4 Teilprojekt 3

A 21 AD Geesthacht (A 25) - AS Rönne

4.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

4.2 Grunddaten

ProjektnummerA21-G20-SH-NI-T3-SH-NI
BundeslandSchleswig-Holstein, Niedersachsen
StraßeA 21
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge5,0 km
Bautyp(en), Bauziel(e)4-streifiger Neubau /
Erweiterung auf 4 Fahrstreifen
Planungsstände1)ohne Planungsbeginn seit 01.09.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 2030- Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungWeiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
90,8--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

88,4
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
2,4--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
88,4--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
209,1--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
    Die Angabe entspricht den Kosten aller der Bewertung zugrunde gelegten Projekte (siehe Hinweis in Abbildung 1).

Kostenaufteilung bei länderübergreifenden Projekten[Mio. €]Länge
Schleswig-Holstein50,7
Niedersachsen40,1

BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)hoch
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Das Projekt ist wirtschaftlich und wird dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) zugewiesen, damit mit der Planung unmittelbar begonnen werden kann.

Das Projekt wurde als Gesamtprojekt bewertet, da es nur so seine verkehrlichen Wirkungen voll entfalten kann.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

siehe Gesamtprojekt

4.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_A21-G20-SH-NI-T2-SH+T3-SH-NI_Lageplan.pdf (8.5MB)
Quelle: © GeoBasis-DE/LVermGeo SH (www.LVermGeoSH.schleswig-holstein.de) und © Landesvermessungsamt Niedersachsen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektja
Betroffene BundesländerSchleswig-Holstein, Niedersachsen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteHerzogtum Lauenburg, Kreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd (010)

4.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

keine Alternative vorhanden

4.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

4.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

4.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

4.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"hoch
Das Neubauprojekt verläuft zwischen Geesthacht und Rönn auf landwirtschaftlichen Flächen und Sonderkulturflächen. Das Waldgebiet 'Besenhorster Sandberge' (NSG, FFH-Gebiet und VSG) wird randlich angeschnitten. Erhebliche Beeinträchtigungen werden für das FFH-Gebiet und VSG als wahrscheinlich bewertet. Zur Querung der Elbe, die sich in diesem Bereich in zwei FFH-Gebiete aufteilt, und eines Kanals sind insgesamt drei Großbrückenbauwerke mit einer Gesamtlänge von rd. 1.500 m vorgesehen. Erhebliche Beeinträchtigungen der beiden FFH-Gebiete können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Im Trassenbereich liegen BfN-Kernräume und BfN-Großräume (Wald-, Feucht- und Trockenlebensraum). Ein BfN-Kernraum (Trockenlebensraum) wird randlich zerschnitten und durch eine Großbrücke über die Elbe entschärft. Zudem ist die Großbrücke über Elbe auch zur Entschneidung der Lebensraumachse (feucht) geplant. Aufgrund der beschriebenen Umweltkonfikte ergibt sich insgesamt eine 'hohe' Umweltbetroffenheit.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

4.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

4.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

4.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.