
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Duisburg I (115)

4.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Im Rahmen der UVU wurden Ausbautendenzen festgelegt, aus denen sich drei Grundlösungen ergeben. Dies sind der symmetr. Ausbau (V1), der asymmetr. Ausbau auf der Westseite der vorhandenen BAB (V2) sowie der asymmetr. Ausbau auf der Westseite der vorhandenen BAB auf kurzer Länge (V2a) . Bei den Kriterien "Ausbautendenz der UVU, Immissionsschutz, Entwässerung, bauzeitlicher Lärmschutz, Unterhaltungs-, Betriebs- und Erhaltungsaufwand sowie Trennwirkung der Autobahn" ergeben sich keine Unterschiede zwischen den Varianten. Bei den Kriterien "Beeinträchtigung des Verkehrs während der Bauzeit auf den kreuzenden Verkehrswegen, straßenbautechnische Belange, Umbauaufwand an der AS Moers-Kapellen und Gesamtkosten" hebt sich die V2 von den übrigen ab. In Bezug auf die "Beeinträcitgung der sichtbaren Randbereiche" ist die V1 besser aufgestellt. Der Variantenvergleich weist für die V2 mehr Vorteile auf.

4.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

4.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

4.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

4.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"gering
Der Ausbauabschnitt der A 57 führt nördlich Krefeld, südlich Moers über ebenes, landwirtschaftlich genutztes Gebiet. Innerhalb des Trassenverlaufs und der Wirkzone liegen keine besonderen Umweltqualitäten. Die betrachteten Kriterien sind nicht betroffen.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

4.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

4.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

4.11 Ergänzende Betrachtungen

Engpassbeseitigung auf dem Straßenzug des Projektes

Gesamtlänge des Projektes6,5 km
Staulänge im Bezugsfall3.2 km
Staulänge im Planfall0 km

Damit wird die staugefährdete Streckenlänge um 3.2 km reduziert.

Engpassvollständige Auflösung